- • EU-Regelung: Seit 31.12.2020 gelten EU-weite Drohnenvorschriften
- • Registrierung: Pflicht für Drohnen über 250g oder mit Kamera/Sensoren
- • Mindestalter: 16 Jahre für Drohnenführerschein in Rumänien
Seit dem 31. Dezember 2020 gelten in Rumänien die EU-weiten Drohnenvorschriften. Die Vorschriften der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) legen Regeln für den Drohnenbetrieb fest und sind in allen EU-Staaten gültig.
Registrierungspflicht für Drohnenbetreiber
Jeder Drohnenbetreiber muss sich registrieren, es sei denn:
- Die Drohne wiegt unter 250 g und
- sie ist nicht mit Sensoren zur Erfassung personengebundener Daten ausgestattet (z. B. Kamera, Mikrofon).
Die Registrierung erfolgt über die rumänische Luftfahrtbehörde (AACR) und wird in allen EU-Ländern anerkannt.
Drohnennummer und Kennzeichnung
Jede registrierte Drohne muss sichtbar mit einer individuellen Registrierungsnummer (e-ID) versehen sein. Falls vorhanden, muss die Nummer auch ins Fernidentifikationssystem der Drohne hochgeladen werden.
EU-Drohnenführerschein
Je nach Kategorie muss der Pilot einen Drohnenführerschein erwerben:
Die Prüfungen werden in allen EU-Ländern anerkannt.
Kategorien für Drohnenoperationen
Offene Kategorie
Flüge mit geringem Risiko (max. 120 m Höhe, Sichtflug, max. 25 kg)
Spezifische Kategorie
Mittleres Risiko – Genehmigung erforderlich
Zertifizierte Kategorie
Hohe Risiken – Zertifizierung der Drohne und Lizenz für den Piloten erforderlich
Nationale Besonderheiten in Rumänien
Mindestalter:
16 Jahre
Versicherung:
Keine gesetzliche Pflicht, aber dringend empfohlen
Genehmigung für Luftaufnahmen
Eine Genehmigung des Verteidigungsministeriums (survol@mapn.ro) ist erforderlich, wenn:
- Die Drohne in der spezifischen oder zulassungspflichtigen Kategorie betrieben wird.
- Aufnahmen innerhalb von Flugbeschränkungsgebieten (“Restricted Areas”) geplant sind.
Die meisten Freizeitflüge benötigen keine Genehmigung.
Sicherheitsabstände und Flugverbote
Flugverbot in Flughafennähe
Privatsphäre anderer Personen respektieren
Besondere Genehmigung für Flüge im Biosphärenreservat “Donaudelta”
Wichtige Kontakte und Links
- Rumänische Luftfahrtbehörde (AACR):
drone@caa.ro,zsis@caa.ro - Verteidigungsministerium für Fluggenehmigungen:
survol@mapn.ro - Offizielle Website:
AACR-Website
Fazit
In Rumänien gelten die allgemeinen EU-Drohnenvorschriften mit wenigen nationalen Ergänzungen. Besonders wichtig sind die Registrierungspflicht, die Einhaltung der Flughöhe von max. 120 Metern sowie die Notwendigkeit einer Genehmigung für Luftaufnahmen in eingeschränkten Gebieten.
Bleib auf dem Laufenden, indem du regelmäßig die offiziellen Quellen überprüfst. Viel Spaß und sichere Flüge!
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