- • Regelung: EU-Drohnenverordnung seit Juli 2021 gültig
- • Registrierung: Erforderlich für Drohnen über 250g oder mit Kamera
- • Versicherung: Keine Pflicht, aber dringend empfohlen
Estland folgt der EU-Drohnenverordnung, die einheitliche Regelungen für Drohnenbetreiber in allen EU-Ländern vorsieht. In diesem Artikel erfährst du, welche Vorschriften in Estland gelten, ob eine Registrierung notwendig ist, welche Kategorien es gibt und welche weiteren nationalen Besonderheiten zu beachten sind.
Die baltischen Staaten haben als EU-Mitglieder einheitliche Standards für den Drohnenbetrieb eingeführt, wodurch sich Piloten auf klare und verlässliche Regeln verlassen können.

EU-weite Regeln mit Gültigkeit in Estland
Seit Juli 2021 hat Estland die EU-Drohnenverordnung vollständig übernommen. Dadurch gelten dieselben Regeln wie in anderen EU-Ländern:
- •Registrierungspflicht für Drohnenbetreiber, außer für Drohnen unter 250g ohne Kamera oder Sensoren.
- •Sichtbare Kennzeichnung der Drohne mit der Betreiber-Registrierungsnummer.
- •EU-Drohnenführerschein ist in allen teilnehmenden Ländern gültig.
- •Einheitliche Kategorien: Offene, Spezielle und Zertifizierte Kategorie.
- •Maximale Flughöhe: 120 Meter im unkontrollierten Luftraum.
- •Mindestalter für Fernpiloten: 16 Jahre.
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Verschiedene Kategorien für Drohnenflüge
Je nach Einsatzgebiet und Risiko sind Drohnenflüge in verschiedene Kategorien eingeteilt:
Offene Kategorie
- •A1: Fliegen über Menschen möglich, aber nicht über Menschenansammlungen.
- •A2: Erlaubt das Fliegen in der Nähe von Personen mit vorgeschriebenem Sicherheitsabstand.
- •A3: Flug nur in Gebieten ohne unbeteiligte Personen.
Spezielle Kategorie
Für höhere Risiken oder spezielle Einsätze ist eine vorherige Genehmigung und Sicherheitsbewertung erforderlich.
Zertifizierte Kategorie
Für Hochrisiko-Einsätze, die eine spezielle Ausbildung und Zertifizierung erfordern.
Bestands-Drohnen: Drohnen ohne EU-Klassifizierung mit einem Abfluggewicht unter 250 Gramm können ohne Führerschein in der Kategorie OPEN A1 geflogen werden, solange keine Menschenansammlungen betroffen sind.
Nationale Besonderheiten in Estland
Zusätzlich zur EU-Verordnung hat Estland einige eigene Regelungen eingeführt:
- •In bestimmten Lufträumen ist eine spezielle Genehmigung erforderlich.
- •Die Erlaubnis für Flüge über 120 Meter kostet 45 € und muss mit der estnischen Flugsicherung abgestimmt werden.
- •Es gibt keine Versicherungspflicht, allerdings wird eine Drohnenversicherung dringend empfohlen.
Hinweis: Drohnenbetreiber können sich über die offizielle Seite der estnischen Luftfahrtbehörde registrieren.
Flugverbotszonen & Geografische Einschränkungen
In Estland gibt es bestimmte geografische Gebiete, in denen Drohnenflüge verboten oder eingeschränkt sind:
- •Flughafennähe: Striktes Flugverbot.
- •Militärische Sperrzonen: Flüge nur mit Sondergenehmigung erlaubt.
- •Naturschutzgebiete: Einschränkungen zum Schutz von Wildtieren.
Eine aktuelle Karte mit allen Flugverbotszonen findest du auf der Website der estnischen Luftfahrtbehörde.
Häufige Fragen (FAQ)
Ist eine Registrierung für Drohnen in Estland erforderlich?
Ja, außer für Drohnen unter 250g ohne Kamera oder Sensoren.
Benötige ich eine Drohnen-Versicherung in Estland?
Nein, es gibt keine gesetzliche Pflicht, aber eine Versicherung wird empfohlen. Jetzt vergleichen.
Welche maximale Flughöhe ist erlaubt?
Die maximale Flughöhe beträgt 120 Meter, außer mit Sondergenehmigung.
Wo kann ich mich als Drohnenbetreiber registrieren?
Die Registrierung erfolgt über die estnische Luftfahrtbehörde: Zur Registrierung.
Gibt es Altersbeschränkungen für Drohnenpiloten?
Ja, das Mindestalter für Drohnenpiloten beträgt 16 Jahre.
Fazit
Der Betrieb von Drohnen in Estland unterliegt den EU-Vorschriften sowie einigen nationalen Sonderregelungen. Eine Registrierung und ein Drohnenführerschein sind erforderlich, und geografische Einschränkungen müssen beachtet werden. Eine Drohnenversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber sehr empfehlenswert.
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