- • Regelung: EU-Drohnenverordnung + nationale Bestimmungen seit 31.12.2020
- • Registrierung: Pflicht für alle Drohnen ab 250g oder mit Kamera
- • Führerschein: EU-Kompetenznachweis A1/A3 oder EU-Fernpilotenzeugnis A2 erforderlich
Die Niederlande haben spezifische Regelungen für den Betrieb von Drohnen eingeführt, die sowohl für Freizeitpiloten als auch für gewerbliche Nutzer gelten. Diese Vorschriften basieren auf der EU-Drohnenverordnung und werden durch nationale Bestimmungen ergänzt.
Überblick der europäischen Regeln mit Gültigkeit in den Niederlanden
Seit dem 31. Dezember 2020 gelten in den Niederlanden die Vorschriften der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA). Die wichtigsten Punkte sind:
- •Registrierungspflicht: Betreiber von Drohnen müssen sichregistrieren, es sei denn, die Drohne wiegt weniger als 250 Gramm und ist nicht mit Sensoren zur Erfassung personenbezogener Daten ausgestattet.
- •Kennzeichnung: Alle Drohnen müssen sichtbar mit der individuellen Registrierungsnummer (e-ID) gekennzeichnet werden.
- •Drohnenführerschein: Je nach Kategorie müssen Piloten Prüfungen ablegen, um den EU-Drohnenführerschein zu erwerben.
- •Kategorisierung: Unterscheidung in offene Kategorie (mit drei Unterkategorien), spezielle und zulassungspflichtige Kategorie.
- •Maximale Flughöhe: 120 Meter im unkontrollierten Luftraum in der offenen Kategorie.
- •Abstand zu Flughäfen: Es ist ein sicherer Abstand zu Flughäfen einzuhalten.
- •Privatsphäre: Die Privatsphäre anderer Personen ist zu respektieren.
Offene Kategorie: Unterkategorien und Anforderungen
Unterkategorie | Maximales Gewicht | Mindestabstand zu Personen | Maximale Flughöhe |
---|---|---|---|
A1 | < 250 g | Überfliegen erlaubt, jedoch nicht über Menschenansammlungen | 120 m |
A2 | < 2 kg | Mindestens 30 m, reduziert auf 5 m im Langsamflugmodus | 120 m |
A3 | < 25 kg | Mindestens 150 m von Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten | 120 m |
Registrierung und Drohnenführerschein
Alle Drohnenbetreiber in den Niederlanden müssen sich bei der zuständigen Behörde registrieren. Zudem ist abhängig von der Drohnenkategorie ein entsprechender Drohnenführerschein erforderlich:
- •EU-Kompetenznachweis A1/A3: Für den Betrieb in den Unterkategorien A1 und A3.
- •EU-Fernpilotenzeugnis A2: Erforderlich für den Betrieb in der Unterkategorie A2.
Tipp: Wenn du den EU-Fernpilotenzeugnis A2 erwerben möchtest, ist Drone Class eine kostengünstige Option. Dort findest du auch Online-Karten mit Lufträumen und Flugverbotszonen für die Niederlande.
C1-Drohnen: Drohnen mit C1-Kennzeichnung haben spezielle Regeln und dürfen beispielsweise über Menschen in offenen Lufträumen fliegen, solange es keine Menschenansammlungen sind.
Nationale Besonderheiten in den Niederlanden
- •Versicherungspflicht: Derzeit nicht verpflichtend, aber dringend empfohlen.
- •Mindestalter für Fernpiloten: 16 Jahre.
- •Flugverbotszonen: Bestimmte Zonen sind gesperrt oder erfordern eine Genehmigung. Besonders in der Umgebung von großen Städten gelten strenge Beschränkungen.
- •Nur Tagflüge erlaubt: Drohnenflüge sind nur bei ausreichend Tageslicht gestattet - nicht in der Nacht oder Dämmerung.
- •Sicherheitsabstände: Zu Flugplätzen im unkontrollierten Luftraum muss ein horizontaler Abstand von 3 Kilometern eingehalten werden.
- •Vorfahrt für bemannte Luftfahrzeuge: Drohnen müssen bemannten Luftfahrzeugen immer ausweichen.
Sonderfall Curaçao
Obwohl die Insel zum Königreich der Niederlande gehört, gelten dort eigene Regeln:
- •Hobbypiloten: Dürfen nur im Curaçao Radio Control Club Field und auf privatem Land fliegen (mit Genehmigung des Eigentümers).
- •Kommerzielle Piloten: Können überall fliegen, außer im eingeschränkten Luftraum, benötigen jedoch eine Haftpflichtversicherung.
Fazit
Der Betrieb von Drohnen in den Niederlanden erfordert die Einhaltung spezifischer Vorschriften, die je nach Kategorie und Einsatzgebiet variieren. Eine gründliche Kenntnis der geltenden Regelungen sowie die Registrierung und der Erwerb des entsprechenden Drohnenführerscheins sind unerlässlich, um sicher und rechtskonform zu fliegen.
Ratgeber Artikel zum Thema Drohnenversicherung
Tauch ein in die Welt der Drohnenversicherung mit unseren detaillierten Ratgebern.

Drohnenversicherung Vergleich ⭐ Testsieger in unserem KI-Test ab 36,41€ ✅ NV, HDI, Zurich ✅ Jetzt online vergleichen
Mehr erfahren![Drohnen Versicherung Österreich ✈️ [Vergleich 2025]](/_next/image?url=%2Fdrone-images-webp%2Fdrohnenversicherung-320.webp&w=3840&q=75)
Drohnenversicherung in Österreich: ✅ Versicherungspflicht, ✅ günstige Tarife ab 39,96€, Haftpflicht & Kasko vergleichen - Jetzt umfassend absichern!
Mehr erfahren
✅ EU-Drohnenführerschein ab 71€ - Alle Infos zu A1/A3 und A2 Führerschein. ✅ Günstige Anbieter, Kosten, Voraussetzungen & Vergleich.
Mehr erfahren
✅ Kompletter Guide zu den EU Drohnen-Klassen 2024 ✅ C0 bis C6 erklärt ➤ Anforderungen, Vorschriften & Drohnenführerschein
Mehr erfahren
Offene Drohnen-Kategorie (OPEN): ✅ Alles zu den Unterkategorien A1, A2 & A3 ✅ Vorschriften & Anforderungen für EU-Drohnenflüge erklärt!
Mehr erfahren
Drohnen-Gesetze in Bosnien-Herzegowina 2025 ✅ Registrierung, Versicherung & Vorschriften ✅ Maximale Flughöhe 30m | Alle Regeln im Überblick
Mehr erfahrenNOCH FRAGEN ?
Unser Team berät dich gern!
(Mo-Fr 09:00- 18:00 Uhr)
Oder klicke auf den Button unten
JETZT ANRUFEN