ADAC Gebrauchtwagengarantie
Was bietet der ADAC wirklich? Schutzbrief vs. Reparaturkostenversicherung – der umfassende Vergleich für deinen Gebrauchtwagen
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- • ADAC bietet keine eigene Reparaturkostenversicherung: Der ADAC Schutzbrief deckt nur Pannen und Abschleppdienst ab, nicht die Reparaturkosten selbst
- • Sachmängelhaftung beim Händler: Gesetzliche Gewährleistung beträgt mindestens 1 Jahr beim Kauf vom Händler – bei Privatverkauf kann diese ausgeschlossen werden
- • Umfassender Schutz mit Rekoga: Reparaturkostenversicherung bietet bis zu 100% Kostenübernahme für Motor, Getriebe, Elektronik und E-Auto Akkus – optimal nach Garantieablauf
Als Deutschlands größter Automobilclub ist der ADAC eine bekannte und vertrauenswürdige Anlaufstelle für Autofahrer. Viele Menschen fragen sich daher: Bietet der ADAC auch eine Gebrauchtwagengarantie an? Was genau deckt der ADAC Schutzbrief ab? Und gibt es bessere Alternativen für umfassenden Schutz vor hohen Werkstattkosten? In diesem Ratgeber klären wir alle wichtigen Fragen rund um die ADAC Gebrauchtwagengarantie und zeigen dir, wie du deinen Gebrauchtwagen optimal absicherst.
Was ist eine ADAC Gebrauchtwagengarantie?
Der ADAC bietet keine eigene Reparaturkostenversicherung oder Gebrauchtwagengarantie an. Was der ADAC jedoch zur Verfügung stellt, sind umfassende Informationen und Ratgeber zum Thema Gebrauchtwagenkauf und zu deinen Rechten beim Autokauf. Darüber hinaus bietet der ADAC den ADAC Schutzbrief an, der allerdings ein anderes Leistungsspektrum abdeckt als eine klassische Gebrauchtwagengarantie.
Wichtig zu wissen:
Der ADAC ist vor allem für seine Pannenhilfe und seinen Schutzbrief bekannt. Diese Leistungen schützen dich bei Pannen, Unfällen und auf Reisen – sie decken jedoch nicht die Kosten für Reparaturen an deinem Fahrzeug ab. Für diesen Schutz benötigst du eine separate Reparaturkostenversicherung wie z.B. von Rekoga.
Sachmängelhaftung vs. Gebrauchtwagengarantie: Die Unterschiede
Beim Gebrauchtwagenkauf gibt es zwei zentrale Begriffe, die du kennen solltest: die Sachmängelhaftung (auch Gewährleistung genannt) und die Gebrauchtwagengarantie. Beide Konzepte bieten Schutz, funktionieren aber unterschiedlich:
Sachmängelhaftung (Gewährleistung)
- Gesetzlich vorgeschrieben: Bei jedem Kaufvertrag automatisch enthalten
- Dauer: Mindestens 1 Jahr beim Händlerkauf (oft verkürzt von 2 Jahren)
- Deckt ab: Mängel, die bereits bei Übergabe vorhanden waren
- Kostenlos: Keine zusätzlichen Kosten für den Käufer
- Beweislast: Im ersten Jahr liegt die Beweislast beim Verkäufer
Gebrauchtwagengarantie
- Freiwillig: Zusätzlicher Schutz, den du separat abschließen kannst
- Dauer: Flexibel wählbar, oft mehrere Jahre möglich
- Deckt ab: Auch Schäden, die während der Laufzeit auftreten
- Kostenpflichtig: Monatlicher oder jährlicher Beitrag erforderlich
- Umfang: Oft nur bestimmte Bauteile, Selbstbeteiligung möglich
Die wichtigsten Unterschiede im Überblick:
Sachmängelhaftung | Gebrauchtwagengarantie | |
---|---|---|
Rechtliche Grundlage | Gesetzlich vorgeschrieben | Freiwillig |
Kosten | Kostenlos (im Kaufpreis enthalten) | Zusätzlicher Beitrag |
Dauer beim Händler | Mindestens 1 Jahr | Individuell vereinbar |
Privatverkauf | Kann ausgeschlossen werden | Kann separat abgeschlossen werden |
Deckung | Alle Mängel bei Übergabe | Je nach Vertrag unterschiedlich |
ADAC Schutzbrief: Was ist abgedeckt?
