Kleiner Drohnenführerschein:
EU-Kompetenznachweis A1/A3
Alle wichtigen Informationen zum Kleinen Drohnenführerschein - von Voraussetzungen bis zur Online-Prüfung beim LBA.
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- • Bezeichnung: EU-Kompetenznachweis A1/A3 (offiziell)
- • Erforderlich für: Drohnen ab 250g in Kategorien A1 und A3
- • Gültigkeit: 5 Jahre, Kosten: 25€ beim LBA
Der Kleine Drohnenführerschein, offiziell als EU-Kompetenznachweis A1/A3 bezeichnet, ist ein verpflichtender Nachweis für Drohnenpiloten in Deutschland und der EU. Er bestätigt grundlegende Kenntnisse für den Betrieb von Drohnen in den Unterkategorien A1 und A3 der Offenen Kategorie. Dieser Nachweis ist erforderlich für Drohnen mit einer Startmasse ab 250 Gramm.

Wer benötigt den Kleinen Drohnenführerschein?
- Drohnenpiloten, die unbemannte Luftfahrzeuge mit einer Startmasse ab 250 Gramm in den Unterkategorien A1 und A3 der Offenen Kategorie betreiben möchten.
- Betreiber von Drohnen der Klassen C1 bis C4 sowie für Bestandsdrohnen ohne Klassifizierung über 250 Gramm.
Ausnahmen bestehen für Drohnen unter 250 Gramm ohne Kamera oder Sensoren zur Erfassung personenbezogener Daten.
Wie erlangt man den EU-Kompetenznachweis A1/A3?
Ein theoretischer Kurs, der die notwendigen Kenntnisse vermittelt. Das Training bereitet dich optimal auf die anschließende Prüfung vor.
Ein Test mit 40 Multiple-Choice-Fragen aus neun Fachgebieten. Mindestens 75% der Fragen müssen korrekt beantwortet werden. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung mehrfach wiederholt werden.
Beide Schritte werden direkt beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) online durchgeführt. Nach erfolgreichem Abschluss wird der Kompetenznachweis als PDF-Dokument ausgestellt.
Gültigkeit und Kosten des Kleinen Drohnenführerscheins
5 Jahre
Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 ist fünf Jahre gültig und muss danach erneuert werden.
25 €
Für die Ausstellung des Kompetenznachweises als PDF wird eine Gebühr von 25 € erhoben.
Unterschiede zum Großen Drohnenführerschein
Neben dem Kleinen Drohnenführerschein gibt es den Großen Drohnenführerschein, offiziell EU-Fernpilotenzeugnis A2 genannt. Dieser ist erforderlich für den Betrieb von Drohnen der Klasse C2 in der Unterkategorie A2 der Offenen Kategorie, die näher an unbeteiligten Personen betrieben werden sollen.
Hauptunterschiede:
- • Großer Führerschein: Drohnen bis 4 kg näher an Personen
- • Zusätzliche praktische Prüfung erforderlich
- • Erweiterte theoretische Kenntnisse nötig
Wichtige Hinweise für Drohnenpiloten
Registrierung
Drohnenbetreiber müssen sich registrieren, insbesondere wenn die Drohne eine Startmasse ab 250 Gramm besitzt oder mit einer Kamera ausgestattet ist.
Versicherung
Eine Haftpflichtversicherung für Drohnen ist gesetzlich vorgeschrieben.
Betriebskategorien
Der Betrieb von Drohnen muss in die entsprechenden Kategorien (Offen, Speziell, Zulassungspflichtig) eingeordnet werden, abhängig von Gewicht, Einsatzort und Betriebsart der Drohne.
Fazit
Der Kleine Drohnenführerschein ist ein essenzieller Bestandteil für den sicheren und gesetzeskonformen Betrieb von Drohnen in Deutschland und der EU. Er stellt sicher, dass Piloten über die notwendigen Kenntnisse verfügen, um Risiken zu minimieren und die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
💡 Günstiger Tipp
Für den Erwerb des EU-Kompetenznachweises A1/A3 bietet Drone Class eine sehr günstige Option an.
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💡 Alternative
Für das EU-Fernpilotenzeugnis A2 steht auch dph-drohnenschule.de zur Verfügung.
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