Offene vs Spezielle
Drohnen Kategorie
Alle Unterschiede, Vorschriften und Anforderungen der EU-Drohnenverordnung im Überblick
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Das Wichtigste in Kürze
- Offene Kategorie: Risikoarme Drohnenflüge in Sichtweite, weniger Vorschriften
- Spezielle Kategorie: Komplexere Einsätze, BVLOS-Flüge, Genehmigung erforderlich
- Hauptunterschied: Risikobewertung, Genehmigungsverfahren und Einsatzgebiete

Geschäftsführer der ANCORA Versicherungs-Vermittlungs GmbH mit 20+ Jahren Erfahrung als selbstständiger Versicherungsmakler.
Die EU-Drohnenverordnung unterscheidet zwischen verschiedenen Kategorien für den Betrieb von Drohnen. Die am weitesten verbreiteten sind die Offene Kategorie und die Spezielle Kategorie. Dieser Artikel beleuchtet die Hauptunterschiede zwischen diesen beiden Kategorien und bietet eine klare Übersicht, welche Vorschriften und Anforderungen in den jeweiligen Kategorien gelten.
Offene Kategorie: Einfache Vorschriften für den Alltagsgebrauch
Was ist die Offene Kategorie?
Die Offene Kategorie ist für Drohnenflüge vorgesehen, die als risikoarm gelten und deshalb weniger strengen Vorschriften unterliegen. Diese Kategorie ist ideal für Hobby-Drohnenpiloten und einfache gewerbliche Anwendungen, bei denen die Drohnen in Sichtweite betrieben werden und keine Gefahr für Menschen oder den Luftraum besteht.
Unterkategorien der Offenen Kategorie
Die Offene Kategorie ist in drei Unterkategorien unterteilt. Hier können Sie detaillierte Informationen zu Kategorie A1 Anforderungen, Kategorie A2 Vorschriften, und Kategorie A3 Richtlinien finden:
A1: Flug in der Nähe von Menschen
Flug in der Nähe von Menschen, aber nicht über Menschenansammlungen. Erlaubt sind Drohnen der Klasse C0 und C1, wobei der EU-Kompetenznachweis (kleiner Drohnenführerschein) erforderlich ist. Populäre Modelle in dieser Kategorie sind die Category A1 DJI Mini 3 Pro, der sub-250g DJI Neo, die lightweight HoverAir X1, die compact DJI Mini 2/3 SE, der beginner Potensic Atom SE und die affordable Simrex X300C.
A2: Flug in sicherer Entfernung
Flug in sicherer Entfernung von Menschen (mindestens 30 Meter, in bestimmten Fällen 5 Meter). Hier ist das EU-Fernpilotenzeugnis (großer Drohnenführerschein) notwendig. Beliebte A2-Drohnen sind die professional DJI Air 3S, die Category A2 DJI Mavic 4 Pro, die compact Parrot Anafi, die certified DJI Air 2S, der lightweight DJI Spark, der portable DJI Flip und der advanced Chubory X10 Pro.
A3: Flug weit entfernt von Menschen
Flug weit entfernt von Menschen und bewohnten Gebieten. Diese Kategorie erlaubt den Einsatz von Drohnen bis zu 25 kg, erfordert aber ebenfalls den EU-Kompetenznachweis. Professionelle A3-Drohnen wie die commercial DJI Inspire 3, die industrial DJI Matrice M30 und die enterprise DJI Matrice eignen sich für größere kommerzielle Missionen.
Wichtige Regeln: Die Drohnen in dieser Kategorie dürfen maximal 120 Meter über dem Grund fliegen, und es muss immer eine direkte Sichtverbindung (VLOS) zum Piloten bestehen. Der Einsatz automatisierter Flugmodi ist erlaubt, solange der Pilot jederzeit manuell eingreifen kann.
Spezielle Kategorie: Für komplexere und risikoreichere Einsätze
Was ist die Spezielle Kategorie?
Die Spezielle Kategorie deckt Drohneneinsätze ab, die nicht unter die Offene Kategorie fallen, z.B. weil sie höheres Risiko bergenoder außerhalb der Sichtweite des Piloten stattfinden. Diese Kategorie ist besonders für professionelle Anwendungen und spezielle Missionen relevant, wie z.B. die Überwachung von Infrastrukturen oder landwirtschaftliche Anwendungen.
Standardszenarien in der Speziellen Kategorie
Für die Spezielle Kategorie gibt es definierte Standardszenarien, die bestimmte Einsätze erleichtern:
STS-01:
Erlaubt Flüge in städtischen Gebieten unter bestimmten Bedingungen.
STS-02:
Erlaubt Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS) in weniger dicht besiedelten Gebieten.
Für diese Einsätze ist in der Regel eine spezielle Genehmigung erforderlich, die eine individuelle Risikoanalyse (SORA) oder eine standardisierte Risikoanalyse (PDRA) umfasst.
Genehmigungsverfahren und Anforderungen
Der Betrieb in der Speziellen Kategorie erfordert eine detaillierte Betriebserklärung und oft eine Genehmigung durch die Luftfahrtbehörde (LBA). Die Drohnen, die in dieser Kategorie betrieben werden, müssen strenge technische und betriebliche Anforderungen erfüllen, die im Betriebshandbuch (Concept of Operations – ConOps) dokumentiert werden müssen.
Wichtiger Hinweis: Abhängig vom genutzten Szenario (STS, PDRA, SORA) variieren die Anforderungen und der administrative Aufwand erheblich.
Weitere Informationen zur Speziellen Kategorie
Wenn Sie einen Drohneneinsatz in der Speziellen Kategorie planen, sollten Sie sich mit den detaillierten Vorschriften der Speziellen Kategorie vertraut machen. Für BVLOS-Flüge (Beyond Visual Line of Sight) benötigen Sie eine BVLOS-Genehmigung.
Unterschiede auf einen Blick
| Merkmal | Offene Kategorie | Spezielle Kategorie |
|---|---|---|
| Risiko | Gering | Höher |
| Genehmigung | Nicht erforderlich | Erforderlich |
| Einsatzgebiet | Nah an Menschen, aber nicht darüber | Dicht besiedelte Gebiete möglich |
| Sichtweite (VLOS/BVLOS) | VLOS (In Sichtweite) | BVLOS (Außer Sichtweite möglich) |
| Standardszenarien | Nicht anwendbar | STS-01, STS-02, nationale Szenarien |
| Zertifikate und Schulungen | EU-Kompetenznachweis ggf. erforderlich | STS-Zertifikat, SORA oder PDRA notwendig |
Fazit
Die Wahl der richtigen Drohnen-Kategorie hängt stark vom geplanten Einsatz ab. Während die Offene Kategoriefür die meisten Freizeit- und einfachen gewerblichen Anwendungen ausreicht, bietet die Spezielle Kategoriedie nötige Flexibilität für komplexe und risikoreichere Missionen.
Die EU-Drohnenverordnung stellt sicher:
- Jeder Einsatz ist durch entsprechende Vorschriften abgedeckt
- Sicherheit im Drohnenbetrieb wird gewährleistet
- Effizienz wird durch klare Regeln gefördert
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