Aufstiegserlaubnis für Drohnen:
Wann ist sie notwendig?
Erfahre alles über die Aufstiegserlaubnis für Drohnen in Deutschland. Von Gewichtsgrenzen über kontrollierte Lufträume bis hin zur Antragstellung.
- • Gewichtsgrenze: Drohnen über 5 kg benötigen grundsätzlich eine Aufstiegserlaubnis
- • Gewerbliche Nutzung: Alle kommerziellen Flüge sind genehmigungspflichtig
- • Kontrollierte Lufträume: Flüge in der Nähe von Flughäfen erfordern immer eine Genehmigung
- • Beantragung: Zuständig sind die Landesluftfahrtbehörden der jeweiligen Bundesländer
In Deutschland müssen Drohnenpiloten bestimmte Vorschriften beachten, um ihre Drohnen legal zu betreiben. Eine der wichtigsten Regelungen betrifft die Aufstiegserlaubnis (Flugerlaubnis), die in verschiedenen Situationen erforderlich ist. Hier sind die wichtigsten Faktoren, die bestimmen, wann eine Aufstiegserlaubnis notwendig ist.
1. Gewicht der Drohne
Eine Aufstiegserlaubnis wird in Deutschland für Drohnen mit einer Startmasse von mehr als 5 Kilogramm benötigt.
Leichtere Drohnen, die weniger als 5 kg wiegen, dürfen unter bestimmten Bedingungen auch ohne Aufstiegserlaubnis fliegen, sofern sie die allgemeinen Vorschriften des unkontrollierten Luftraums (Luftraum G) einhalten.
2. Kontrollierte Lufträume
Der Betrieb von Drohnen in kontrollierten Lufträumen erfordert stets eine Aufstiegserlaubnis. Kontrollierte Lufträume befinden sich in der Nähe von Verkehrsflughäfen und anderen sensiblen Gebieten, in denen der Luftverkehr reguliert ist.
Wichtig: Innerhalb eines Abstands von 1,5 Kilometern vom Flughafenzaun ist der Betrieb von Drohnen grundsätzlich verboten, es sei denn, eine spezifische Genehmigung wurde erteilt.
Ohne Sondergenehmigung darf nur im unkontrollierten Luftraum (Luftraum G) geflogen werden, wobei die maximale Flughöhe 100 Meter über Grund beträgt.
3. Gewerbliche Nutzung
Für alle gewerblichen Drohnenflüge ist eine Aufstiegserlaubnis obligatorisch. Dies gilt für Drohnen, die für kommerzielle Zwecke genutzt werden, wie beispielsweise Luftaufnahmen, Inspektionen oder andere gewerbliche Einsätze.
Versicherung: Gewerbliche Flüge erfordern zudem eine spezifische Haftpflichtversicherung , da die Standard-Privathaftpflichtversicherung nicht ausreicht.
Für bestimmte gewerbliche Einsätze, wie Flüge über Menschenmengen oder in städtischen Gebieten, gelten zusätzliche Einschränkungen und Auflagen.
4. Flüge über Menschenansammlungen oder bei Nacht
Das Fliegen von Drohnen über Menschenansammlungen oder das Fliegen bei Nacht ist ebenfalls erlaubnispflichtig.
Diese Regel gilt unabhängig von der Drohnengröße oder dem Gewicht und soll die Sicherheit von Menschen und Sachwerten gewährleisten.
Besondere Anforderungen: Für solche Flüge sind neben der Aufstiegserlaubnis auch besondere Vorsichtsmaßnahmen erforderlich, wie z.B. die Ausstattung der Drohne mit Beleuchtung bei Nachtflügen.
5. Regionale Besonderheiten und spezifische Flugzonen
In einigen deutschen Bundesländern und Städten, wie Berlin und Bremen, sind die Vorschriften strenger.
Berlin
Aufgrund der dichten Luftraumstruktur kann keine allgemeine Aufstiegserlaubnis erteilt werden. Hier muss eine spezielle Aufstiegsgenehmigung beantragt werden.
