Drohnen-Gesetze in Uganda:
Regeln & Vorschriften
Umfassende Genehmigungsverfahren und strenge Regelungen für Drohnenflüge in Uganda. Alle wichtigen Vorschriften im Überblick.
- • Importgenehmigung: Mindestens 3 Monate vor Einreise erforderlich
- • Registrierung: Staatliche Registrierung und Pilot-Nachweis obligatorisch
- • Einschätzung: Drohnenbetrieb für Touristen nahezu unmöglich
Die Drohnen-Gesetze in Uganda gehören zu den strengsten weltweit und erfordern umfangreiche Genehmigungsverfahren. Wer eine Drohne in Uganda nutzen oder importieren möchte, sollte sich im Vorfeld intensiv informieren.
In diesem umfassenden Ratgeber erfährst du alle wichtigen Vorschriften für den Drohnenbetrieb in Uganda, inklusive Importauflagen, Betriebsrichtlinien und behördlicher Genehmigungen. Die Realität zeigt: Für Touristen ist der legale Drohnenbetrieb nahezu unmöglich.

Drohnen-Import nach Uganda
Bevor du eine Drohne nach Uganda bringst, musst du eine Importgenehmigung beantragen. Diese muss mindestens drei Monate vor Einreise bei den zuständigen Behörden angemeldet werden.
Ablauf der Importgenehmigung:
- 1Genehmigungsantrag stellen: Antrag beim Office of the Chief of Defense Forces einreichen.
- 2Sicherheitsprüfung: Die Entscheidung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Special Force Command und der Uganda Civil Aviation Authority (CAA).
- 3Formeller Antrag bei der CAA: Nach der Sicherheitsfreigabe muss ein offizieller Antrag bei der CAA gestellt werden. Hierbei sind Flugzweck, Drohnenmodell und technisches Equipment anzugeben.
- 4Fluggebiet deklarieren: Eine Karte mit den geplanten Flugzonen muss eingereicht werden.
Wichtig: Falls du ohne diese Importgenehmigung anreist, wird dir die Drohne am Flughafen abgenommen und erst bei deiner Abreise zurückgegeben.
Registrierung und Flugberechtigungen
- Staatliche Registrierung: Vor dem Betrieb muss die Drohne offiziell registriert werden.
- Praktische Flugfähigkeiten nachweisen: Der Pilot muss vorab seine Flugkompetenz unter Beweis stellen.
- Kommunikation mit der Flugsicherung: Während des Betriebs ist ständiger Kontakt zur Luftverkehrskontrolle erforderlich.
- • Keine Flüge über Städten oder Menschenansammlungen
- • Strikte Beschränkungen für sensible Gebiete (z.B. Regierungsgebäude, Militärzonen)
Drohnen-Klassifizierung in Uganda
Die CAA hat Drohnenoperationen in verschiedene Kategorien unterteilt:
- • VLOS (Visual Line of Sight) erforderlich
- • Maximal 400 Fuß (120 m) Flughöhe
- • Mindestabstand von 50 Metern zu Personen und Gebäuden
- • Maximales Startgewicht: 25 kg
- • Erforderliche Genehmigung: CAA-Zertifikat
- • Erweiterte Sichtflugbedingungen (EVLOS)
- • Einsatz in nicht kontrolliertem Luftraum
- • Zusätzliche Sicherheitsauflagen
- • Erforderliche Genehmigung: Lizenz der CAA
- • Flüge außerhalb der Sichtlinie (BVLOS) erlaubt
- • Unterliegt strikter Luftverkehrskontrolle
- • Erforderliche Genehmigung: Lufttüchtigkeitszeugnis und Lizenz
Drohnenbetrieb in Uganda
Allgemeine Betriebsrichtlinien
- Maximalhöhe: 400 Fuß (120 Meter)
- Mindestabstand: 100 Meter zu unbeteiligten Personen
- Sichtkontakt zur Drohne erforderlich
- Einhaltung der Wetterbedingungen (Flüge nur bei guter Sicht erlaubt)
- Kein Betrieb unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
Probleme und Herausforderungen
Die Praxis zeigt, dass es extrem schwierig ist, eine Drohne legal in Uganda zu betreiben.Langwierige Genehmigungsprozesse und hohe Auflagen erschweren es selbst professionellen Anwendern, eine Drohne zu fliegen.
Erfahrungsberichte
Laut Reiseberichten von Drohnen-Piloten wurde bei der Einreise das gesamte Gepäck gescannt. Viele Drohnen wurden konfisziert und erst bei der Ausreise wieder herausgegeben. Einige Piloten berichten jedoch, dass kleinere Drohnen im Handgepäck manchmal unentdeckt blieben.
Fazit: Ist Drohnenfliegen in Uganda empfehlenswert?
Kurz gesagt: Nein.
Die bestehenden Regeln und aufwendigen Genehmigungen machen es für Touristen und Hobby-Piloten nahezu unmöglich, eine Drohne in Uganda zu nutzen. Wer es dennoch versuchen möchte, sollte sich auf einen monatelangen Verwaltungsprozess einstellen.
Wichtige Kontakte
Falls du weitere Fragen hast, kontaktiere die ugandische Luftfahrtbehörde:
Uganda Civil Aviation Authority (CAA)
- E-Mail: info@caa.co.ug
- Telefon: +256 312 352 000
Alternative Anlaufstelle
Alternativ kann auch die ugandische Botschaft in Deutschland für weitere Informationen kontaktiert werden.
Wichtiger Hinweis: Eine Drohnenversicherung ist laut Behörden für die Genehmigung erforderlich!
Drohnenversicherung vergleichenEmpfehlung: Es ist ratsam, sich vor einem Drohnenflug in Uganda gründlich über die aktuellen Vorschriften zu informieren und die erforderlichen Genehmigungen einzuholen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
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