- • Kontrollbehörde: Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist die zentrale Kontrollstelle
- • Polizeikontrolle: Auch Polizei und Ordnungsämter können den Führerschein überprüfen
- • Mitführungspflicht: Der Nachweis muss beim Drohnenflug immer dabei sein

Wer in Deutschland eine Drohne fliegen möchte, benötigt in vielen Fällen einen Drohnenführerschein. Doch wer kontrolliert diesen eigentlich? Die Kontrolle erfolgt sowohl durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als auch durch lokale Behörden wie Polizei und Ordnungsämter.
Dieser Artikel gibt dir eine detaillierte Übersicht über die Kontrollmechanismen, Prüfstellen und mögliche Sanktionen beim Drohnenführerschein.
Wer ist für die Kontrolle des Drohnenführerscheins verantwortlich?
Die Kontrolle des Drohnenführerscheins erfolgt auf zwei Ebenen:
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) überwacht die Prüfstellen und stellt sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Polizei, Ordnungsämter und Luftfahrtbehörden kontrollieren Drohnenpiloten im laufenden Betrieb.
Welche Rolle spielt das Luftfahrt-Bundesamt (LBA)?
Das LBA ist die zentrale Behörde für die Überwachung und Kontrolle des Drohnenführerscheins in Deutschland. Es ist verantwortlich für:
- Durchführung der Prüfungen für den EU-Kompetenznachweis A1/A3
- Zulassung und Kontrolle von Prüfstellen für das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2
- Regelmäßige Audits, um sicherzustellen, dass Prüfstellen die gesetzlichen Standards erfüllen
Wer führt praktische Kontrollen durch?
Die Einhaltung der Vorschriften wird durch folgende Institutionen überprüft:
Führt Kontrollen bei Drohnenflügen im öffentlichen Raum durch.
Zuständig für Verstöße gegen Auflagen innerhalb ihrer Gemeinden.
Überprüfung der Einhaltung von Flugvorschriften der Länder.
Welche Dokumente müssen bei einer Kontrolle vorgelegt werden?
Bei einer Kontrolle müssen Drohnenpiloten folgende Dokumente vorzeigen:
Drohnenführerschein
Versicherungsnachweis
Eine gültige Drohnen-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben.
UAS-Betreiber-Registrierung
Für Drohnen über 250 g ist eine Registrierung erforderlich.
Welche Strafen drohen bei fehlendem Drohnenführerschein?
Wer ohne gültigen Drohnenführerschein fliegt, muss mit Sanktionen rechnen. Mögliche Strafen umfassen:
Verstoß | Mögliche Strafe |
---|---|
Flug ohne gültigen Drohnenführerschein | Bußgeld bis zu 50.000 € |
Flug ohne Versicherung | Bußgeld + Schadenersatzpflicht |
Nichteinhaltung der Flugzonen | Bußgeld oder Flugverbot |
Welche Anbieter gibt es für den Drohnenführerschein?
Drone Class bietet eine kostengünstige und schnelle Möglichkeit, das EU-Fernpilotenzeugnis A2 zu erwerben. Mit nur 71 € erhältst du:
- Ein umfassendes Online-Training
- Eine einfache Online-Prüfung auf Deutsch
- Kostenlose Wiederholungsprüfungen
Weitere Anbieter für den Drohnenführerschein sind:
- dph-drohnenschule.de – Alternative für A2-Kurse
Wichtige Hinweise für Drohnenpiloten
Du musst in der Lage sein, deinen Drohnenführerschein (entweder digital oder in Papierform) bei Kontrollen vorzeigen zu können. Halte ihn daher immer bereit!
Neben dem LBA können auch beauftragte Prüfstellen eine Rolle bei der Kontrolle spielen, insbesondere bei der Überprüfung der Einhaltung der Prüfungsstandards.
Häufig gestellte Fragen zur Drohnenkontrolle
Ja, durch die UAS-Betreiber-Registrierung und das Drohnen-Kennzeichen können Nutzer eindeutig identifiziert werden. Diese Kennzeichnung muss gut sichtbar an der Drohne angebracht sein.
Drohnenflüge selbst werden nicht zentral registriert. Jedoch müssen Drohnenbetreiber sich registrieren und bei gewerblicher Nutzung oft eine Aufstiegsgenehmigung beantragen.
Die Überwachung erfolgt durch Sichtkontrollen der Behörden, das verpflichtende Kennzeichen und die Fernidentifizierung bei neueren Drohnenmodellen.
Fazit: Wer kontrolliert den Drohnenführerschein?
Die Kontrolle des Drohnenführerscheins erfolgt durch das LBA auf behördlicher Ebene und durch die Polizei und Ordnungsämter in der Praxis. Drohnenpiloten sollten sich auf mögliche Kontrollen vorbereiten, indem sie stets die notwendigen Dokumente mitführen.
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