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IST DIE E-SCOOTER VERSICHERUNG PFLICHT?
E-Scooter sind im Kommen und erfreuen sich auch in Deutschland zunehmender Beliebtheit. Ein günstiger Elektro-Scooter ist bereits ab 200 Euro erhältlich. Wer größere Strecken von bis zu 20 km oder sogar 30 km zurücklegen möchte, der sollte ein wenig mehr investieren: Für 400 bis 500 Euro erhältst du einen E-Scooter, mit dem du je nach Fahrbahnbeschaffenheit und Höhenprofil der Strecke bis zu 30 Kilometer zurücklegen kannst. Du kannst heute für jedes Gelände den passenden E-Scooter finden.
Bislang waren Elektro-Tretroller als Kraftfahrzeug hierzulande nicht klassifiziert. Mit der neuen, bald zu erwartenden Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung, die im Volksmund schon jetzt als E-Scooter Gesetz bezeichnet wird, fallen die elektrischen Tretroller zukünftig unter diejenigen Fahrzeuge, die über einen Haftpflichtversicherungsschutz verfügen müssen. Das heißt, du brauchst eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), sowie einen gültigen Versicherungsschutz für deinen E-Scooter.
Mit anderen Worten: Wer zukünftig keine gültige Versicherungsplakette vorzuweisen hat, der darf mit seinem E-Scooter nicht auf öffentlichen Straßen fahren. Halter eines E-Scooters benötigen also schnellstmöglich einen passenden Versicherungsschutz, damit dieser schon vor der ersten Fahrt gesetzeskonform besteht und der Halter des E-Scooters kein unnötiges Risiko eingeht.
Bei der E-Scooter-Versicherung handelt es sich um eine Versicherungsdienstleistung aus dem Bereich der Haftpflichtversicherungen, die bereits für einen Beitrag ab 3 Euro pro Monat abschließbar sind und einer KFZ Versicherung gleichkommt. Wer auf den Abschluss einer entsprechenden Versicherung verzichtet und ohne gültigen Versicherungsschutz am Straßenverkehr teilnimmt, riskiert empfindliche Strafen in Form hoher Bußgelder.
Der Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung, die der Forderung der Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung gerecht wird, gibt es bei uns und ist binnen weniger Minuten online abgeschlossen - dein E-Scooter ist sofort versichert.
WAS DECKT DIE E-SCOOTER-VERSICHERUNG AB?
E-SCOOTER-VERSICHERUNG: VERGLEICH + KOSTENBEISPIELE
Wer eine Haftpflicht für seinen E-Scooter benötigt, kann eine entsprechende Absicherung zu günstigen Konditionen und mit wenigen Klicks auch online abschließen. Die E-Scooter-Versicherung kostet weniger als 30 Euro im Jahr: Unser Partner, die Bayerische Versicherung berechnet 27,30 Euro pro Jahr, was auf den Monat gerechnet gerade einmal 2,28 Euro sind.
Aktuell bieten z. B. Lidl (ESA 5000) oder Real (ESA 1919) ein Modell von Doc. Green an, die mit einer offiziellen Straßenzulassung hier genau den richtigen Versicherungsschutz finden. Die Versicherungsplakette wird bequem mit der Post zugestellt und ist in der Regel 1-2 Tage nach Bestellung zu Hause.
Die Versicherungsleistungen umfassen einen Haftpflichtversicherungsschutz, der auf Wunsch mit einer Teilkaskoversicherung kombiniert werden kann. Für eine kombinierte Versicherungslösung aus Haftpflichtversicherung und Teilkasko-Versicherungsschutz werden pro Jahr 54,80 Euro fällig. Voraussetzung für die hier genannten Preise ist, dass der Fahrer mindestens 23 Jahre ist. Hat der Fahrer das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet wird für die Haftpflichtversicherung ein jährlicher Betrag in Höhe von 41,20 Euro fällig. Die kombinierte Versicherungsleistung aus Haftpflicht und Teilkasko liegt somit bei 70,50 Euro. Die Selbstbeteiligung für die Kombinationsversicherung (Haftpflicht + Teilkasko) liegt bei 150 Euro pro Schadensfall.
