Drohnen-Gesetze in
Kolumbien
Alles zu Registrierung, UAEAC-Vorschriften und Versicherungspflicht für deinen Drohnenflug in Kolumbien
- • Registrierung ab 200g: Alle Drohnen ab 200 Gramm müssen bei der UAEAC registriert werden
- • Training Pflicht: Alle Piloten benötigen eine Zertifizierung durch autorisierte Zentren
- • Flugerlaubnis: Für Klasse B/C Drohnen ist eine UAEAC-Genehmigung erforderlich
In Kolumbien ist der Betrieb von Drohnen sowohl für Freizeit- als auch für gewerbliche Zwecke gestattet, jedoch an spezifische Vorschriften gebunden. Die kolumbianische Zivilluftfahrtbehörde (Unidad Administrativa Especial de Aeronáutica Civil, UAEAC) hat hierfür klare Regelungen festgelegt, die je nach Gewicht der Drohne und Einsatzart variieren.
Aktualisierte Registrierungspflicht
Wichtig: Drohnen ab 200 Gramm (nicht 250g) müssen bei der UAEAC registriert werden. Zusätzlich ist für alle Piloten eine Zertifizierung durch Training in einem autorisierten Zentrum sowie eine Flugerlaubnis von der UAEAC erforderlich.
Klassifizierung von Drohnen in Kolumbien
Die UAEAC unterteilt Drohnen in drei Kategorien:
Drohnen mit einem Gewicht zwischen 200 Gramm und 25 Kilogramm, sofern alle geltenden Regeln eingehalten werden. Diese Kategorie umfasst die meisten privaten und gewerblichen Drohnen und erfordert eine UAEAC-Registrierung.
Drohnen der Klasse A, die gegen mindestens eine Vorschrift verstoßen, sowie Drohnen mit einem Gewicht zwischen 25 und 150 Kilogramm. Für diese ist eine spezielle Genehmigung erforderlich.
Drohnen über 150 Kilogramm oder solche mit hohem Risikopotenzial. Deren Betrieb ist derzeit untersagt.
Wichtige Vorschriften für Drohnen der Klasse A
Für Drohnen der Klasse A gelten folgende Bestimmungen:
Flugbeschränkungen
- Maximale Flughöhe: Bis zu 400 Fuß (ca. 121,9 Meter) im unkontrollierten Luftraum
- Sichtweite: Die Drohne muss stets in direkter Sichtlinie des Piloten bleiben, mit einer maximalen Entfernung von 500 Metern
- Flugzeiten: Flüge sind nur bei Tageslicht erlaubt, ab 15 Minuten nach Sonnenaufgang bis 15 Minuten vor Sonnenuntergang. In unbewohnten Gebieten sind Nachtflüge mit entsprechender Beleuchtung gestattet
Mindestabstände zu sensiblen Bereichen
Sicherheitszonen
- • 2 km zu Aufenthaltsorten des Präsidenten und Staatschefs
- • 1 km zu Militärbasen und Polizeistationen
- • 1 km zu Gefängnissen und kritischer Infrastruktur
Luftfahrt & Grenzen
- • 9 km zu Flughäfen
- • 3 km zu Heliports
- • 3,6 km zu Grenzgebieten
Kennzeichnung und Versicherung
- Kennzeichnung: Die Drohne muss sichtbar mit Name, Adresse und Telefonnummer des Eigentümers gekennzeichnet sein
- Versicherungspflicht: Es besteht eine Versicherungspflicht für private und gewerbliche Drohnenflüge. Die Haftpflichtversicherung muss eine Schadenssumme von 33.333 Gramm reinen Goldes abdecken, was etwa 1,6 Millionen Euro entspricht
Registrierung und Genehmigung
Alle Drohnen müssen bei der Luftfahrtbehörde registriert werden. Dabei sind folgende Daten anzugeben:
Persönliche Daten
- • Name
- • Dokumentennummer
- • Adresse
- • Telefonnummer des Inhabers
Drohnen-Daten
- • Marke der Drohne
- • Modell der Drohne
- • Seriennummer der Drohne
- • Technologie-Ausrüstung: Auch zugehörige technische Ausrüstung muss registriert werden
Klasse A
Keine spezielle Betriebsgenehmigung erforderlich, sofern alle Vorschriften eingehalten werden.
Klasse B
Eine Genehmigung ist notwendig, die durch Vorlage spezifischer Dokumente bei der UAEAC beantragt werden muss.
Schulung und Zertifizierung
Neue Anforderungen für alle Piloten
Wichtige Änderung: Alle Drohnenpiloten müssen jetzt eine Zertifizierung durch Training in einem autorisierten Zentrum absolvieren. Dies gilt sowohl für Freizeit- als auch gewerbliche Piloten.
- • Piloten müssen über 18 Jahre alt sein
- • Theoretische und praktische Ausbildung in einem autorisierten Zentrum
- • Zertifikat über Kursabschluss erforderlich
- • Flugerlaubnis von der UAEAC für bestimmte Operationen
Für Klasse B und C Drohnen ist eine vorherige Genehmigung der UAEAC erforderlich.
Antragsfrist
Genehmigungsantrag inklusive Risikobewertung mindestens 15 Arbeitstage vor dem geplanten Flug einreichen.
Eigentumsübertragung
Bei Verkauf oder Übertragung sofort bei der UAEAC melden
Leasing
Leasingnehmer ist verantwortlich, Vertragskopie an UAEAC
Stilllegung
Auch die Stilllegung einer Drohne muss gemeldet werden
Weitere wichtige Hinweise
Strikte Verbote
- Alkohol- und Drogenverbot: Der Betrieb von Drohnen unter Einfluss von Alkohol oder Drogen ist untersagt
- Steuerung: Drohnen dürfen nicht von beweglichen Objekten wie fahrenden Autos oder Booten aus gesteuert werden
- Transport: Der Transport von Tieren oder das Abwerfen von Gegenständen während des Fluges ist verboten
Rechtliche Konsequenzen
Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann zu rechtlichen Konsequenzen führen. Es ist daher ratsam, sich vor jedem Flug mit den aktuellen Bestimmungen der UAEAC vertraut zu machen und gegebenenfalls eine Genehmigung einzuholen.
Kontakt zur UAEAC
Für weitere Informationen können Sie die UAEAC direkt kontaktieren:
grupo.technico@aerocivil.gov.co
Telefon
+57 1 425 1000
Zusätzliche Ressourcen und detaillierte Informationen finden Sie auf der offiziellen Website der UAEAC.
Da in Kolumbien eine Versicherungspflicht mit hohen Deckungssummen besteht, solltest du vor deinem Flug eine geeignete Drohnenversicherung abschließen, die auch im Ausland gültig ist.
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