Drohne auf eigenem Grundstück:
Regeln & Versicherung
Alles zu Flugregeln, Versicherungspflicht und wichtigen Vorschriften für Drohnenflüge auf privatem Gelände.
- • Erlaubnis: Drohnenflug auf eigenem Grundstück ist grundsätzlich erlaubt
- • Versicherung: Gesetzliche Versicherungspflicht für alle Drohnen
- • Flughöhe: Maximal 120 Meter über Grund, auch auf privatem Gelände
Viele Drohnenbesitzer stellen sich die Frage, ob sie ihre Drohne auf dem eigenen Grundstück fliegen lassen dürfen. Die Antwort lautet: Ja, jedoch gibt es wichtige Regeln, die unbedingt beachtet werden müssen. Dieser Artikel erklärt die gesetzlichen Vorschriften, Versicherungsanforderungen und gibt praktische Tipps für einen sicheren und rechtskonformen Drohnenflug.
Regeln für den Drohnenflug auf privatem Grundstück
Grundsätzlich ist der Drohnenflug auf privatem Gelände erlaubt, doch gelten Einschränkungen. Die EU-Drohnenverordnung und das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) setzen klare Rahmenbedingungen.
🚁 Drohnen unter 250 Gramm
Diese dürfen ohne Genehmigung über dem eigenen Grundstück fliegen, allerdings dürfen sie keine Kamera oder ähnliche Aufzeichnungsgeräte haben. Mehr Details zu Spielzeug-Drohnen und kleinen Modellen findest du in unserem Ratgeber.
🚁 Drohnen über 250 Gramm
Hier ist die Zustimmung des Grundstückseigentümers erforderlich. Zusätzlich gelten spezifische Anforderungen basierend auf Gewicht und Versicherungspflicht .
Weitere Anforderungen wie die Drohnenführerscheinpflicht gelten für bestimmte Drohnenklassen unabhängig von ihrem Einsatzort.
Registrierung beim Luftfahrtbundesamt
Für Drohnen mit Kamera ist in der Regel eine Registrierung beim Luftfahrtbundesamt erforderlich. Dies gilt auch für Flüge auf dem eigenen Grundstück.
✅ Registrierung NICHT erforderlich
- • Drohnen unter 250g ohne Kamera
- • Spielzeug-Drohnen (CE-Kennzeichnung)
- • Drohnen nur für den Hausgebrauch
⚠️ Registrierung ERFORDERLICH
- • Drohnen mit Kamera (ab 250g)
- • Alle Drohnen über 250g
- • Gewerbliche Nutzung
Wichtig: Die Registrierung kostet 25 Euro und ist 3 Jahre gültig. Ohne gültige Registrierung drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro.
Maximale Flughöhe: 120 Meter Limit
Auch auf dem eigenen Grundstück gilt die maximale Flughöhe von 120 Metern über dem Startpunkt. Diese Regelung ist in der EU-Drohnenverordnung (Durchführungsverordnung 2019/947) festgeschrieben und dient der Luftverkehrssicherheit.
Wichtige Begrenzung
Selbst auf privatem Gelände darf die Drohne nicht höher als 120 Meter über dem Startpunkt geflogen werden. Das Limit bezieht sich auf die Höhe über dem Startpunkt, nicht über dem Meeresspiegel.
Wichtige Details zur Flughöhe:
- • Bei hügeligem Gelände kann die tatsächliche Höhe über dem Boden variieren
- • Für höhere Flüge ist eine Aufstiegsgenehmigung erforderlich
- • Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro geahndet werden
- • In der Nähe von Flughäfen gelten niedrigere Höhenbegrenzungen
Versicherungspflicht für Drohnen
Für alle Drohnen besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht – unabhängig von Gewicht und Einsatzzweck. Dies gilt auch für Flüge auf dem eigenen Grundstück.
Universelle Versicherungspflicht
Drohnen müssen haftpflichtversichert sein, unabhängig von Gewicht oder Einsatzzweck. Selbst eine 50-Gramm-Spielzeugdrohne auf dem eigenen Grundstück unterliegt der Versicherungspflicht. Wichtig: Eine Drohnenversicherung ohne bestehende Privathaftpflicht ist erforderlich.