Der ADAC Schutzbrief ist eine sinnvolle Ergänzung zur ADAC-Mitgliedschaft und bietet umfassende Unterstützung bei Pannen und Unfällen im In- und Ausland. Allerdings ist der Schutzbrief keine Reparaturkostenversicherung und deckt nicht die eigentlichen Werkstattkosten ab.
Das leistet der ADAC Schutzbrief:
- Pannen- und Abschleppdienst:Kostenlose Pannenhilfe in Deutschland und Europa, Abschleppen zur nächsten Werkstatt
- Weiter- oder Rückreise:Organisation und Kostenübernahme für alternative Transportmittel oder Übernachtungen, wenn dein Auto nicht sofort repariert werden kann
- Unfallversicherung:Zusätzlicher Versicherungsschutz bei Unfällen während der Fahrt
- Fahrzeugbergung:Kostenübernahme für Bergungen nach Unfällen oder bei Liegenbleiben
Was der ADAC Schutzbrief NICHT abdeckt:
Der Schutzbrief ist kein Ersatz für eine Reparaturkostenversicherung! Er deckt nicht die eigentlichen Reparaturkosten ab, die in der Werkstatt entstehen. Wenn dein Turbolader kaputt geht (Kosten: ca. 2.000-3.000 €) oder dein Getriebe einen Schaden hat (Kosten: ab 3.000 €), musst du diese Kosten selbst tragen. Der ADAC übernimmt lediglich den Transport zur Werkstatt.
Für umfassenden Schutz vor hohen Werkstattkosten benötigst du eine separate Reparaturkostenversicherung wie z.B. Rekoga Maxx.
Gebrauchtwagenkauf: Händler vs. Privatverkauf
Deine Rechte beim Gebrauchtwagenkauf hängen stark davon ab, ob du von einem gewerblichen Händler oder einer Privatperson kaufst. Der ADAC informiert ausführlich über diese Unterschiede, die du unbedingt kennen solltest:
Kauf beim Händler
✅ Deine Rechte:
- • Mindestens 1 Jahr Sachmängelhaftung (kann nicht ausgeschlossen werden)
- • Im ersten Jahr: Beweislast liegt beim Händler – er muss beweisen, dass der Mangel nicht schon bei Übergabe vorhanden war
- • Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung
- • Bei schwerwiegenden Mängeln: Rücktritt vom Vertrag oder Kaufpreisminderung möglich
- • Händler muss auf Unfallschäden hinweisen, auch wenn er sie nicht kennt (Untersuchungspflicht)
Vorteil: Deutlich mehr Käuferschutz durch gesetzliche Regelungen. Bei Problemen hast du klare Rechtsansprüche.
Kauf von privat
⚠️ Eingeschränkte Rechte:
- • Sachmängelhaftung kann vollständig ausgeschlossen werden (üblich mit Klausel "gekauft wie gesehen")
- • Verkäufer haftet nur für arglistig verschwiegene Mängel – schwer nachzuweisen!
- • Verkäufer muss nur auf ihm bekannte wesentliche Mängel hinweisen (z.B. Unfallschäden)
- • Keine Nachbesserungspflicht des Verkäufers
- • Bei Streit: Du musst beweisen, dass der Verkäufer den Mangel kannte
Vorsicht: Beim Privatverkauf trägst du das volle Risiko! Eine Reparaturkostenversicherung ist hier besonders sinnvoll.
