- • Einfuhr: Genehmigung vom Wirtschaftsministerium erforderlich (bis zu 30 Tage Bearbeitungszeit)
- • Registrierung: Alle Drohnen mit Kamera müssen bei der CAA registriert werden
- • Versicherung: Versicherungspflicht besteht für alle Drohnenflüge
Allgemeine Vorschriften für Drohnenflüge
Montenegro hat strenge Vorschriften für Drohnenflüge eingeführt, die unbedingt beachtet werden müssen. Verstöße können zur Konfiszierung der Drohne und hohen Geldstrafen führen.
Wichtige Grundregeln:
- • Drohnenflüge sind erlaubt, aber eine Registrierung und Genehmigung sind erforderlich
- • Eine Einfuhrgenehmigung vom Wirtschaftsministerium ist verpflichtend
- • Alle Drohnen mit Kamera müssen bei der Zivilen Luftfahrtbehörde (CAA) registriert werden
- • Ohne Genehmigung kann die Drohne bei der Einreise beschlagnahmt werden
Einfuhr von Drohnen nach Montenegro
Die Einfuhr einer Drohne nach Montenegro erfordert eine vorherige Genehmigung und kann bis zu 30 Tage dauern. Hier sind alle wichtigen Schritte:
- • Beantragung: Beim Wirtschaftsministerium
- • Bearbeitungszeit: Bis zu 30 Tage
- • Verfahren: Persönlich oder durch Bevollmächtigten
- • Gültigkeit: 1 Jahr
- • Technische Daten der Drohne
- • Gesetzeskenntniserklärung
- • Notariell beglaubigte Unterlagen auf Montenegrinisch
Registrierung bei der CAA
Alle Drohnen mit Kamera müssen bei der Civil Aviation Agency (CAA) registriert werden.
Wichtiger Hinweis: Seit Juli 2024 sendet die CAA keine Bestätigungen mehr. Eine Rückmeldung erfolgt nur, wenn etwas nicht in Ordnung ist.
Vorschriften für den Drohnenflug
Montenegro hat detaillierte Flugvorschriften für Drohnen erlassen. Diese Regeln müssen strikt eingehalten werden:
- •Maximale Flughöhe: 150 Meter
- •Maximale Entfernung: 500 Meter Sichtkontakt
- •Flugzeit: Nur bei Tageslicht erlaubt
- •Versicherungspflicht: Ja, für alle Flüge
- •30 Meter zu Personen, Gebäuden, Tieren und Fahrzeugen
- •150 Meter zu Menschenansammlungen
- •Kennzeichnung: Feuerfeste Plakette erforderlich
Tipp: Drohnen müssen mit einer feuerfesten Plakette gekennzeichnet sein. Diese kannst du günstig bei Schilder Schreiber bestellen.
Kategorisierung von Drohnenflügen
Montenegro kategorisiert Drohnenflüge nach Gewicht, Fluggebiet und Risiko. Je nach Kategorie gelten unterschiedliche Anforderungen:
Gewichtsklassen
- • Klasse 5: unter 5 kg
- • Klasse 10: 5–10 kg
- • Klasse 20: 10–20 kg
Fluggebiete
- • Klasse I: Unbebaute Gebiete
- • Klasse II: Unbewohnte Gebiete
- • Klasse III: Wohn-/Arbeitsgebiete
- • Klasse IV: Städtische Zonen
Flugkategorien
- • Kategorie A: bis 10 kg
- • Kategorie B: bis 15 kg
- • Kategorie C: bis 20 kg
- • Kategorie D: CAA-Genehmigung
Gewerbliche Nutzung
Für die gewerbliche Nutzung von Drohnen gelten zusätzliche Anforderungen. Lies auch unseren Ratgeber zur gewerblichen Drohnenversicherung.
- • Die Drohne bei der CAA registrieren
- • Ein Flugbuch mit Datum, Uhrzeit, Standort und Ereignissen führen
- • Alle Flüge für mindestens 2 Jahre dokumentieren
Strafen & Konsequenzen
Verstöße gegen die Drohnengesetze in Montenegro werden hart bestraft. Informiere dich auch über die Strafen bei Verstößen in anderen Ländern.
Konsequenzen: Drohnenkonfiszierung & hohe Geldstrafen
Geldstrafe: 500–2.000 Euro bei Verstößen gegen Flugvorschriften
Kontakt zur Luftfahrtbehörde (CAA)
Adresse: Josip Broz Tito bb, 81000 Podgorica, Montenegro
Email: acv@caa.me
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