Drohnen-Gesetze
Bosnien-Herzegowina 2025
Alle wichtigen Regeln, Vorschriften und Versicherungspflichten für Drohnen in Bosnien und Herzegowina im Überblick
- • Registrierung: Alle Drohnen müssen bei der BHDCA registriert werden
- • Versicherung: Haftpflichtversicherung ab 1 kg Gewicht verpflichtend
- • Maximale Flughöhe: 30 Meter im unkontrollierten Luftraum
- • Sichtflug: Nur bei Tageslicht und in Sichtweite des Piloten
In Bosnien und Herzegowina regelt die Direktion für Zivilluftfahrt (BHDCA) den Drohnenbetrieb. Mit dem Ziel, den sicheren und verantwortungsvollen Einsatz von Drohnen zu gewährleisten, wurden 2020 umfassende Vorschriften erlassen.
Diese betreffen sowohl private als auch gewerbliche Drohnenbetreiber und gelten für Drohnen mit einem Gewicht zwischen 249 Gramm und 25 Kilogramm. Es ist wichtig, sich mit den Regelungen vertraut zu machen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Bosnien und Herzegowina
Drohnen-Gesetze 2025
Überblick: Drohnen-Gesetze in Bosnien und Herzegowina
Drohnen können in Bosnien und Herzegowina sowohl für private als auch gewerbliche Zwecke genutzt werden, wobei für beide Kategorien spezifische Vorschriften gelten. Eine Registrierung der Drohne ist Pflicht. Drohnen mit einer maximalen Abflugmasse von mehr als 25 Kilogramm erfordern zusätzlich eine Sondergenehmigung der BHDCA.
Wichtigste Fakten:
- Maximale Flughöhe: 30 Meter (98,4 Fuß) im unkontrollierten Luftraum
- Drohnenversicherung erforderlich: Ja, für alle Flüge (privat und gewerblich)
- Registrierung: Jede Drohne muss registriert werden
- Versicherungspflicht: Drohnen müssen eine gültige Haftpflichtversicherung haben
- Drohnen-Kategorisierung: A1, A2, A3, A4 – ähnlich wie die europäischen Drohnen-Klassen
Drohnen-Kategorien in Bosnien und Herzegowina
Die Drohnen in Bosnien und Herzegowina werden in verschiedene Kategorien eingeteilt, die sich an den europäischen Richtlinien orientieren:
A1-Kategorie
Drohnen mit einem Gewicht von 249 Gramm bis 1 Kilogramm
A2-Kategorie
Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 1 Kilogramm und bis zu 2 Kilogramm
A3-Kategorie
Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 2 Kilogramm und bis zu 5 Kilogramm
A4-Kategorie
Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 5 Kilogramm und bis zu 25 Kilogramm
Diese Kategorien beeinflussen, wie und wo du deine Drohne fliegen darfst. Die genauen Vorschriften zu den Betriebskategorien sind jedoch nicht immer klar definiert. Es gibt eine Unterscheidung zwischen verschiedenen Flugarten: nicht-kommerzielle (OPEN), kommerzielle (SPECIFIC) und Arbeiten aus der Luft (CERTIFIED).
Allgemeine Vorschriften für den privaten Drohnenbetrieb (OPEN)
Für den privaten Drohnenbetrieb gelten die folgenden Vorschriften:
Flugzeit und Sichtlinie
Drohnen dürfen nur bei Tageslicht und innerhalb der Sichtweite des Piloten betrieben werden.
Maximale Flughöhe
30 Meter über Grund im unkontrollierten Luftraum.
Mindestabstände
- • Seitlicher Abstand von mindestens 30 Metern zu Personen, Tieren, Bauwerken, Fahrzeugen, Wasserstraßen etc.
- • Mindestabstand von 50 Metern zu öffentlichen Versammlungen
Einschränkungen
- • Keine Drohnenflüge in einem Umkreis von weniger als 500 Metern um Industriegebiete, Botschaften oder öffentliche Institutionen
- • Drohnen dürfen nicht in Schutzgebieten innerhalb von 300 Metern der Grenze fliegen, es sei denn, eine spezielle Genehmigung wurde eingeholt
Versicherungspflicht
Drohnen mit einem Gewicht über 1 Kilogramm müssen versichert werden, um Schäden an Dritten zu decken. Eine Drohnenversicherung ist daher unerlässlich.
Allgemeine Vorschriften für den gewerblichen Drohnenbetrieb (SPECIFIC)
Für den gewerblichen Drohnenbetrieb gelten strengere Vorschriften:
Flugzeit und Sichtlinie
- • Flüge müssen tagsüber innerhalb der Sichtweite des Piloten durchgeführt werden, mit einem klar definierten Landeplatz
- • Nachtflüge erfordern eine Ausrüstung der Drohne mit Lichtsignalanlagen
Maximale Flughöhe
Bis zu 120 Meter über Grund oder bis zu 50 Meter über einem Hindernis.