EUROPA TARIFE | Haftpflicht | Haftpflicht | Haftpflicht + Teilkasko | Haftpflicht + Teilkasko |
---|---|---|---|---|
Jährlicher Beitrag | 27,30€ | 41,20€ | 54,80€ | 70,50€ |
Selbstbeteiligung | -/- | -/- | 150€ | 150€ |
E-SCOOTER-VERSICHERUNG: DIES SOLLTEST DU UNBEDINGT BEACHTEN
Wenn es um den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für den E-Scooter geht, hast du keine Wahl. Wie auch bei einem herkömmlichen Kraftfahrzeug, also einem Auto oder einem Roller, muss auch ein Elektro-Scooter vorschriftsgemäß durch einen Haftpflichtversicherungsschutz abgesichert sein. Er fällt nämlich unter die Klasse der Elektrokleinstfahrzeuge. Eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) brauchst Du demnach auch, zudem darfst du deinen E-Scooter auf öffentlichen Straßen nicht schneller als 20 km/h bzw. 25 km/h fahren. Der Versicherungsschutz für einen Elektro-Scooter ähnelt einer normalen KFZ Versicherung, wie du sie vom Auto, Motorrad oder LKW kennst. Mit unserer Hilfe kannst du nun auch für dein Elektro-Fahrzeug den passenden Schutz finden und bekommst die benötigte Versicherungsplakette.
E-Scooter Fahrer benötigen schon vor der ersten Fahrt einen gültigen Schutz, um am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu können. Es gibt verschiedene Versicherer, die dir eine E-Scooter Haftpflicht und eine Teilkasko anbieten. Wir finden gemeinsam mit dir den passenden Versicherungsschutz. Bitte halte deine Papiere, wie die Betriebserlaubnis, bereit und nutze unseren Service.
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HÄUFIGE FRAGEN ZUR ELEKTRO SCOOTER
VERSICHERUNG
Wir haben die Fragen, die man uns am häufigsten stellt, zusammengetragen, um dir hier einen einfachen Überblick zu geben und Deine ersten Fragen zu beantworten. Gerne stehen wir dir auch via Chat, Telefon oder E-mail zur Verfügung.
Kraftfahrzeuge, wie zum Beispiel Autos, aber auch Motorräder und Roller, benötigen in Deutschland – sofern sie am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen – einen Haftpflichtversicherungsschutz. Diese tritt für Schäden ein, die bei Nutzung des Fahrzeugs am Eigentum anderer entstehen. Auch E-Scooter, die unter die Kategorie der Elektrokleinstfahrzeuge fallen, gelten als Kraftfahrzeuge, da die Fortbewegung nicht aus eigener Kraft des Steuernden resultiert. Somit besteht auch für Elektro-Scooter eindeutig eine Versicherungspflicht. Zudem benötigen Fahrer von Elektro-Scootern eine allgemeine Betriebserlaubnis, um im Straßenverkehr zugelassen zu sein. Du solltest auch wissen, dass du deinen E-Scooter nicht schneller als 20km/h fahren darfst. Wir finden gemeinsam mit dir den passenden Versicherungsschutz für dein Elektrokleinfahrzeug. Nutze unseren Service und schreibe uns eine E-Mail oder lass deinen Beitrag von unserem Tarif-Rechner berechnen. Wir benötigen zur Berechnung deines Beitrags mindestens die Betriebserlaubnis (soweit vorhanden), bitte halte diese bereit.
Was kostet die E-Scooter-Versicherung?
Der Beitrag einer Versicherung für Elektrokleinstfahrzeuge ist deutlich günstiger als der Beitrag für eine KFZ Versicherung größerer Fahrzeuge. Willst du eine E-Scooter-Versicherung abschließen, bekommst du entsprechende Tarife für bereits weniger als 3 Euro im Monat, sofern du ein jährliches Zahlungsintervall wählt.
Für Fahrer über 23 Jahre fallen 27,30 Euro für die Haftpflichtversicherung an. Sollen auch Fahrer unter 23 Jahre versichert werden, erhöht sich der Betrag auf jährlich 41,20 Euro. Für einen gleichwertigen Tarif mit Fahrzeugteilversicherung werden 54,80 Euro für Fahrer über 23 Jahre bzw. 70,50 Euro für Fahrer unter 23 Euro fällig, wobei die Selbstbeteiligung in beiden Fällen bei 150 Euro pro Schadensfall liegt.
