- • Registrierung: Keine Registrierungspflicht für Drohnen in Liechtenstein
- • Versicherung: Haftpflichtversicherung ab 250g Pflicht (min. 1 Mio. CHF)
- • Flughöhe: Maximal 120 Meter über Grund erlaubt
- • Besonderheit: Orientierung an schweizerischen BAZL-Bestimmungen
Die Drohnen-Gesetze in Liechtenstein sind vergleichsweise liberal. Drohnenflüge sind grundsätzlich erlaubt, es sei denn, eine der folgenden Bedingungen trifft zu:
- •Die Drohne wiegt mehr als 30 Kilogramm
- •FPV-Flüge ohne Spotter (Begleitperson mit direktem Sichtkontakt zur Drohne)
- •Flüge innerhalb eines 100-Meter-Radius um Menschenansammlungen (ab 24 Personen)
- •Flugmanöver innerhalb von 5 Kilometern um einen Flugplatz
- •Nutzung der Drohne im öffentlichen Raum zu nicht-privaten Zwecken
Wichtiger Hinweis: Aufgrund der engen Verbindungen zur Schweiz (Zoll- und Währungsunion) orientieren sich die Drohnen-Gesetze in Liechtenstein stark an den schweizerischen Bestimmungen des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL).
Die maximale Flughöhe beträgt 120 Meter über Grund. Für höhere Flüge ist eine spezielle Bewilligung erforderlich.
Überblick der Drohnen-Vorschriften
Als eines der kleinsten Länder Europas hat Liechtenstein pragmatische und benutzerfreundliche Regelungen für Drohnenflüge entwickelt. Die liberalen Bestimmungen machen das Fürstentum zu einem attraktiven Ziel für Drohnenpiloten.
Besonders benutzerfreundlich: Keine Registrierungspflicht und keine Kennzeichnungspflicht für Drohnen - ein deutlicher Vorteil gegenüber vielen anderen europäischen Ländern.

📌 Registrierung & Kennzeichnung
Derzeit gibt es in Liechtenstein keine Registrierungspflicht für Drohnen oder deren Betreiber. Auch eine Kennzeichnungspflicht besteht nicht.
📜 Drohnenführerschein & Schulungen
Für Flüge in der offenen Kategorie sind je nach Unterkategorie unterschiedliche Nachweise erforderlich:
A1/A3 – Kompetenznachweis
Für Drohnen dieser Kategorien genügt ein Online-Kurs mit anschließender Prüfung.
A2 – Fernpilotenzeugnis
Für Drohnenflüge näher an unbeteiligten Personen ist das Fernpilotenzeugnis A2 erforderlich.
Tipp: Der Anbieter Drone Class bietet die günstigsten Online-Kurse für den Drohnenführerschein an.
⚖️ Versicherungs- & Haftungspflichten
Für alle Drohnenflüge in Liechtenstein – sowohl privat als auch gewerblich – ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich. Die Police muss Schäden in Höhe von mindestens 1 Million Schweizer Franken abdecken.
Tipp: Vergleiche verschiedene Tarife für deine Drohnen-Versicherung, um die beste Abdeckung zu erhalten.
🚫 Flugverbotszonen & Sicherheitsabstände
- •Mindestens 5 Kilometer Abstand zu Flughäfen einhalten
- •100-Meter-Abstand zu Menschenansammlungen (ab 24 Personen)
- •Flugverbot in der Gemeinde Balzers sowie im Bereich Regierungsgebäude – Landtag – Schloss Vaduz
Eine Karte der Flugverbotszonen ist auf der Website des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) einsehbar.
🎥 Besonderheiten für Kamera-Drohnen
Bei der Nutzung von Kamera-Drohnen gelten in Liechtenstein besondere Datenschutzbestimmungen. Die Datenschutzgesetzgebung ist auch für die Verwendung von Drohnen anwendbar.
- •Veröffentlichung von Aufnahmen: Wenn du Aufnahmen veröffentlichen möchtest, kann eine Datenschutzgenehmigung erforderlich sein
- •Personen filmen: Das Filmen von Personen in öffentlichen Bereichen unterliegt den Datenschutzbestimmungen
- •Sichtverbindung: Visual Line of Sight (VLOS) ist stets erforderlich - die Drohne muss immer in direkter Sichtweite bleiben
🛠️ Gewerbliche Drohnennutzung
Gewerbliche Drohnenflüge sind erlaubt, erfordern aber eine Registrierung oder Genehmigung.
Hinweis: Informiere dich über passende gewerbliche Drohnen-Versicherungen.
📌 Fazit
Liechtenstein hat relativ lockere Vorschriften für Drohnenpiloten. Dennoch solltest du stets die aktuellen Regeln beachten und dich über Änderungen informieren.
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