- • Rechtslage: Drohnennutzung für Privatpersonen seit 2022 strengstens verboten
- • Strafen: Geldstrafen bis zum 20-Fachen des Mindestlohns oder bis zu 3 Jahre Haft
- • Ausnahme: Spielzeugmodelle unter 50m Höhe mit Einschränkungen erlaubt
In Usbekistan herrschen besonders strenge Vorschriften für den Drohneneinsatz. Seit dem 15. November 2022 ist gemäß der Resolution Nr. 658 des Ministerkabinetts der Import, Verkauf, Erwerb, die Lagerung und Nutzung von unbemannten Luftfahrzeugen (UAVs)für Privatpersonen vollständig untersagt.
Diese strengen Regelungen machen Usbekistan zu einem der restriktivsten Länder weltweit im Umgang mit privaten Drohnen. Für Reisende bedeutet dies: Drohnen sollten keinesfalls ins Land mitgebracht werden.

Genehmigungsverfahren für Organisationen
Organisationen oder Unternehmen, die dennoch Drohnen importieren oder nutzen möchten, müssen ein komplexes mehrstufiges Genehmigungsverfahren durchlaufen:
1. Ministerratsgenehmigung
Spezielle Genehmigung des Ministerkabinetts erforderlich
2. Mininfocom-Autorisierung
Autorisierung des Ministeriums für Entwicklung von Informationstechnologien und Kommunikation (Mininfocom) für funkelektronische Geräte
3. Registrierung bei der Luftfahrtbehörde
Registrierung bei der Agentur für zivile Luftfahrt des Verkehrsministeriums
4. Luftraumgenehmigung
Erlaubnis der Einheitlichen Luftraumverwaltungsbehörde für die Nutzung des usbekischen Luftraums
Ausnahmen für Spielzeugmodelle
Spielzeugflugmodelle sind von den strengen Vorschriften ausgenommen, müssen jedoch folgende Bedingungen erfüllen:
Strafen und Sanktionen
Im März 2024 wurden die gesetzlichen Bestimmungen angepasst, wodurch die Strafen für illegale Nutzung oder Einfuhr von Drohnen teilweise reduziert wurden:
💰 Geldstrafen
Zwischen dem 10- bis 20-Fachen des Mindestlohns
🎯 Strafvermeidung
Möglichkeit der Strafvermeidung durch freiwillige Abgabe der Drohne
⚖️ Wiederholungstäter
Höhere Geldstrafen, Korrekturarbeit oder sogar Haftstrafen von bis zu drei Jahren
Historie der Drohnengesetze in Usbekistan
Erstes Drohnenverbot
Bereits seit Januar 2015 war der Import, Verkauf und Betrieb von Drohnen in Usbekistan illegal.
Verschärfung der Regelungen
Mit der Resolution Nr. 658 wurden die bereits bestehenden Regelungen noch weiter verschärft und präzisiert.
Strafmilderung
Im März 2024 wurden die Strafen für Verstöße teilweise reduziert und die Möglichkeit der Strafvermeidung durch freiwillige Abgabe eingeführt.
Empfehlungen für Drohnenpiloten
Da die usbekischen Behörden Drohnennutzung sehr ernst nehmen, ist es dringend ratsam, vor dem Betrieb einer Drohne in Usbekistan:
Kontakt zur Luftfahrtbehörde
Die Agentur für zivile Luftfahrt direkt zu kontaktieren und sich über aktuelle Bestimmungen zu informieren.
Botschaftskontakt
Sich über aktuelle Vorschriften bei der usbekischen Botschaftim Heimatland zu informieren.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Die oben genannten Informationen basieren auf dem Stand von Februar 2025. Es wird empfohlen, regelmäßig die offiziellen Mitteilungen der usbekischen Behörden zu konsultieren.
Häufig gestellte Fragen
Nein, der Import und Betrieb von Drohnen ist für Privatpersonen seit 2022 strengstens verboten. Du riskierst hohe Geldstrafen oder sogar Haftstrafen.
Ja, Spielzeugmodelle sind unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt: Maximale Flughöhe 50 Meter, mindestens 150 Meter Abstand zu Anflugschneisen und stets in Sichtweite des Piloten.
Geldstrafen zwischen dem 10- bis 20-Fachen des Mindestlohns, Korrekturarbeit oder bei Wiederholungstätern sogar bis zu drei Jahre Haft.
Ja, für Organisationen und Unternehmen gibt es ein aufwendiges mehrstufiges Genehmigungsverfahren über mehrere Ministerien und Behörden.
Die beste Anlaufstelle sind die usbekischen Luftfahrtbehörden oder die usbekische Botschaft in deinem Land. Eine Drohnenversicherung ist trotzdem empfehlenswert, falls du in anderen Ländern fliegst.
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