Drohne registrieren in Deutschland:
So einfach geht's
Schritt-für-Schritt Anleitung zur Drohnenregistrierung beim LBA. Alle Kosten, Voraussetzungen und wichtige Hinweise für deine Drohne.
- • Registrierungspflicht: Drohnen über 250g oder mit Kamera/Sensoren müssen registriert werden
- • Kosten: 20€ für Privatpersonen, 50€ für Unternehmen beim LBA
- • Benötigt: Ausweis, Drohnenversicherung und persönliche Daten für die Online-Registrierung
Als Drohnenpilot in Deutschland bist du verpflichtet, deine Drohne und dich als Betreiber beim Luftfahrtbundesamt (LBA) zu registrieren. Diese Pflicht gilt für alle Drohnen mit einem Startgewicht über 250 Gramm oder für Drohnen mit Kamera- oder Sensorausstattung. In diesem Artikel erfährst du alles über die Registrierung, die rechtlichen Anforderungen und die Versicherungen, die du benötigst.
EU-Drohnenverordnung und Drohnenklassen
Die EU-Drohnenverordnung bildet die rechtliche Grundlage für den Betrieb von Drohnen. Sie teilt Drohnen in folgende Klassen ein:
- Klasse C0: Drohnen unter 250 Gramm – keine Registrierung nötig, aber beachte die Regeln für unter 250g.
- Klasse C1: Drohnen bis 900 Gramm – EU-Kompetenznachweis erforderlich.
- Klasse C2: Drohnen bis 4 kg – EU-Fernpiloten-Zeugnis erforderlich.
- Klasse C3 und C4: Drohnen bis 25 kg – Fernpiloten-Zeugnis und teils Sondergenehmigungen nötig.
Registrierungspflicht und Ablauf
In Deutschland müssen Drohnenbetreiber sich beim Luftfahrtbundesamt (LBA) registrieren, unabhängig vom Gewicht der Drohne. Die Registrierung erfolgt online und ist gebührenpflichtig.
Schritte zur Registrierung:
Online-Registrierung
Besuche die Website des LBA und rufe das entsprechende Portal zur Betreiberregistrierung auf.
Benutzerkonto erstellen
Erstelle ein Benutzerkonto auf der Plattform mit deinen persönlichen Daten.
Formular ausfüllen
Fülle das Registrierungsformular mit Ihren persönlichen Daten und den Daten Ihrer Drohne aus.
Gebühr bezahlen
Zahle die Gebühr für die Registrierung. Für Privatpersonen beträgt diese 20 Euro.
UAS-Betreiber-ID
Nach erfolgreicher Registrierung erhältst du eine UAS-Betreiber-ID (e-ID), die du gut sichtbar auf deiner Drohne anbringen müssen.
Notwendige Unterlagen:
- • Gültiger Ausweis (Personalausweis oder Reisepass)
- • Nachweis über eine Drohnenversicherung (Haftpflichtversicherung)
- • Persönliche Daten (Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer)
- • Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug oder ähnliches
Wichtige Hinweise:
- • Die Registrierungspflicht gilt auch für Drohnen unter 250g
- • Die e-ID ist nicht gerätespezisch, sondern für den Betreiber gültig
- • Du musst deine Betreiberdaten aktuell halten
- • Für den Betrieb von Drohnen in Deutschland ist eine Drohnenversicherung erforderlich
Fernidentifikation (Remote-ID)
Drohnen der Klassen C1 bis C3 benötigen ein System zur Fernidentifikation (Remote-ID). Dieses sendet die eID elektronisch während des Fluges. Für DJI-Drohnen und andere Marken findest du spezifische Anleitungen in der Bedienungsanleitung deines Geräts.
Drohnenversicherung: Pflicht für alle Drohnenpiloten
Die gesetzliche Luftfahrt-Haftpflichtversicherung schützt dich vor Schadensersatzansprüchen. Wähle je nach Bedarf zwischen privater oder gewerblicher Versicherung.
Tipp: Optional kannst du auch eine Kaskoversicherung abschließen, die Schäden an deiner Drohne abdeckt.
Drohnenführerschein: Welche Lizenz brauchst du?
Für den Drohnenbetrieb brauchst du je nach Drohnenklasse:
- EU-Kompetenznachweis: Für Drohnen bis 900 Gramm (C1).
- EU-Fernpiloten-Lizenz: Für Drohnen bis 4 kg in der Unterkategorie A2.
Beide Nachweise kannst du online über das Portal des LBA erwerben. Mehr dazu in unserem Artikel zum Drohnenführerschein.
Günstigster Anbieter: Den Drohnenführerschein (A1/A3 und A2) gibt es aktuell am günstigsten bei Drone Class.
Flugverbotszonen und Aufstiegsgenehmigung
Informiere dich vor jedem Flug über Flugverbotszonen und sichere dir bei Bedarf eine Aufstiegsgenehmigung.
Gebühren und Kosten
Registrierungskosten
- • Natürliche Personen: 20,00 Euro
- • Juristische Personen: 50,00 Euro
Diese Gebühr zahlst du direkt im LBA-Portal. Mehr zu den Kosten findest du in unserem Ratgeber.
Drohnen-Führerschein: EU-Kompetenznachweis und EU-Fernpiloten-Lizenz
Neben der reinen Registrierung als Drohnenpilot musst du auch deine Kompetenzen zum Drohnenflug nachweisen. Dafür sind in der EU-Drohnenverordnung zwei Führerscheine definiert:
Dieser stellt sicher, dass du die grundlegenden Kenntnisse zum Betrieb einer Drohne und zur EU-Drohnenverordnung hast.
Diesen Führerschein benötigst du, wenn du Drohnen mit über 500 Gramm Startgewicht in der Kategorie „Offen“ und Unterkategorie A2 fliegen möchst.
Beide Führerscheine können ebenfalls online über das Portal des Luftfahrtbundesamts (LBA) erworben werden.
Registrierung in anderen EU-Ländern
Die Drohnenregistrierung erfolgt im Heimatland des Drohnenpiloten. Die so erhaltene UAS-Betreiber-ID sowie die deutschen Führerscheine sind dann in allen anderen EU-Ländern gültig.
Lediglich Besucher aus Drittländern (also Nicht-EU-Ländern) müssen sich bei einem Drohnenflug im Urlaubsland separat registrieren.
Zusammenfassung
Um deine Drohne in Deutschland legal zu betreiben, folge diesen Schritten:
- 1Drohnenversicherung abschließen
- 2Registrierung beim Luftfahrtbundesamt
- 3Anbringung der UAS-Betreiber-ID
- 4Erwerb des Drohnenführerscheins (je nach Drohnenklasse)
Mit diesen Schritten bist du bestens vorbereitet, um sicher und gesetzeskonform zu fliegen!
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