- • Genehmigung: Zwingend erforderlich durch die Civil Aviation Regulatory Commission (CARC)
- • Mindestalter: 21 Jahre für den Drohnenbetrieb
- • Versicherung: Haftpflichtversicherung ist Pflicht für alle Drohnenflüge
Wer in Jordanien eine Drohne fliegen lassen möchte, muss sich an strenge Vorschriften halten. Ohne die richtige Genehmigung drohen empfindliche Strafen oder sogar die Beschlagnahmung der Drohne. In diesem Artikel erklären wir dir, was du beachten musst, bevor du deine Drohne mit nach Jordanien nimmst.
Genehmigungspflicht für Drohnen in Jordanien
Vor jedem Drohnenflug in Jordanien ist eine Genehmigung der Civil Aviation Regulatory Commission (CARC) erforderlich. Der Antrag muss mindestens 10 Werktage vor dem geplanten Flug eingereicht werden.
Wichtig: Die Einfuhr von Drohnen wird bei der Einreise streng kontrolliert. Ohne Genehmigung droht eine Beschlagnahmung durch den Zoll.
Versicherungspflicht
Für den Betrieb einer Drohne – egal ob privat oder gewerblich – ist eine Haftpflichtversicherung zwingend erforderlich. Halte die Versicherungsunterlagen bereit, um sie bei Bedarf vorzeigen zu können.
Flugbeschränkungen
- Maximale Flughöhe: 121,9 Meter (400 Fuß) im unkontrollierten Luftraum
- Maximale Entfernung: 500 Meter vom Piloten entfernt
- Maximale Flugdauer: 3 Stunden pro Einsatz
- Maximales Gewicht: 25 Kilogramm
- Geo-Fencing-Funktion erforderlich: Die Drohne muss über eine automatische Begrenzung für Flugverbotszonen verfügen
Mindestalter und Registrierungspflicht
Das Mindestalter für den Betrieb einer Drohne beträgt 21 Jahre. Zudem müssen alle Drohnen offiziell bei der CARC registriert werden.
Flugverbotszonen
Es ist verboten, Drohnen in folgenden Bereichen zu betreiben:
- • In der Nähe von Flughäfen
- • Über Menschenmengen
- • In der Nähe von Privatgrundstücken
- • Über fahrenden Fahrzeugen
- • In sensiblen Gebieten wie Regierungs- und Militäreinrichtungen
Einfuhr von Drohnen nach Jordanien
Die Einfuhr von Drohnen ist ohne Genehmigung nicht gestattet.Reisende sollten sich im Voraus eine schriftliche Erlaubnis von der CARC sowie vom jordanischen Innenministerium einholen.
Wie beantrage ich eine Drohnengenehmigung?
Die erforderlichen Formulare können von der Website der CARC heruntergeladen werden. Die Beantragung erfordert:
- • Ein vollständig ausgefülltes Antragsformular
- • Eine Kopie des Reisepasses
- • Nachweis über eine gültige Drohnenversicherung
- • Genaue Angaben zu den geplanten Flügen (Orte, Zeiten, Dauer)
Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen
Neben dem Geo-Fencing sind weitere Sicherheitsmaßnahmen erforderlich:
- • Elektronische Ortung: Die Drohne muss jederzeit elektronisch lokalisierbar sein
- • Identifizierung: Eine eindeutige Identifizierung der Drohne muss gewährleistet sein
- • Fernidentifizierung: Behörden müssen die Drohne aus der Ferne identifizieren können
Besondere Hinweise für Touristen
Wichtig für Touristen: Als Tourist ist es besonders schwierig, eine Drohnengenehmigung zu erhalten, da diese oft nur an eingetragene Unternehmen und Organisationen vergeben werden.
Es wird empfohlen, sich vor der Reise mit der CARC oder dem Jordan Tourism Board in Verbindung zu setzen, um Informationen zum Antragsverfahren und den geltenden Vorschriften zu erhalten.
Empfehlungen für Drohnenpiloten
- Rechtzeitig Genehmigungen einholen: Der bürokratische Prozess kann mehrere Wochen dauern.
- Lokale Gesetze beachten: Informiere dich über eventuelle Sonderregelungen für bestimmte Regionen.
- Flugverbotszonen respektieren: Insbesondere historische Stätten und Naturschutzgebiete sind für Drohnenflüge tabu.
- Frühzeitig kontaktieren: Setze dich bereits vor der Reiseplanung mit den zuständigen Behörden in Verbindung.
Fazit
Die Nutzung von Drohnen in Jordanien ist mit umfangreichen bürokratischen Hürden verbunden. Besonders die strengen Einfuhrkontrollen machen es schwierig, eine Drohne überhaupt ins Land zu bringen. Wer dennoch eine Genehmigung erhalten möchte, sollte sich frühzeitig mit den Behörden in Verbindung setzen.
✈️ Wichtig: Ohne eine vorherige Genehmigung riskierst du die Beschlagnahmung deiner Drohne bei der Einreise!
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Ja, alle Drohnenflüge müssen im Voraus bei der Civil Aviation Regulatory Commission (CARC) genehmigt werden.
Ja, für alle privaten und gewerblichen Drohnenflüge ist eine gültige Haftpflichtversicherung erforderlich.
Nein, die Einfuhr von Drohnen wird streng kontrolliert. Eine vorherige Genehmigung ist zwingend erforderlich.
Unrechtmäßiger Drohnenbetrieb kann zur Beschlagnahmung der Drohne, hohen Geldstrafen oder sogar rechtlichen Konsequenzen führen.
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