Drohnen-Gesetze Mexiko:
Regeln & Vorschriften
Alles über Registrierung, Einfuhrbestimmungen und Flugverbote für deine Drohne in Mexiko
- • Registrierung: Erforderlich ab 250g Drohnengewicht bei AFAC
- • Touristen-Limit: Maximal 2kg Drohnengewicht, nur private Nutzung
- • Versicherungspflicht: Haftpflichtversicherung für alle Flüge vorgeschrieben
Einreisebestimmungen für Drohnen
Die Einfuhr von Drohnen nach Mexiko ist grundsätzlich erlaubt, jedoch solltest du einige wichtige Punkte beachten, um Probleme beim Zoll zu vermeiden:
⚠️ Wichtige Zoll- und Deklarationsbestimmungen
- Deklarationspflicht: Alle persönlichen Drohnen müssen bei der Einreise deklariert werden - unabhängig von der Größe
- Der Zoll kann eine Steuer von 16% auf den Neuwert der Drohne erheben, wenn kein Kaufbeleg vorgelegt wird
- Drohnen mit einem Wert über 500 USD können zusätzlichen Importsteuern unterliegen
- Eine Kaufrechnung sollte unbedingt mitgeführt werden - idealerweise mit spanischer Übersetzung
Registrierungspflicht und Dokumente
Vor dem Betrieb einer Drohne in Mexiko ist eine Registrierung erforderlich. Hierfür werden folgende Dokumente benötigt:
📋 Erforderliche Dokumente
Rechnung der Drohne, idealerweise mit spanischer Übersetzung
Unklar, ob Touristen diesen ebenfalls benötigen
Muss ausgefüllt und an rpas@afac.gob.mx gesendet werden
Drohnen-Gewichtsgrenzen und Nutzungseinschränkungen
Die Drohnen-Gesetze in Mexiko unterscheiden sich je nach Gewicht der Drohne. Je schwerer deine Drohne ist, desto mehr Beschränkungen gelten:
Gewicht | Regeln |
---|---|
Unter 250 g | ✅ Keine Registrierungspflicht |
250 g – 2 kg | ⚠️ Registrierung erforderlich |
Über 2 kg | ❌ Nur mexikanische Staatsbürger Registrierung nur für Mexikaner möglich |
Flugverbote und Sicherheitsbestimmungen
Zusätzlich zur Registrierung gelten in Mexiko spezifische Sicherheitsregeln für den Drohnenflug:
✈️ Flughöhe & Abstände
- Maximale Flughöhe: 122 Meter (400 Fuß)
- Abstand zu Flughäfen: Mindestens 9,2 km
- Abstand zu Heliports: Maximal 900 m
🚫 Flugverbote & Sicherheitsabstände
- Kein Flug über Menschenansammlungen (ab 12 Personen)
- 100 Meter Abstand zu Versammlungen ab 100 Personen
- 100 Meter Abstand zu sensiblen Gebäuden und Infrastruktur
- Keine Objekte abwerfen - könnte Personen oder Eigentum schädigen
- Flug nur bei Tageslicht erlaubt
Gewerbliche Nutzung von Drohnen
Ausländische Drohnenpiloten dürfen Drohnen nur privat nutzen. Eine gewerbliche Nutzung ist nur für mexikanische Staatsbürger möglich.
💡 Drohnenführerschein erforderlich?
Falls du in Mexiko eine Genehmigung für gewerbliche Flüge erhalten kannst, benötigst du einen offiziellen Drohnenführerschein.
Besondere Regeln für archäologische Stätten
Das Filmen von archäologischen Stätten ist in Mexiko streng verboten. Dazu gehören unter anderem:
🏛️ Verbotene Flugzonen
⚠️ Es gibt keine Ausnahmegenehmigungen für Touristen!
Versicherungspflicht für Drohnen
In Mexiko ist eine Drohnen-Versicherung vorgeschrieben, sowohl für private als auch gewerbliche Flüge. Eine geeignete Versicherung ist daher dringend zu empfehlen.
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FAQ: Häufig gestellte Fragen
Kann ich meine Drohne als Tourist in Mexiko fliegen?
Ja, aber nur privat und mit vorheriger Registrierung, falls die Drohne über 250 g wiegt.
Ist eine Drohnen-Versicherung in Mexiko Pflicht?
Ja, eine Haftpflichtversicherung ist für alle Drohnenflüge vorgeschrieben.
Darf ich in Mexiko mit meiner Drohne Geld verdienen?
Nein, als Tourist darfst du deine Drohne nur privat nutzen.
Wird meine Drohne beim Zoll einbehalten?
In den meisten Fällen nicht, aber ohne Kaufbeleg kann eine Steuer von 16% erhoben werden.
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Geldstrafen, Beschlagnahmung der Drohne oder ein Flugverbot können verhängt werden.
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