- • EU-Regeln: EU-Drohnenverordnung gilt mit nationalen Besonderheiten
- • Registrierung: Pflicht für Drohnen ab 250g oder mit Kamera
- • Versicherung: Haftpflicht ab 250g privat, alle gewerblichen Drohnen
- • Luftraumfreigabe: In Wohngebieten temporäre Genehmigung erforderlich
EU-Drohnenverordnung und nationale Regelungen
In Ungarn gilt die EU-Drohnenverordnung gemeinsam mit einem nationalen Drohnengesetz. Die EU-weiten Regeln vereinheitlichen die Vorschriften für Drohnenpiloten, sodass du dich nur in einem EU-Land als Betreiber registrieren musst.
Dein EU-Drohnenführerschein wird in allen EU-Ländern anerkannt und ermöglicht dir das legale Fliegen in ganz Europa.

Registrierungspflicht für Drohnen
Alle Drohnenbetreiber müssen sich registrieren, außer:
- Die Drohne wiegt weniger als 250 Gramm und
- Hat keine Kamera oder andere Sensoren zur Erfassung personenbezogener Daten
Die Registrierung erfolgt aktuell noch über ein Formular, das hier abgerufen werden kann.
Pflicht zur Drohnen-Kennzeichnung
Alle registrierungspflichtigen Drohnen müssen mit einer individuellen Registrierungsnummer (e-ID) versehen sein. Falls vorhanden, muss die Nummer auch ins Fernidentifikationssystem der Drohne geladen werden.
Drohnenführerschein
Je nach Kategorie des Betriebs müssen Piloten Prüfungen ablegen, um den EU-Drohnenführerschein zu erhalten. Dieser wird in allen EU-Staaten anerkannt.
Nationale Besonderheiten in Ungarn
Zusätzlich zur EU-Verordnung gibt es spezifische ungarische Vorschriften:
Haftpflichtversicherung
Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist für private Drohnen ab 250 Gramm und für alle gewerblichen Drohnen verpflichtend.
Die Mindestdeckungssummen sind:
- 250 g bis 4 kg: 3.000.000 Forint (~8.500 EUR) pro Schadensfall
- 4 kg bis 20 kg: 5.000.000 Forint (~14.000 EUR) pro Schadensfall
- 20 kg bis 200 kg: 10.000.000 Forint (~28.000 EUR) pro Schadensfall
Mindestalter
Das Mindestalter für Fernpiloten beträgt 16 Jahre.
Maximale Flughöhe
Die maximale erlaubte Flughöhe beträgt 120 Meter über Grund.
Luftraumfreigabe und Flugzonen
- In Wohngebieten darfst du nur mit einer temporären Luftraumfreigabe fliegen.
- Auch andere Gebiete dürfen nur mit eigens zugewiesenem Luftraum überflogen werden.
- Die Nutzung der App MyDroneSpace ist verpflichtend. Dort werden auch temporäre Flugverbotszonen angezeigt.
Die temporäre Luftraumfreigabe (Temporary Designated AirSpace, Eseti légtér engedély) muss bei der Militärischen Luftfahrtbehörde beantragt werden. Der Antrag sollte mindestens 30 Tage vor dem geplanten Flug eingereicht werden. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 9.000 Forint (~25 EUR).
Kontakt zur Militärischen Luftfahrtbehörde
Email: klh@hm.gov.hu
Telefon: +36/1/474-12-74
Vorsicht bei der Ausreise
Wenn du per Flugzeug aus Ungarn ausreist, darfst du deine Drohne nicht im Handgepäck mitführen. Sie muss im aufgegebenen Gepäck transportiert werden.
Fazit
Wenn du in Ungarn mit einer Drohne fliegen möchtest, musst du die EU-Drohnenverordnung sowie die nationalen Besonderheiten beachten. Besonders wichtig sind die Registrierungspflicht, die Luftraumfreigabe in bestimmten Gebieten und die Versicherungspflicht. Plane deinen Flug sorgfältig und informiere dich regelmäßig über aktuelle Vorschriften.
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