Bei der Haftpflichtversicherung für E-Scooter handelt es sich um eine reguläre Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge. Der Versicherungstyp der Haftpflichtversicherung tritt für Schäden ein, die am Eigentum anderer durch die Nutzung des KfZ bzw. des Elektrokleinstfahrzeugs entstehen. Auch Folgekosten und Sekundärschäden sind versichert. Ist beispielsweise ein Lastwagen in einen Unfall verwickelt, der Gefahrgut verliert, so werden auch Folgekosten durch die Police übernommen, die beispielsweise durch eine fachgerechte Säuberung der Unfallstelle anfallen. Außerdem sind Personenschäden versichert. Die Deckungssumme liegt bei 100 Millionen Euro. Im Falle eines Personenschadens wird der Betrag pro geschädigter Person auf 12 Millionen Euro limitiert.
Wichtig: Ist das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt und trägt es auch selbst einen Schaden davon, muss der Halter des E-Scooters für den Schaden am eigenen Fahrzeug selbst aufkommen. Ein Vollkaskoversicherungsschutz, der auch den eigenen Schaden reguliert, ist in den Haftpflichtversicherungen für Elektrokleinstfahrzeuge nicht integriert.
Natürlich stellt sich auch die Frage, welche Schäden im Rahmen einer E-Scooter-Versicherung nicht versichert sind. Nicht versichert sind diejenigen Schäden, die am eigenen E-Scooter selbst oder am Eigentum des Halters entstehen.
Der Versicherer kann die Regulierung eines Schadens außerdem verweigern bzw. bereits geleistete Zahlungen zurückfordern, wenn der Fahrer des elektrisch betriebenen Tretrollers zum Zeitpunkt des Unfalls unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand bzw. grob fahrlässig gehandelt hat.
E-Scooter und E-Roller sind in vielen Fällen voneinander abzugrenzen, da mehrere Fahrzeuge unter der Kategorie der Elektro-Roller zusammengefasst werden: Zum Beispiel Fahrräder mit Hilfsmotor, die eine bestimmte Maximalgeschwindigkeit nicht überschreiten. Auch ein Leichtmofa bzw. ein Leichtkraftrad kann – sofern es die Maximalgeschwindigkeit in Höhe von 45 km/h nicht überschreitet – zu den E-Scootern zählen.
Elektro-Roller ähneln in der Optik den Benzin-Rollern der 50 ccm Klasse. E-Scooter hingegen ähneln optisch dem klassischen Tretroller und besitzen nur in Ausnahmefällen einen optionalen Sattel. Egal ob Roller oder Scooter: Bei beiden Versicherungen handelt es sich um eine Haftpflichtversicherung. Deckungssummen und Kosten können sich je nach Versicherer unterscheiden.
Fahrer, die ihr elektrisches Fahrzeug durch unsere E-Scooter-Police absichern, erhalten eine farbige Versicherungsplakette, die sichtbar an dem Elektrokleinstfahrzeug angebracht werden muss. Die Farbe wechselt von Versicherungsjahr zu Versicherungsjahr, sodass sofort erkennbar ist, ob der E-Scooter über einen gültigen, aktuellen Haftpflichtversicherungsschutz verfügt oder die Fahrer/Halter eine neue Plakette benötigen.
Das Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung wird bei E-Scootern durch einen entsprechenden Aufkleber (Versicherungsplakette) ersichtlich, der auf dem E-Scooter angebracht werden muss. Ein Kennzeichen, wie dies beispielsweise an kraftstoffbetriebenen Rollern, Scootern, Autos oder ein anderes KFZ Pflicht ist, besteht für die E-Scooter nicht. Eine entsprechende aufklebbare Versicherungsplakette erhält der Fahrer/Halter des E-Scooters nach dem Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung durch den Versicherer, wie sie bei uns zu finden sind. Gern kannst du für weitere Informationen unseren Service nutzen und eine passende Police abschließen.
