- • Registrierung: Drohnen über 300g müssen bei der DGCA registriert werden
- • Versicherung: Haftpflichtversicherung ab 300g Pflicht (10.000-30.000 KWD)
- • Zertifikat: UOC-Zertifikat für Kategorien A3, B1, B2 und C erforderlich
In Kuwait gelten seit Januar 2020 spezifische Drohnen-Gesetze, die sowohl fürFreizeitpiloten als auch für gewerbliche Nutzer von großer Bedeutung sind. Es ist unerlässlich, dieseVorschriften zu kennen und einzuhalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Kategorisierung von Drohnen in Kuwait
Drohnen werden in Kuwait basierend auf ihrem Gewicht und dem Verwendungszweckin verschiedene Kategorien eingeteilt:
Kategorie | Zweck | Gewicht | Klasse |
---|---|---|---|
A1 | Freizeit | < 300 g | Spielzeug |
A2 | Freizeit | 300 g – 5 kg | Sport |
A3 | Freizeit | 5 – 25 kg | Fortgeschrittene Sportaktivität |
B1 | Professionell | 0 – 150 kg | Nichtgewerblich |
B2 | Professionell | 0 – 150 kg | Gewerblich |
C | Speziell | > 150 kg | Speziell |
Wesentliche Vorschriften für Drohnenpiloten
Registrierung und Kennzeichnung
- Registrierung: Drohnen über 300 Gramm müssen beim Directorate General of Civil Aviation (DGCA) registriert werden.
- Kennzeichnung: Registrierte Drohnen müssen mit der Registrierungsnummer versehen sein.
Versicherungspflicht
Für Drohnen ab 300 Gramm ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich. Die Mindestdeckungssumme variiert je nach Kategorie:
- A2 und A3: 10.000 KWD
- B1 und B2: 20.000 KWD
- C: 30.000 KWD
Versicherung für deutsche Piloten
Deutsche Drohnenpiloten sollten vor Reisen nach Kuwait prüfen, ob ihre deutsche Drohnenversicherung auch im Ausland gültig ist oder eine zusätzliche Auslandsdeckung benötigen.
Unmanned Operator Certificate (UOC)
Für Drohnen der Kategorien A3, B1, B2 und C ist ein UOC erforderlich, das beim DGCA beantragt werden muss. Ausländische Piloten können ihre Zertifikate aus dem Heimatland anerkennen lassen. Anträge sollten mindestens 30 Tage im Voraus gestellt werden.
Flugbetrieb
- Maximale Flughöhe: Je nach Kategorie zwischen 50 m und 150 m
- Sicherheitsabstände: Je nach Kategorie Abstände von 50 m bis 120 m zu Menschen und Objekten
- Luftbilder: Für Luftaufnahmen ist eine Genehmigung des Innenministeriums erforderlich
Strafen bei Verstößen
Das unerlaubte Fliegen einer Drohne kann zu Geldstrafen von bis zu 9.800 US-Dollar und/oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren führen.
Aktuelle Strafmaße (2025)
Laut aktuellen Recherchen können Verstöße mit Geldstrafen bis zu 3.000 KWD und/oder Gefängnisstrafen bis zu drei Jahren geahndet werden. Besonders das Fliegen über Privatgrundstücke ohne Genehmigung wird streng verfolgt.
Sicherheitsabstände und Flugverbote
Drohnenflüge dürfen in Kuwait nur bei guten Wetterbedingungen, am Tag und innerhalb der Sichtweite stattfinden.
Die maximalen Abstände zwischen Drohne und Pilot richten sich nach der Kategorie:
- Kategorie A1 und A2: 120 Meter
- Kategorie A3, B1 und B2: 50 Meter
- Kategorie C: 100 Meter
Empfehlungen für Drohnenpiloten
- Informiere dich regelmäßig über die aktuellen Vorschriften der DGCA
- Beantrage rechtzeitig die erforderlichen Genehmigungen
- Halte dich strikt an die festgelegten Flugregeln
- Schließe eine geeignete Versicherung für deine Drohne ab
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