- • Versicherungspflicht: In Deutschland ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung **gesetzlich vorgeschrieben** - unabhängig vom Gewicht oder Verwendungszweck
- • Gesetzliche Grundlage: § 43 Abs. 2 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) macht alle unbemannten Luftfahrtsysteme versicherungspflichtig
- • Mindestanforderungen: Ausreichende **Deckungssumme**, weltweiter Geltungsbereich und gesetzeskonforme Versicherungsbestätigung erforderlich
**In Deutschland ist der Abschluss einer Drohnen-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, unabhängig vom Gewicht oder Verwendungszweck der Drohne.** Dies bedeutet, dass du **ab dem ersten Flug** eine entsprechende Versicherung benötigst, um mögliche Schäden an Dritten abzudecken. Sowohl private als auch **gewerbliche** Drohnenpiloten müssen diese Versicherung vor Inbetriebnahme ihrer Drohne abschließen.
Gesetzliche Grundlagen der Versicherungspflicht
Die Versicherungspflicht ergibt sich aus **§ 33, 37 und 43.2 LuftVG** für alle Modellflugzeuge, Kopter und Drohnen, unabhängig vom Gewicht. Diese gesetzliche Regelung gilt für alle Drohnen, egal ob sie privat oder gewerblich genutzt werden. Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die deine Drohne anderen Personen oder deren Eigentum zufügt.
Versicherungspflicht für Drohnen unter 250 Gramm
Auch für **Drohnen mit einem Abfluggewicht von unter 250 Gramm** ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben, da diese als **Modellflugzeuge** gelten und damit unter die gesetzliche Regelung fallen. Unabhängig von Größe oder Gewicht der Drohne ist daher eine Versicherung erforderlich - selbst für die kleinsten Drohnen.
Anforderungen an die Drohnen-Haftpflichtversicherung
Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung muss bestimmte **gesetzliche Anforderungen** erfüllen, darunter:
- Mindestdeckungssumme: Die Versicherung sollte eine ausreichende Deckungssumme bieten, um potenzielle Schäden abzudecken.
- Geltungsbereich: Der Versicherungsschutz sollte idealerweise weltweit gelten, insbesondere wenn die Drohne auch im Ausland genutzt wird.
- Versicherungsbestätigung: Nach § 106 Abs. 1 LuftVZO ist der Versicherer verpflichtet, dem Versicherungsnehmer eine gesetzeskonforme Versicherungsbestätigung auszustellen.
Konsequenzen bei fehlender Versicherung
Der Betrieb einer Drohne **ohne gültige Haftpflichtversicherung** ist in Deutschland illegal und kann zu **erheblichen Bußgeldern** führen. Zudem haftet der Drohnenpilot persönlich für verursachte Schäden, was zu hohen finanziellen Belastungen führen kann.
Empfehlungen für Drohnenpiloten
Es ist ratsam, **vor dem ersten Flug** eine geeignete Drohnen-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Dabei sollten die individuellen Bedürfnisse und der geplante Einsatzbereich der Drohne berücksichtigt werden. Ein Vergleich verschiedener Versicherungsangebote kann helfen, den passenden Tarif zu finden.
Empfohlene Tarife für Privatnutzer

Empfohlene Tarife für Gewerbliche Nutzer



- Preis: Ab €124,95/Jahr
- Deckung: Bis zu €10 Mio. für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Einsatzbereich: Für vielseitige, gewerbliche Drohnenanwendungen
Drohnenversicherung in der Privathaftpflicht
Einige private Haftpflichtversicherungen bieten einen **Einschluss von Drohnen** in ihren Policen an. **Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die meisten Privathaftpflichtversicherungen Drohnenflüge nicht automatisch abdecken.** Daher ist hierbei besondere Vorsicht geboten:
- Deckungssumme: Die in der Privathaftpflicht angebotene Deckungssumme für Drohnenschäden kann variieren und möglicherweise nicht ausreichend sein.
- Geltungsbereich: Manche Policen decken Drohnenschäden nur in bestimmten Gebieten oder unter bestimmten Bedingungen ab.
- Gefährdungshaftung: Viele Privathaftpflichtversicherungen bieten keine Gefährdungshaftung für Drohnen an, was bedeutet, dass Schäden nicht immer abgedeckt sind.
Daher ist es wichtig, die Bedingungen der eigenen Privathaftpflichtversicherung genau zu prüfen und gegebenenfalls eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Private vs. gewerbliche Nutzung
Bei der Entscheidung zwischen einer privaten und einer gewerblichen Drohnen-Haftpflichtversicherung spielt der **Einsatzzweck** der Drohne eine entscheidende Rolle:
- Private Nutzung: Für den rein privaten Gebrauch kann eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ausreichend sein, sofern sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
- Gewerbliche Nutzung: Sobald die Drohne für kommerzielle Zwecke eingesetzt wird, ist eine gewerbliche Drohnen-Haftpflichtversicherung erforderlich, die speziell auf die Risiken und Anforderungen des gewerblichen Einsatzes zugeschnitten ist.
Tipp: Für umfassende gewerbliche Nutzung empfiehlt sich die gewerbliche Drohnenversicherung, um sich gegen hohe Haftungsrisiken abzusichern.
Drohnen-Kaskoversicherung: Schutz der eigenen Drohne
Zusätzlich zur Haftpflicht kann es sinnvoll sein, eine **Drohnen-Kaskoversicherung** abzuschließen, die eigene Schäden an der Drohne abdeckt:
- NV Drohnen Kasko: Ab €105,91/Jahr für Drohnen bis €1.000 Wert.
- Degenia T17 Premium: Ab €178,50/Jahr für umfassende Schäden inklusive Zubehör.
Weitere Informationen zu Kasko-Tarifen findest du hier.
Fazit
Unabhängig vom Gewicht oder Verwendungszweck der Drohne ist in Deutschland eine **Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben**. Es ist daher unerlässlich, vor dem Betrieb einer Drohne eine entsprechende Versicherung abzuschließen, um sowohl gesetzliche Vorgaben zu erfüllen als auch im Schadensfall abgesichert zu sein.
Empfehlung: Vergleiche die besten Tarife für private und gewerbliche Drohnenversicherungen hier.
Wichtiger Hinweis: Neben der Versicherung benötigst du je nach Drohne auch einen **Drohnenführerschein (A1/A3 oder A2)**. Dort findest du aktuell die günstigste Option für die EU-Drohnenprüfung.
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