- • Offene Kategorie (OPEN): EU-weite Drohnenkategorie für Flüge ohne spezielle Genehmigung
- • Unterkategorien: A1 (nah an Menschen), A2 (mittlerer Abstand), A3 (weit von Menschen entfernt)
- • Anforderungen: Registrierung, Haftpflichtversicherung und je nach Klasse Drohnenführerschein erforderlich
In der rasch wachsenden Welt der Drohnentechnologie hat die Europäische Union spezifische Vorschriften für den Betrieb von Drohnen entwickelt, um die Sicherheit im Luftraum zu gewährleisten. Die offene Drohnen-Kategorie (OPEN) ist eine der drei Hauptkategorien, die in der neuen EU-Drohnenverordnung eingeführt wurden.
Diese Kategorie richtet sich an Drohnenbetreiber, die ihre Geräte ohne spezielle Genehmigung nutzen möchten, solange sie innerhalb eines bestimmten Betriebsrahmens bleiben. Die offene Kategorie ist besonders attraktiv für Freizeit- und kommerzielle Drohnennutzer, da sie eine Vielzahl von Anwendungen ermöglicht.
Die offene Drohnen-Kategorie im Detail
Allgemeine Bestimmungen der offenen Kategorie
Die offene Drohnen-Kategorie ist für Drohnen und Betriebsszenarien gedacht, die ein geringes Risiko darstellen. Hier sind keine gesonderten Anträge oder Genehmigungen erforderlich, solange die Drohnenbetreiber die gesetzlichen Vorgaben einhalten.
- Maximale Flughöhe: Die Drohne darf eine Höhe von 120 Metern über Grund nicht überschreiten.
- Direkte Sichtweite: Der Flug muss stets in Sichtweite (VLOS) des Bedieners stattfinden.
- Mindestalter: Der Pilot muss mindestens 16 Jahre alt sein.
- Haftpflichtversicherung: Eine Versicherungspflicht besteht für alle Drohnen.
- Registrierung: Drohnenbetreiber müssen sich registrieren lassen und die Drohne entsprechend kennzeichnen.
- Fernidentifikation: In einigen Fällen ist die Einrichtung einer Fernidentifikation erforderlich.
Unterkategorien der offenen Kategorie
Die offene Drohnen-Kategorie ist weiter in die Unterkategorien A1, A2 und A3 unterteilt, die verschiedene Betriebsszenarien und Risikoklassen abdecken.
Drohnen der Klassen C0 und C1 sowie Bestandsdrohnen mit einem Abfluggewicht von bis zu 250 Gramm.
Diese Drohnen dürfen sehr nahe an Menschen fliegen, jedoch ohne Überfliegen von Menschenansammlungen.
Für Drohnen der Klasse C1 ist der EU-Kompetenznachweis (A1/A3) erforderlich.
Drohnen der Klasse C2.
Mindestens 30 Meter Abstand zu unbeteiligten Personen, 5 Meter im Langsamflugmodus.
Zusätzlich zum EU-Kompetenznachweis ist das EU-Fernpilotenzeugnis A2 erforderlich.
Drohnen der Klassen C2, C3, C4 sowie Bestandsdrohnen mit einem Gewicht über 250 Gramm.
Betrieb nur weit weg von Menschen, Mindestabstand 150 Meter zu Wohn-, Gewerbe- und Industriegebieten.
Der EU-Kompetenznachweis (A1/A3) ist erforderlich.
Übersicht Drohnen-Klassen und Kategorien
Drohnen-Klasse | Kategorie | Betriebsbeschränkungen | Erforderliche Qualifikationen |
---|---|---|---|
C0 | OPEN A1 | Überflug von Menschenansammlungen verboten, Überflug von einzelnen unbeteiligten Personen erlaubt | Keine erforderlich |
C1 | OPEN A1 | Kein Überflug von Menschenansammlungen, Überflug so kurz wie möglich | EU-Kompetenznachweis (A1/A3) |
C2 | OPEN A3 | Mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten | EU-Kompetenznachweis (A1/A3) |
C2 (optional) | OPEN A2 | Mindestens 30 m Abstand zu unbeteiligten Personen, 5 m im Langsamflugmodus | EU-Fernpilotenzeugnis (A2) |
C3, C4 | OPEN A3 | Betrieb nur weit weg von Menschen, Mindestabstand 150 m | EU-Kompetenznachweis (A1/A3) |
Pflichten und Vorschriften für Drohnenbetreiber
Obwohl die offene Kategorie als die “einfache” Option für Drohnenbetreiber gilt, gibt es dennoch wichtige Vorschriften, die unbedingt eingehalten werden müssen:
Registrierung
Jeder Drohnenbetreiber muss sich registrieren und eine eindeutige Betreibernummer erhalten, die auf der Drohne angebracht werden muss.
Haftpflichtversicherung
Eine Versicherung ist verpflichtend. Die meisten Versicherungen bieten spezielle Drohnen-Tarife an, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Kennzeichnung und Fernidentifikation
Je nach Drohnenklasse muss die Drohne gekennzeichnet werden. In einigen Fällen ist auch eine Fernidentifikation notwendig.
Ausbildung und Prüfungen
Ab der Drohnenklasse C1 ist der Erwerb eines Drohnenführerscheins notwendig.
Häufige Fragen zur offenen Drohnen-Kategorie
Die offene Drohnen-Kategorie (OPEN) ist eine rechtliche Klassifizierung innerhalb der EU-Drohnenverordnung, die es Drohnenbetreibern ermöglicht, ihre Drohnen ohne spezielle Genehmigung zu betreiben, solange bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Diese Kategorie ist besonders für Freizeitflieger und gewerbliche Nutzer attraktiv.
Um in der offenen Kategorie zu fliegen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- • Die Drohne muss in eine definierte Drohnenklasse fallen oder privat hergestellt worden sein
- • Das Gewicht der Drohne darf 25 Kilogramm nicht überschreiten
- • Der Flug darf nicht über Menschenansammlungen stattfinden
- • Die maximale Flughöhe beträgt 120 Meter (Ausnahmen: 135 Meter bei Hindernissen)
- • Der Flug muss in Sichtweite des Piloten stattfinden
Sollten die Vorschriften der offenen Kategorie nicht eingehalten werden, kann der Drohnenflug in die spezielle oder zulassungspflichtige Kategorie eingestuft werden, was eine Genehmigung durch die zuständigen Luftfahrtbehörden erforderlich macht. Solche Verstöße können außerdem zu rechtlichen Konsequenzen und Bußgeldern führen.
Neben den allgemeinen Vorschriften der offenen Kategorie müssen Drohnenbetreiber auch nationale Gesetze und Vorschriften beachten, die spezifische Anforderungen an den Drohnenbetrieb in verschiedenen geografischen Zonen stellen können. Dies umfasst zum Beispiel Mindestabstände zu Autobahnen, Flughäfen und anderen sensiblen Bereichen.
Die offene Drohnen-Kategorie (OPEN) bietet eine flexible und zugängliche Möglichkeit für Drohnenbetreiber, ihre Geräte ohne aufwändige Genehmigungsverfahren zu nutzen. Durch die klare Einteilung in die Unterkategorien A1, A2 und A3 können Drohnenbetreiber den für ihre Drohne passenden Betriebsrahmen wählen.
Es ist jedoch wichtig, sich regelmäßig über aktuelle Änderungen und neue Vorschriften zu informieren, um sicher und legal fliegen zu können. Wenn du eine Drohne betreibst oder planst, eine zu kaufen, solltest du auch über eine passende Drohnenversicherung nachdenken.
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