👥 Private Nutzung
Private Drohnenversicherung mit Mindestdeckung von 750.000 Euro für Personenschäden.
🏢 Gewerbliche Nutzung
Gewerbliche Haftpflichtversicherung mit deutlich höheren Deckungssummen erforderlich.
TIPP
Ein umfassender Drohnenversicherung Vergleich hilft dir, die richtige Police für deine Drohne zu finden.
Start und Landung auf eigenem Grundstück
Das Starten und Landen auf dem eigenen Grundstück ist in der Regel erlaubt, unterliegt aber bestimmten Voraussetzungen und Einschränkungen.
✅ Erlaubt
- • Start und Landung auf eigenem Grundstück
- • Flug innerhalb der Grundstücksgrenzen
- • Beachtung der 120m-Höhengrenze
- • Sichtweite zum Piloten gewährleisten
⚠️ Einschränkungen
- • Keine Überflüge fremder Grundstücke
- • Kein Flug in Flugverbotszonen
- • Versicherung und Registrierung erforderlich
- • Respekt der Privatsphäre
Wichtige Hinweise:
- • Es ist ratsam, die Zustimmung des Grundstückseigentümers einzuholen
- • Bei Mietwohnungen: Erlaubnis des Vermieters empfehlenswert
- • Beachte lokale Bestimmungen und Hausordnungen
- • Prüfe die Lage in Bezug auf Flughäfen und Kontrollzonen
Schutz der Privatsphäre
Selbst auf dem eigenen Grundstück ist der Schutz der Privatsphäre von entscheidender Bedeutung. Die DSGVO und das Bundesdatenschutzgesetz setzen klare Grenzen für Drohnenaufnahmen.
Keine Überwachung fremder Grundstücke
Auch wenn du auf deinem eigenen Grundstück fliegst, ist es nicht erlaubt, Drohnen ohne Erlaubnis über fremde Grundstücke fliegen zu lassen, insbesondere wenn es um die Aufnahme von Personen oder Gebäuden geht.
Datenschutz beachten
Drohnen mit Kamera dürfen nicht ohne Zustimmung des Eigentümers oder Nutzers über Wohngrundstücke fliegen. Kameradrohnen dürfen keine Personen ohne deren ausdrückliche Zustimmung filmen.
Verstöße gegen die DSGVO können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und mit hohen Bußgeldern geahndet werden.
Wichtige Regeln für Respekt der Privatsphäre:
- • Keine Aufnahmen von Personen ohne deren Zustimmung
- • Keine Überwachung fremder Grundstücke oder Gebäude
- • Aufnahmen nur auf dem eigenen Grundstück machen
- • Bei Unsicherheiten an zuständige Behörden wenden
Beachte die erlaubte Flughöhe für Drohnen, um sicherzustellen, dass du alle Vorschriften einhältst.
Was tun bei Absturz?
Falls deine Drohne abstürzt und Schäden verursacht, greift in der Regel die Haftpflichtversicherung. Für den Schutz deiner Drohne selbst kannst du eine Drohnen-Kasko-Versicherung in Betracht ziehen.
Kaskoversicherung schützt vor:
- • Abstürze durch technische Defekte
- • Absturz ins Wasser (See, Fluss, etc.)
- • Transportschäden während des Transports
- • Diebstahl der Drohne
Zusätzliche Anforderungen für gewerbliche Nutzung
Wer eine Drohne gewerblich nutzt, muss strengere Anforderungen erfüllen:
Versicherung: Eine gewerbliche Haftpflichtversicherung ist zwingend erforderlich.
Genehmigungen: Für Flüge außerhalb der Sichtweite ist eine Aufstiegsgenehmigung erforderlich.
TIPP
Vergleiche gewerbliche Tarife, um die passende Versicherung zu finden.
Zusammenfassung
Der Drohnenflug auf eigenem Grundstück ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Drohnen unter 250 Gramm dürfen ohne Genehmigung fliegen, sofern sie keine Kamera besitzen. Für schwerere oder kamerafähige Drohnen gelten strengere Auflagen, einschließlich der Versicherungspflicht.
Beachte stets die Privatsphäre anderer Personen und halte dich an die geltenden Sicherheitsvorschriften. Eine umfassende Drohnenversicherung schützt dich vor unerwarteten Kosten.
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