Elektro-Scooter dürfen in Deutschland die Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h aus bauartbedingten Gründen nicht überschreiten. Zu beachten ist außerdem, dass das Alter der E-Scooter Fahrer darüber entscheidet, ob der E-Scooter gefahren werden kann oder nicht. Fahrer über 23 Jahre finden meist einen Versicherungsschutz mit einem günstigeren Beitrag, als Fahrer die unter 23 Jahre sind. Für mehr Infos zum Beitrag, nutze unseren Service. Bitte halte die Papiere, wie die allgemeine Betriebserlaubnis bereit, sodass wir prüfen können, wo es den besten Schutz für dich gibt.
Die übliche Maximalleistung eines E-Scooters ist in der Regel im Bereich von bis zu 1 KW anzusiedeln. Eine genaue gesetzliche Bestimmung ist in Deutschland bisweilen noch ausstehend. In Österreich hat der Gesetzgeber eine maximale Leistung in Höhe von 600 Watt festgelegt. Es gilt als wahrscheinlich, dass sich auch der deutsche Gesetzgeber an diesen Werten orientieren wird. Festgelegt ist bereits, dass E-Scooter Fahrer im öffentlichen Straßenverkehr maximal 20 km/h fahren dürfen und eine allgemeine Betriebserlaubnis benötigen.
Wie alt eine Person sein muss, um einen Elektro-Scooter fahren zu dürfen, ist davon abhängig, welche Höchstgeschwindigkeit der E-Scooter erreicht. So ist der aktuelle Stand, dass elektro Tretroller, deren maximal erreichbare Geschwindigkeit unter 12 km/h liegt, bereits von Kindern unter 12 Jahren gefahren werden dürfen. Liegt die Maximalgeschwindigkeit des E-Scooters über 12 km/h, muss der Nutzer das 14. Lebensjahr vollendet haben. In der Regel weisen die elektro Fahrzeuge eine Nenndauerleistung von nicht mehr als 500 Watt und sind zudem auf eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h runtergeregelt. Die genauen Angaben zu deinen E-Scootern sind in der Betriebserlaubnis zu finden. Benötigst du Unterstützung, so nutze unseren Service, wir finden mit dir, den besten Versicherungsschutz für einen günstigen Beitrag.
Für die Nutzung eines Elektrokleinstfahrzeugs muss der Fahrer keinen Kenntnisnachweis vorweisen können bzw. keinen Führerschein erwerben. Wichtig ist jedoch, dass der Fahrer das vorgeschriebene Mindestalter hat. Dieses unterscheidet sich je nachdem, ob der E-Scooter langsamer oder schneller als 12 km/h fährt und liegt bei 12 (<12 km/h) bzw. bei 14 Jahren (<20 km/h).
Der Gesetzgeber plant derzeit eine Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung, über die die Nutzung von E-Scooter geregelt werden soll. Auch die Nutzung von Hoverboards und E-Skateboards dürfte über die ausstehende Verordnung gemaßregelt werden. Bislang ist die Nutzung von Hoverboards nur auf dem eigenen Privatgelände erlaubt. Die Fahrzeuge sind nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Dies bedeutet zum jetzigen Zeitpunkt, dass eventuell entstehende Schäden von den Nutzern der Fahrzeuge selbst getragen werden müssen.
Achtung: Die Begriffsdifferenzierung zwischen Scooter und Roller sorgt bisweilen noch für Verwirrung, da einige Hersteller den Begriff des E-Scooters als Oberbegriff für sowohl E-Roller, E-Tretroller und Hoverboards verwenden. Egal unter welchem Begriff dein Elektro-Roller geführt wird, du solltest eine passende Versicherung abschließen, da du sonst nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darfst. Für weitere Informationen kannst du jeder Zeit unseren Service nutzen.
Ob der Fahrer eines E-Scooters den Gehweg oder den Fahrradweg bzw. die Straße zu nutzen hat, ist von der Höchstgeschwindigkeit des elektrischen Tretrollers abhängig. So müssen diejenigen E-Scooter, die langsamer als 12 km/h fahren, den Gehweg nutzen. Es gelten die Lichtzeichen der Fußgängerampel. E-Scooter, die die Geschwindigkeit von 12 km/h überschreiten (können), fahren auf dem Fahrradweg bzw. weichen auf die Straße aus, sofern kein separater Fahrradweg vorhanden ist.
