- • Private Drohnen: Seit März 2015 komplett verboten in Marokko
- • Strafen: Beschlagnahmung + ca. 110 Euro Strafgebühr
- • Gewerblich: Nur mit Sondergenehmigung der Regierung erlaubt
Marokko hat sehr strenge Vorschriften für Drohnen. Seit März 2015 ist der Import und die Nutzung von Drohnen für private Zwecke komplett verboten. Unternehmen können Drohnen nur mit einer Sondergenehmigung einsetzen. Wer ohne Erlaubnis eine Drohne mitführt, riskiert hohe Strafen.
Diese Regelung ist eine der strengsten weltweit und betrifft sowohl Touristen als auch Geschäftsreisende. Eine Mitnahme von Drohnen nach Marokko ist daher nicht empfehlenswert.

Drohneneinfuhr nach Marokko
- • Private Drohnen sind verboten
- • Der Import von Drohnen ist nicht erlaubt
- • Bei der Einreise wird das Gepäck gescannt
- • Gefundene Drohnen werden beschlagnahmt oder für 45 Tage aufbewahrt
- • Nach 45 Tagen wird die Drohne eingezogen, falls sie nicht abgeholt wird
- • Die Strafgebühr beträgt ca. 110 Euro (1.165 Dirhams)
Kommerzielle Nutzung von Drohnen in Marokko
Unternehmen dürfen Drohnen nur mit einer speziellen Genehmigung nutzen. Dafür sind mehrere Dokumente erforderlich:
- • Eine offizielle Erlaubnis der Regierung
- • Eine Registrierung mit genauen Flugdetails (GPS-Koordinaten, Datum, Uhrzeit)
- • Eine Drehgenehmigung des marokkanischen Filmzentrums (CCM), falls Luftaufnahmen gemacht werden
⚠️ Dieser Prozess kann mehrere Wochen dauern. Eine frühzeitige Planung ist essenziell.
Verbotene Gebiete für Drohnen
Das Fliegen von Drohnen ist in bestimmten Bereichen streng untersagt:
- • Militärische Einrichtungen
- • Königliche Paläste
- • Regierungsgebäude
- • Flughäfen
⚠️ Wer in diesen Bereichen mit einer Drohne erwischt wird, muss mit hohen Geldstrafen und möglichen rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Strafen und mögliche Konsequenzen
Wer mit einer Drohne erwischt wird, muss mit folgenden Konsequenzen rechnen:
- • Beschlagnahmung der Drohne
- • Strafzahlung von ca. 110 Euro
- • Mögliche rechtliche Maßnahmen (in Einzelfällen sogar Gefängnisstrafen)
Kann ich meine Drohne bei der Ausreise zurückbekommen?
Falls die Drohne bei der Einreise deklariert wurde, kann sie innerhalb von 45 Tagen bei der Ausreise abgeholt werden. Danach wird sie dauerhaft eingezogen.
Empfehlung: Drohne zu Hause lassen
Angesichts der strengen Gesetze und der Risiken wird dringend empfohlen, keine Drohne nach Marokko mitzunehmen. Falls ein Drohneneinsatz nötig ist, sollten alle erforderlichen Genehmigungen vorab eingeholt werden.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Nein, die Einfuhr und Nutzung von Drohnen ist für Privatpersonen verboten.
Die Drohne wird am Zoll beschlagnahmt oder für 45 Tage aufbewahrt. Danach wird sie eingezogen.
Ja, Unternehmen können eine Sondergenehmigung beantragen. Der Prozess kann jedoch mehrere Wochen dauern.
Es drohen eine Beschlagnahmung der Drohne, eine Strafzahlung von 110 Euro und in schweren Fällen sogar rechtliche Konsequenzen.
Falls die Drohne bei der Einreise deklariert wurde, kann sie innerhalb von 45 Tagen zurückgeholt werden.
Fazit
Die Drohnengesetze in Marokko sind sehr streng. Für Privatpersonen sind Drohnen komplett verboten, und auch für Unternehmen ist der Einsatz nur mit einer Sondergenehmigung möglich. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, muss mit hohen Strafen und der Beschlagnahmung der Drohne rechnen.
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