Mindestabstände
Der Mindestabstand zu Personen, Gebäuden und Fahrzeugen muss 30 Meter betragen. Bei besonderen Umständen kann dieser auf 5 Meter reduziert werden, aber die Flughöhe darf dann nicht mehr als 20 Meter betragen.
Bedingungen für Flughäfen
Drohnen dürfen nur in einem Umkreis von 1,5 km um Flughäfen oder CTR-Zonen betrieben werden, wenn eine Genehmigung der Flugsicherung vorliegt.
Versicherungspflicht
Eine Haftpflichtversicherung ist für alle gewerblichen Drohnenflüge erforderlich, unabhängig vom Gewicht der Drohne. Eine gewerbliche Drohnenversicherung ist daher Pflicht.
Allgemeine Vorschriften für Arbeiten aus der Luft mit Drohnen (CERTIFIED)
Für spezielle Luftarbeiten müssen Drohnenbetreiber eine Genehmigung der BHDCA einholen. Diese Genehmigung ist notwendig, um Arbeiten mit Drohnen im Luftraum von Bosnien und Herzegowina durchzuführen.
Besonders für Drohnenoperationen unter der Verantwortung von militärischen oder polizeilichen Organisationen müssen spezifische behördliche Genehmigungen angefordert werden.
Drohne in Bosnien-Herzegowina registrieren
Die Registrierung von Drohnen ist in Bosnien und Herzegowina verpflichtend. Der Antrag auf Registrierung muss bei der BHDCA eingereicht werden, und nach Bearbeitung erhält der Betreiber eine Registrierungsbescheinigung.
Benötigte Dokumente für die Registrierung:
Identitätsnachweis
Kopie des Personalausweises (für natürliche Personen) oder Handelsregisterauszug (für juristische Personen)
Besitznachweis
Nachweis des Drohnenbesitzes (Kaufbeleg oder Bestätigung der Behörde)
Versicherungsnachweis
Versicherungsnachweis (falls erforderlich)
Gebührennachweis
Nachweis über die Zahlung der Verwaltungsgebühr
Weitere Informationen: Kontakt zur BHDCA unter dron@bhdca.gov.ba
Häufige Fragen zu Drohnen-Gesetzen in Bosnien und Herzegowina
Sind Drohnen in Bosnien erlaubt?
Ja, Drohnen sind in Bosnien und Herzegowina erlaubt, aber nur unter Einhaltung strenger Vorschriften. Alle Drohnen müssen registriert werden und Drohnen über 1 kg benötigen eine Haftpflichtversicherung. Der Betrieb ist nur bei Tageslicht und in Sichtweite des Piloten erlaubt.
Welche Abstände müssen eingehalten werden?
30 Meter Mindestabstand zu:
- • Personen, Tieren, Gebäuden, Fahrzeugen
- • Schiffen, Straßen, Eisenbahnen, Wasserstraßen
- • Stromleitungen und anderen Infrastrukturen
50 Meter Mindestabstand zu öffentlichen Versammlungen
500 Meter Mindestabstand zu Industriegebieten, Botschaften und öffentlichen Institutionen
Wo gibt es Drohnenverbot?
Drohnenverbote gelten in Schutzgebieten innerhalb von 300 Metern der Grenze, es sei denn, die Grenzpolizei hat ihre Zustimmung gegeben.
Besondere Einschränkungen:
- • Flughäfen und Flugplatzbereiche (ohne Genehmigung)
- • Militärische Einrichtungen
- • Regierungsgebäude und Botschaften
- • Grenzschutzgebiete (300m-Zone)
Brauche ich eine Versicherung für meine Drohne?
Ja, für alle Drohnen über 1 Kilogramm ist eine Haftpflichtversicherung verpflichtend. Die Versicherung muss Schäden in Bosnien und Herzegowina abdecken. Für gewerbliche Nutzung ist eine Versicherung unabhängig vom Gewicht erforderlich.
Fazit
Drohnen können in Bosnien und Herzegowina sowohl für private als auch gewerbliche Zwecke genutzt werden, allerdings unterliegen sie strengen Vorschriften, insbesondere hinsichtlich der Registrierung, Versicherung und der maximalen Flughöhe.
Drohnenbetreiber müssen sicherstellen, dass sie alle notwendigen Genehmigungen und Versicherungen einholen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Für gewerbliche Einsätze sind die Vorschriften strenger und erfordern unter anderem eine spezielle Genehmigung für Luftarbeiten.
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