Der Gesetzgeber schreibt für Fahrer von E-Scootern bisweilen keine Helmpflicht vor. Es wird allerdings dringend zum Tragen eines Helms geraten, um das Risiko einer Verletzung durch zum Beispiel einen Sturz zu minimieren.
Damit eine Haftpflichtversicherung für ein Elektrokleinstfahrzeug abgeschlossen werden kann, benötigt der Versicherer eine Konformitätsbescheinigung (COC). Außerdem muss der E-Scooter ein Typenschild aufweisen, auf dem die Fahrzeugidentifikationsnummer angebracht ist, die dem Versicherer vorzuliegen hat, damit das Fahrzeug versichert werden kann.
Die für Elektrokleinstfahrzeuge verfügbare Haftpflichtversicherung beinhaltetet in der Regel keinen Kaskoversicherungsschutz bzw. keinen Versicherungsschutz bei Diebstahl. Es gilt allerdings als wahrscheinlich und erwartbar, dass einige Versicherer zeitnah auch Versicherungsprodukte anbieten, bei denen zumindest auch eine Teilkasko inkludiert sein dürfte. Bist du an einer derartigen Versicherung interessiert, so schreibe uns eine Nachricht.
Die Erweiterung einer bereits bestehenden Haftpflichtversicherung für ein Auto oder z. B. für ein Motorrad ist nicht möglich. In Deutschland muss jedes KfZ über eine eigene Haftpflichtversicherung verfügen. Auch Elektrokleinstfahrzeuge müssen daher separat versichert werden.
Die private Haftpflichtversicherung kommt nicht für Schäden auf. Hier sieht der Gesetzgeber eine separate und zusätzliche Haftpflichtversicherung vor, die noch vor der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr abgeschlossen werden muss. Auch Elektrokleinstfahrzeuge, zu denen E-Scooter zählen, gehören in Deutschland fortan zu denjenigen Kraftfahrzeugen, die einen Haftpflichtversicherungsschutz benötigen.
In Österreich gibt es schon länger feste und verbindliche Regeln für die Nutzung von E-Scootern im Straßenverkehr. Der österreichische Gesetzgeber hat sich entschieden, E-Scooter dem Fahrrad gleichzustellen. Dies bedeutet, dass keine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben ist. Wichtig ist, dass der E-Scooter die Maximalgeschwindigkeit in Höhe von 25 km/h nicht überschreitet und eine Leistungsgrenze von maximal 600 Watt eingehalten wird. Überschreitet der E-Scooter einen dieser Parameter, so wird das Fahrzeug mit einem Motorfahrrad gleichgesetzt. Damit liegt dann auch eine Versicherungspflicht, wie bei einem Moped, Auto oder andren KFZ vor.
In der Schweiz besteht für E-Scooter bisweilen keine Versicherungspflicht. Jedoch müssen die Fahrzeuge über eine Straßenzulassung verfügen. Diese wird erteilt, wenn das Fahrzeug den offiziellen Vorgaben der ASTRA (Schweizer Bundesamt für Straßen) genügt. Zu beachten ist außerdem, dass die E-Scooter die maximale Höchstgeschwindigkeit in Höhe von 20 km/h ohne bzw. 25 km/h mit Tretunterstützung nicht überschreiten dürfen.
Der in Deutschland geltende Versicherungsschutz gilt in der Regel auch in andere Staaten in der Europäischen Union. Der Halter des Elektrokleinstfahrzeugs sollte sich allerdings von seinem Versicherer eine internationale Versicherungsbestätigung aushändigen lassen und diese im europäischen Ausland mitführen (i.d.R. die Grüne Versicherungskarte). Erkundige dich außerdem, ob die von dir mitgeführte Fahrzeugklassen im jeweiligen EU-Land erlaubt ist und bringe ein gut sichtbares D an deinem E-Scooter an. So solltest du im europäischen Ausland keine Probleme bekommen.
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Durch Absenden der Nachricht erkläre ich mich damit einverstanden, dass mich die versicherDich GmbH einmalig (oder falls nötig mehrfach) kontaktiert, um meine Fragen bestmöglich zu beantworten.
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RATGEBER ARTIKEL ZUM THEMA E-SCOOTER-VERSICHERUNG
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