- • Genehmigungspflicht: Alle Drohnenflüge müssen bei TM-CAD genehmigt werden
- • Registrierung: Über IDRONECT-Portal erforderlich (25€ oder 10€ für EU-Registrierte)
- • Versicherung: Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben
Seit dem 31. Dezember 2020 gelten in Malta die Vorschriften der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA). Diese regeln den Einsatz von Drohnen auf EU-Ebene und sorgen für eine einheitliche Handhabung innerhalb der Mitgliedsstaaten. Dennoch gibt es einige nationale Besonderheiten, die du als Drohnenpilot beachten musst.
📌 Registrierungspflicht für Drohnen
Alle Drohnenbetreiber müssen sich in Malta registrieren, außer die Drohne:
- wiegt weniger als 250 Gramm und
- ist nicht mit Sensoren zur Erfassung personenbezogener Daten ausgestattet.
Wenn du bereits in einem anderen EU-Land registriert bist, kannst du dich für eine dreimonatige Registrierung für 10 € anmelden. Falls nicht, kostet die Registrierung 25 € und ist jährlich zu erneuern. Die Registrierung erfolgt über die IDRONECT-Plattform von Transport Malta.
🏷️ Kennzeichnungspflicht
Jede Drohne muss mit der individuellen Registrierungsnummer (e-ID) des Betreibers gekennzeichnet sein. Falls vorhanden, sollte die Nummer auch im Fernidentifikationssystem der Drohne hinterlegt werden.
📜 Drohnenführerschein & Kategorien
Je nach Gewicht und Einsatzzweck müssen Drohnenpiloten Prüfungen ablegen, um den EU-Drohnenführerschein zu erhalten. Die Kategorisierung der Drohnen erfolgt in:
- Offene Kategorie (unterteilt in A1, A2, A3)
- Spezielle Kategorie (erfordert behördliche Genehmigung)
- Zulassungspflichtige Kategorie (z. B. für schwere oder gewerblich genutzte Drohnen)
Hinweis: Der Drohnenführerschein bei Drone Class ist die günstigste Option für A1/A3 & A2 Prüfungen!
🚁 Maximale Flughöhe & Abstandsregeln
Die maximale Flughöhe in der offenen Kategorie beträgt 120 Meter. Zudem gelten strenge Abstandsregeln:
- Mindestens 1 Kilometer Abstand zu Flughäfen
- Mindestens 120 Meter Abstand zu folgenden Orten:
- Polizeistationen & Militärgelände
- Industrieanlagen & Kraftwerke
- Krankenhäuser
- Botschaften & Konsulate
- Häfen & Gebäude internationaler Organisationen
- Menschenansammlungen ab 12 Personen
🛡️ Versicherungspflicht für Drohnen
Für private und gewerbliche Drohnenflüge ist in Malta eine Drohnen-Haftpflichtversicherung zwingend erforderlich.
✉️ Genehmigungspflicht für alle Flüge
Da ganz Malta kontrollierter Luftraum ist, müssen alle Drohnenflüge von TM-CAD genehmigt werden.
Die Fluganfrage erfolgt über das IDRONECT Online-Portal von Transport Malta und muss Angaben zu Datum, Uhrzeit, Ort und Flughöhe enthalten. Bei Flügen in Sperrgebieten ist eine schriftliche Genehmigung des Grundstückseigentümers erforderlich. Die Drohne muss jederzeit in direkter Sichtlinie des Piloten (VLOS) betrieben werden.
🚫 Wo ist das Fliegen verboten?
In Malta gibt es einige Gebiete, in denen das Fliegen von Drohnen verboten ist:
- Flughäfen (1 km Sicherheitsradius)
- Naturschutzgebiete
- Militärische Sperrzonen
🔎 Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ja, aber du kannst eine dreimonatige Registrierung für 10 € wählen.
Ja, eine Haftpflichtversicherung ist in Malta gesetzlich vorgeschrieben.
Ja, das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
Ja, da Malta komplett als kontrollierter Luftraum eingestuft ist.
🔚 Fazit
Malta bietet atemberaubende Landschaften für Drohnenaufnahmen, allerdings sind die Vorschriften streng. Wer seine Drohne auf der Insel nutzen möchte, sollte sich frühzeitig registrieren, eine Versicherung abschließen und Fluggenehmigungen einholen.
Bleibe auf dem neuesten Stand, indem du regelmäßig die aktuellen Vorschriften überprüfst und dich bei dermaltesischen Luftfahrtbehörde informierst. Bei Fragen kannst du dich auch direkt an drones.aviation@transport.gov.mt wenden.
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