Bremen
Eine Aufstiegserlaubnis ist für Flüge über 100 Meter über dem Boden oder mit einer Drohnenmasse von mehr als 10 kg erforderlich.
Für spezielle Genehmigungen sind eine Vielzahl an Dokumenten erforderlich, wie Versicherungsnachweise und Zustimmungserklärungen der Grundstückseigentümer.
6. Versicherungspflicht
Unabhängig von der Notwendigkeit einer Aufstiegserlaubnis besteht in Deutschland eineVersicherungspflicht für alle Drohnen.
Pflichtversicherung: Drohnenbetreiber müssen eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung abschließen, da eine normale Privathaftpflichtversicherung keine Schäden abdeckt, die durch den Drohnenbetrieb verursacht werden könnten.
7. EU-Drohnenführerschein und Registrierung
Zusätzlich zur Aufstiegserlaubnis kann es notwendig sein, einen Drohnenführerschein zu erwerben, insbesondere wenn Drohnen gewerblich genutzt oder in der Nähe von Menschen geflogen werden.
EU-Kompetenznachweis (A1/A3)
Für die meisten Drohnen obligatorisch
EU-Fernpiloten-Zeugnis (A2)
Für den Betrieb in dichteren Gebieten erforderlich
Registrierung: Alle Drohnen-Betreiber müssen sich beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren lassen, um eine eindeutige Identifikation zu ermöglichen und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
8. Flughöhe über 100 Meter
Flüge über 100 Meter Höhe benötigen grundsätzlich eine Aufstiegserlaubnis, unabhängig vom Gewicht der Drohne oder dem Zweck des Fluges.
Maximale Flughöhe ohne Genehmigung: 100 Meter über Grund im unkontrollierten Luftraum (Luftraum G). Darüber hinaus ist eine spezielle Genehmigung der Luftfahrtbehörde erforderlich.
9. Wie beantragt man eine Aufstiegserlaubnis?
Zuständige Behörden
Landesluftfahrtbehörden
Für allgemeine Aufstiegserlaubnisse sind die jeweiligen Landesluftfahrtbehörden zuständig. Diese variieren je nach Bundesland.
Deutsche Flugsicherung (DFS)
Für Flüge in kontrollierten Lufträumen ist zusätzlich eine Flugverkehrskontrollfreigabe der DFS erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Drohnenflüge
- Kenntnisnachweis (Drohnenführerschein) ab einem Gewicht von 2 kg
- Datenblatt der Drohne mit technischen Spezifikationen
- Angaben zum Antragsteller und zum Zweck des Fluges
- Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers (falls erforderlich)
Hinweis: Je nach Bundesland können die Anforderungen, Geltungsbereiche sowie Gebühren zwischen den Aufstiegsgenehmigungen variieren. Eine Bearbeitungszeit von mehreren Wochen sollte eingeplant werden.
10. Betriebssicherheit und verantwortungsvolles Fliegen
Um die Sicherheit im deutschen Luftraum zu gewährleisten, sind Drohnenpiloten zu verschiedenen Sicherheitsmaßnahmen verpflichtet:
- •Drohnen immer in direkter Sichtweite betreiben
- •Keine technischen Hilfsmittel wie Ferngläser oder Nachtsichtgeräte verwenden
- •Niemals über Menschenmengen, militärischen Einrichtungen oder Kraftwerken fliegen
- •In Naturschutzgebieten strenge Regeln beachten
Zusammenfassung
Eine Aufstiegserlaubnis ist in Deutschland für Drohnenflüge erforderlich, die:
- Bestimmte Gewichtsgrenzen überschreiten (über 5 kg)
- In kontrollierten Lufträumen stattfinden
- Gewerblichen Zwecken dienen
- Unter spezifischen Bedingungen durchgeführt werden (Nachtflüge, über Menschenmengen)
Es ist wichtig, sich vor jedem Flug genau über die geltenden Vorschriften zu informieren und alle notwendigen Genehmigungen und Versicherungen zu beschaffen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
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