- • Grundregel: Drohnenflüge in Naturschutzgebieten sind grundsätzlich verboten
- • Ausnahmen: Nur mit spezieller Genehmigung der Naturschutzbehörde möglich
- • Mindesthöhe: In Einzelfällen Flüge über 100-120 Meter Höhe gestattet
Wichtiger Hinweis: Flüge mit Drohnen in Naturschutzgebieten sind grundsätzlich verboten, es sei denn, es liegt eine spezielle Ausnahmegenehmigung vor. Dieses Verbot dient dem Schutz sensibler Naturbereiche und ihrer Bewohner.
Bedingungen für Drohnenflüge in Naturschutzgebieten
1Genehmigung der Naturschutzbehörde
Für jeden Drohnenflug in einem Naturschutzgebiet ist eine ausdrückliche Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde erforderlich. Diese Genehmigung wird nur erteilt, wenn der Drohnenflug als notwendig erachtet wird und keine erhebliche Störung für Flora und Fauna zu erwarten ist. Mehr zu Aufstiegsgenehmigungen findest du in unserem Ratgeber.
2Höhenbeschränkung
In einigen Fällen dürfen Drohnen über Naturschutzgebieten fliegen, wenn sie eine Mindesthöhe von 100 bis 120 Metern einhalten. Dies soll sicherstellen, dass die Tierwelt und die natürlichen Lebensräume so wenig wie möglich beeinträchtigt werden. Mehr zur maximalen Flughöhe findest du in unserem separaten Ratgeber.
3Zweck des Fluges
Drohnenflüge dürfen nur durchgeführt werden, wenn sie einen berechtigten Zweck haben, wie zum Beispiel wissenschaftliche Untersuchungen oder notwendige gewerbliche Aktivitäten. Freizeitflüge oder Flüge "zum Spaß" sind in Naturschutzgebieten nicht gestattet.
4Erforderliche Qualifikationen
Der Drohnenpilot muss über die entsprechenden Qualifikationen verfügen, einschließlich eines EU-Fernpilotenzeugnisses, wenn die Drohne in höherer Kategorie geflogen wird. Auch für den gewerblichen Betrieb in Naturschutzgebieten sind oft weitergehende Kenntnisse und Zertifikate notwendig.
Zusätzliche Regelungen
Neben den spezifischen Vorschriften für Naturschutzgebiete gibt es auch allgemeine GEO-Zonen-Regeln, die den Drohnenbetrieb in verschiedenen geografischen Gebieten regeln. In Deutschland sind beispielsweise Flüge in der Nähe von Flughäfen, über Menschenmengen oder in sensiblen Zonen wie Justizvollzugsanstalten und Industrieanlagen stark reguliert und oft ebenfalls genehmigungspflichtig. Mehr zum kontrollierten Luftraum erfährst du in unserem Ratgeber.
Die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) definiert diese Bereiche und die entsprechenden Vorschriften klar, um die Sicherheit und den Schutz sensibler Bereiche zu gewährleisten.
Rechtlicher Rahmen
Gesetzliche Grundlage
Das Fliegen von Drohnen in Naturschutzgebieten, Nationalparks und anderen Schutzgebieten ist gemäß § 21h Abs. 3 Nr. 6 LuftVO grundsätzlich untersagt. Dieses Verbot dient dem Schutz sensibler Ökosysteme und der darin lebenden Tiere und Pflanzen.
Genehmigungsverfahren
1Zuständige Behörde
Für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sind die jeweiligen Naturschutzbehörden der Bundesländer zuständig. Da die genauen Regelungen und Zuständigkeiten von Bundesland zu Bundesland variieren können, solltest du dich direkt an die entsprechende Behörde wenden.
2Antragstellung
Die Anträge auf Ausnahmegenehmigungen sollten frühzeitig gestellt werden, da sie oft mit Kosten und Zeitaufwand verbunden sind. In begründeten Einzelfällen können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, beispielsweise für wissenschaftliche Zwecke oder behördliche Aufgaben.
3Auflagen und Bedingungen
Wenn eine Ausnahme gewährt wird, können Auflagen wie eine Mindestflughöhe oder die Einhaltung bestimmter Verhaltensregeln im Schutzgebiet festgelegt werden. Diese Bedingungen sind strikt einzuhalten.
Praktische Beispiele
Im Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer oder im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer ist eine Genehmigung für Drohnenflüge in der Regel nur mit einer kosten- und zeitaufwendigen Ausnahmegenehmigung möglich. Ähnliche Regelungen gelten für andere Schutzgebiete in Deutschland.
Strafen bei Verstößen: Drohnenpiloten sollten sich stets über die aktuellen Vorschriften informieren und gegebenenfalls eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Luftfahrtbehörde oder Naturschutzbehörde beantragen. Ein Verstoß gegen diese Regelungen kann zu erheblichen Strafen führen.
Fazit
Zusammenfassung: Flüge mit Drohnen in Naturschutzgebieten sind streng geregelt und in der Regel nicht erlaubt. Nur unter bestimmten Bedingungen und mit den notwendigen Genehmigungen können solche Flüge durchgeführt werden. Es ist unerlässlich, sich im Vorfeld über die spezifischen Anforderungen und Genehmigungen zu informieren, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und den Schutz dieser wichtigen Lebensräume zu gewährleisten.
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