Kennzeichnungspflicht für Drohnen:
Alles was du wissen musst
Erfahre alles über die e-ID, Drohnenplaketten und gesetzliche Pflichten in Deutschland.
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- • Pflicht: Alle Drohnen müssen gekennzeichnet werden (auch unter 250g)
- • Registrierung: Beim Luftfahrtbundesamt (LBA) erforderlich für e-ID
- • Bußgeld: Bis zu 50.000 Euro bei fehlender Kennzeichnung
Die Kennzeichnungspflicht für Drohnen ist eine wichtige Maßnahme, um die Sicherheit im Luftraum zu gewährleisten und im Falle eines Unfalls oder einer Regelverletzung den Betreiber schnell zu identifizieren. Diese Pflicht ist in der EU-Drohnenverordnung 2021 geregelt und gilt für alle Drohnen unabhängig von ihrem Startgewicht.
Warum gibt es eine Kennzeichnungspflicht?
Die Kennzeichnungspflicht soll sicherstellen, dass jede Drohne im Falle eines Vorfalls zurückverfolgt werden kann. Dies hilft Behörden, die für die Regulierung und Sicherheit des Luftraums zuständig sind, schnell zu reagieren und Maßnahmen zu ergreifen.
Darüber hinaus schützt sie die Privatsphäre und Sicherheit von Menschen, indem sie verantwortungsbewusstes Fliegen fördert.
Welche Drohnen sind von der Kennzeichnungspflicht betroffen?
Alle Drohnen, die im europäischen Luftraum betrieben werden, müssen gekennzeichnet werden. Dies gilt für Drohnen jeglicher Größe, einschließlich solcher unter 250 Gramm, die bisher von dieser Pflicht ausgenommen waren.
Unabhängig davon, ob eine Drohne gewerblich oder privat genutzt wird, ist eine Kennzeichnung erforderlich, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen.
Anforderungen an die Drohnen-Kennzeichnung
Die Kennzeichnung muss folgende Eigenschaften aufweisen:
Material (empfohlen: feuerfest)
Die Kennzeichnung aus feuerfestem Material ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben, aber weiterhin empfehlenswert, um auch bei einem Unfall oder Feuer lesbar zu bleiben. Meistens wird hierfür ein selbstklebendes Aluminiumschild mit Lasergravur verwendet.
Dauerhaft und sichtbar
Die Kennzeichnung muss dauerhaft angebracht und an einer gut sichtbaren Stelle auf der Drohne befestigt sein.
Inhalt der Kennzeichnung
Die Kennzeichnung muss den Namen und die Anschrift des Drohnenbetreibers sowie die UAS-Betreiber-ID (e-ID) enthalten, die bei der Registrierung beim Luftfahrtbundesamt (LBA) vergeben wird.
So sieht eine Drohnenplakette aus
Die Drohnenplakette muss feuerfest und dauerhaft lesbar sein. Sie enthält deine e-ID sowie deinen Namen und deine Adresse.
Die Plakette wird meist als selbstklebendes Aluminiumschild mit Lasergravur hergestellt und sichtbar an der Drohne befestigt.
Schritte zur Einhaltung der Kennzeichnungspflicht
Um deine Drohne ordnungsgemäß zu kennzeichnen, musst du diese drei wichtigen Schritte befolgen:
Registrierung beim Luftfahrtbundesamt (LBA)
Drohnenbetreiber müssen sich beim LBA registrieren, um eine e-ID zu erhalten. Diese Registrierung ist für alle Drohnenbetreiber in der EU verpflichtend.
Anbringen der Kennzeichnung
Nach Erhalt der e-ID muss diese sichtbar auf der Drohne angebracht werden. Dies kann durch eine Drohnenplakette erfolgen, die alle notwendigen Informationen enthält.
Fernidentifikation
Zusätzlich zur sichtbaren Kennzeichnung wird bei Drohnen der Klassen C1, C2 und C3 auch eine Fernidentifikation gefordert. Die e-ID muss in der Software oder Firmware der Drohne hinterlegt und kontinuierlich gesendet werden.
Unterschiede und Ausnahmen in der Kennzeichnungspflicht
Während die Kennzeichnungspflicht grundsätzlich für alle Drohnen gilt, gibt es einige Unterschiede basierend auf der Klasse und dem Einsatzbereich der Drohne.
Drohnen der Klassen C0 bis C4, die in der Kategorie OPEN operieren, müssen nur die Basiskennzeichnung aufweisen. Drohnen, die in spezifischeren oder risikoreicheren Szenarien eingesetzt werden (z. B. in der Kategorie SPECIFIC oder CERTIFIED), unterliegen strengeren Anforderungen und müssen möglicherweise zusätzliche Kennzeichnungen aufweisen.
Vorteile der ordnungsgemäßen Kennzeichnung
Durch die ordnungsgemäße Kennzeichnung deiner Drohne schützt du dich nicht nur vor rechtlichen Konsequenzen, sondern trägst auch zur Sicherheit und Ordnung im Luftraum bei.
Darüber hinaus können versicherungsrechtliche Vorteile entstehen, da eine korrekt gekennzeichnete Drohne die Abwicklung von Schäden und Ansprüchen erleichtert.
Fazit
Die Kennzeichnungspflicht für Drohnen ist ein wesentlicher Bestandteil der Bemühungen, die Sicherheit und Rückverfolgbarkeit im Luftverkehr zu gewährleisten. Jeder Drohnenbetreiber muss sicherstellen, dass seine Drohne gemäß den geltenden Vorschriften gekennzeichnet ist, um rechtliche Konflikte zu vermeiden und die Sicherheit im Luftraum zu fördern.
Bußgelder bei fehlender Kennzeichnung
Hohe Geldstrafen drohen
Bei Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Die deutschen Behörden kontrollieren verstärkt und verhängen empfindliche Strafen bei fehlender oder unvollständiger Kennzeichnung.
EU-weite Gültigkeit der deutschen Registrierung
Die deutsche Betreiberregistrierung und die e-ID gelten auch in anderen EU-Ländern. Das bedeutet, dass du deine in Deutschland registrierte Drohne auch in anderen europäischen Ländern fliegen kannst.
Dies erleichtert das Reisen mit der Drohne erheblich, da keine separate Registrierung in jedem Land erforderlich ist.
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