ADAC Tipp: So schützt du dich beim Gebrauchtwagenkauf
- Nutze die ADAC Checkliste für den Gebrauchtwagenkauf zur gründlichen Fahrzeugprüfung
- Lass das Fahrzeug von einem ADAC Prüfdienst oder Sachverständigen untersuchen
- Vereinbare eine Probefahrt und achte auf ungewöhnliche Geräusche
- Prüfe Serviceheft, HU-Berichte und Werkstattrechnungen
- Schließe eine Reparaturkostenversicherung ab, besonders bei älteren Fahrzeugen oder Privatverkauf
Rekoga: Die bessere Alternative zur ADAC-Lösung
Während der ADAC mit seinem Schutzbrief nur bei Pannen und Unfällen hilft, bietet die Rekoga Reparaturkostenversicherung einen umfassenden Schutz vor den tatsächlichen Reparaturkosten. Besonders nach Ablauf der Herstellergarantie oder beim Kauf von privat ist Rekoga die ideale Absicherung für deinen Gebrauchtwagen.
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Marktführer seit über 30 Jahren – Umfassender Schutz für deinen Gebrauchtwagen
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* Preise für Standardfahrzeug (100 kW, <60k km, <3 Jahre). Ältere/stärkere Modelle bis 115€/Monat. Stand: 2025.
Warum Rekoga besser ist als der ADAC Schutzbrief (für Reparaturschutz):
Leistung | ADAC Schutzbrief | Rekoga Maxx |
---|---|---|
Reparaturkosten abgedeckt | ❌ Nein | ✅ Ja (50-100%) |
Motor & Getriebe | ❌ Nicht versichert | ✅ Vollständig abgedeckt |
Elektronik & Steuergeräte | ❌ Nicht versichert | ✅ Vollständig abgedeckt |
E-Auto Akku | ❌ Nicht versichert | ✅ Bei >75% Kapazitätsverlust |
Pannenhilfe & Abschleppen | ✅ Ja | ➖ Nicht enthalten |
Selbstbeteiligung | - | ✅ 0€ |
Freie Werkstattwahl | - | ✅ Ja |
Max. Leistung/Jahr | - | ✅ Bis 10.000€ |
Unser Tipp: ADAC Schutzbrief + Rekoga kombinieren
Für den optimalen Rundum-Schutz kannst du den ADAC Schutzbrief mit der Rekoga Reparaturkostenversicherung kombinieren. Der Schutzbrief hilft dir bei Pannen und organisiert den Transport zur Werkstatt, während Rekoga die eigentlichen Reparaturkosten übernimmt. So bist du in jeder Situation optimal abgesichert!
💡 Transparenz-Hinweis: Provisionen bei Abschluss. Empfehlungen basieren auf unserem objektiven KI-Vergleich.
Fazit: So schützt du deinen Gebrauchtwagen optimal
Der ADAC bietet zwar keine eigene Reparaturkostenversicherung an, informiert aber umfassend über deine Rechte beim Gebrauchtwagenkauf. Der ADAC Schutzbrief ist eine sinnvolle Ergänzung für Pannenhilfe und Unfälle, deckt jedoch nicht die eigentlichen Reparaturkosten ab.
Die wichtigsten Erkenntnisse:
- Beim Händlerkauf: Du hast mindestens 1 Jahr Sachmängelhaftung mit guten Verbraucherrechten
- Beim Privatverkauf: Die Sachmängelhaftung kann ausgeschlossen werden – hier ist eine Reparaturkostenversicherung besonders wichtig
- ADAC Schutzbrief: Ideal für Pannenhilfe und Abschleppdienst, aber keine Deckung der Werkstattkosten
- Rekoga Reparaturkostenversicherung: Der umfassende Schutz vor hohen Werkstattkosten mit bis zu 100% Kostenübernahme
Für umfassenden Schutz empfehlen wir die Kombination aus ADAC-Mitgliedschaft (mit oder ohne Schutzbrief) und einer Rekoga Reparaturkostenversicherung. So bist du sowohl bei Pannen als auch bei teuren Reparaturen gut abgesichert.
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