- • EU-Verordnung: Seit 31. Dezember 2020 gelten in Slowenien die europäischen Drohnen-Regeln
- • Registrierung: Pflicht für alle Drohnen über 250g oder mit Kamera/Sensoren
- • Führerschein: EU-Drohnenführerschein wird anerkannt, je nach Kategorie erforderlich
- • Besonderheiten: Flugverbote in Nationalparks wie dem Triglav-Nationalpark
📌 Überblick der europäischen Drohnen-Regeln in Slowenien
In Slowenien gelten seit dem 31. Dezember 2020 die EU-Drohnenverordnung. Damit sind die Regeln für Drohnenpiloten weitgehend an die EU-Normen angeglichen. Wer mit einer Drohne in Slowenien fliegen möchte, sollte die Registrierungs- und Führerscheinpflicht sowie die geografischen Einschränkungen kennen.
- Registrierungspflicht: Alle Drohnenbetreiber müssen sich registrieren, außer die Drohne wiegt weniger als 250 g und hat keine Kamera oder andere Sensoren zur Erfassung personenbezogener Daten.
- Kennzeichnungspflicht: Jede Drohne muss mit einer e-ID (Registrierungsnummer) versehen sein.
- Drohnen-Führerschein: Je nach Betriebskategorie sind Prüfungen erforderlich. Der EU-Drohnenführerschein wird in allen EU-Ländern anerkannt.
- Flughöhe: Die maximale Flughöhe beträgt 150 Meter für private Drohnenflüge (EU-Standard: 120 Meter).
- Sichtweite: Drohnen müssen immer in Sichtweite des Piloten geflogen werden. FPV-Flüge sind nur mit einem zusätzlichen Beobachter erlaubt.
- Flughafen-Abstand: Es muss ein sicherer Abstand zu Flughäfen eingehalten werden.
- Privatsphäre: Drohnenflüge dürfen die Privatsphäre anderer nicht verletzen.
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Drohnen-Kennzeichnung erforderlich: Alle registrierten Drohnen müssen mit der e-ID-Nummer gekennzeichnet werden. Hochwertige Drohnenplaketten erhältst du bei Schilder Schreiber.
🚀 Nationale Besonderheiten in Slowenien
- Versicherungspflicht: Keine gesetzliche Pflicht für Drohnen unter 20 kg. Dennoch wird eine Drohnenversicherung dringend empfohlen.
- Mindestalter für Drohnenpiloten: 16 Jahre.
- Gewerbliche Nutzung: Gewerbliche Drohnenflüge sind nicht explizit verboten, aber es ist unklar, ob sie ohne Genehmigung erlaubt sind. Private Drohnenflüge sind grundsätzlich erlaubt.
- Flugverbote in Nationalparks: Im Triglav-Nationalpark gelten besondere Vorschriften. Drohnenflüge sind nur mit Genehmigung und in bestimmten Ausnahmefällen erlaubt (z.B. Rettungseinsätze oder wissenschaftliche Zwecke).
🏛️ Slowenische Luftfahrtbehörde & Kontakt
Für aktuelle Informationen und Genehmigungen wenden Sie sich an:
⚠️ Wichtige Links für Drohnenpiloten
🛠️ Fazit: Sicher und legal in Slowenien fliegen
Die Drohnen-Gesetze in Slowenien sind streng, aber klar geregelt. Die EU-Drohnenverordnung erleichtert das Reisen mit der Drohne, dennoch sind nationale Besonderheiten zu beachten. Es wird dringend empfohlen, sich vor jedem Flug über aktuelle Regelungen zu informieren.
💡 Extra-Tipp: Wer gewerblich fliegt, sollte sich über eine gewerbliche Drohnen-Versicherung informieren.
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