- Sachschäden: Schäden an fremdem Eigentum durch deine Drohne
- Versicherungsschutz: Haftpflichtversicherung deckt Sachschäden ab
- Deckungssumme: Mindestens 1,5 Millionen Euro empfohlen
Sachschäden im Zusammenhang mit der Drohnenversicherung sind Schäden an materiellen Gütern, die durch den Betrieb einer Drohne entstehen können. Diese Schäden umfassen typischerweise die Beschädigung von Fahrzeugen, Gebäuden wie Hausdächern, Solaranlagen oder anderen Objekten, die durch einen Unfall oder Absturz der Drohne verursacht werden.
Warum sind Sachschäden so relevant?
Sachschäden sind relevant, weil sie hohe Kosten verursachen können, die Drohnenbesitzer ohne ausreichende Versicherung selbst tragen müssten. Ein Unfall, bei dem eine Drohne auf ein Auto oder ein Dach stürzt, kann schnell mehrere Tausend Euro an Reparaturkosten verursachen.
Drohnen-Haftpflichtversicherung
Die Drohnen-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und übernimmt die Kosten für Schäden, die Dritten durch den Drohnenbetrieb entstehen. Sie deckt sowohl Sachschäden als auch Personenschäden ab.
Die gesetzliche Verpflichtung zur Drohnen-Haftpflichtversicherung
In Deutschland ist die Drohnen-Haftpflichtversicherung für alle Drohnenbetreiber verpflichtend, unabhängig davon, ob die Drohne privat oder gewerblich genutzt wird. Die Versicherung deckt mindestens Sach- und Personenschäden in einer Höhe von 750 Sonderziehungsrechten (SZR), was etwa einer Million Euro entspricht.
Die Deckungssumme kann je nach spezifischen Risiken erhöht werden, insbesondere wenn die Drohne in dicht besiedelten oder hochriskanten Gebieten eingesetzt wird.
- Minimum: 750 SZR (≈ 1 Million Euro)
- Empfohlen: 1,5 Millionen Euro oder mehr
- Gewerblich: oft höhere Summen erforderlich
Die Rolle der Gefährdungshaftung
Ein wichtiger Aspekt der Drohnen-Haftpflichtversicherung ist die Gefährdungshaftung. Im deutschen Recht bedeutet dies, dass der Halter einer Drohne für Schäden haftet, die durch den Betrieb seiner Drohne entstehen, auch wenn er keine direkte Schuld daran trägt.
Wichtiger Unterschied
Die Gefährdungshaftung unterscheidet sich von der typischen Verschuldenshaftung. Bei Drohnen als Luftfahrzeuge wird der Betrieb per se als riskant eingestuft, wodurch Geschädigte in jedem Fall eine Entschädigung erhalten.
Was deckt eine Drohnenversicherung noch ab?
Neben der Haftpflichtversicherung können Drohnenbesitzer auch eine Kaskoversicherung abschließen. Diese deckt Schäden an der eigenen Drohne ab:
- Schäden an fremdem Eigentum
- Personenschäden
- Gesetzlich vorgeschrieben
- Weltweite Gültigkeit möglich
- Schäden an der eigenen Drohne
- Diebstahlschutz
- Vandalismus
- Bedienfehler
Vermögensschäden
Neben Sach- und Personenschäden deckt eine umfassende Drohnenversicherung auch Vermögensschäden ab. Diese entstehen durch finanzielle Verluste, die nicht direkt mit physischen Schäden zusammenhängen.
- Verletzung von Persönlichkeitsrechten
- Urheber- und Markenrechtsverletzungen
- Produktionsausfälle durch Drohnenaufnahmen
- Datenschutzverletzungen
Registrierung und weitere Pflichten
Neben der Versicherungspflicht gibt es weitere wichtige Vorschriften für Drohnenbetreiber:
Drohnen mit Kamera müssen beim Luftfahrt-Bundesamt registriert werden. Dies gilt unabhängig vom Gewicht der Drohne.
- Kostenpflichtige Registrierung
- Gültigkeitsdauer: 3 Jahre
- Kennzeichnungspflicht
Auch selbstgebaute Drohnen unterliegen der Versicherungspflicht. Das gilt unabhängig von Gewicht oder Bauart.
- Keine Ausnahmen für DIY-Drohnen
- Gleiche Haftungsregeln
- Besondere Risikobewertung
Wichtige Überlegungen bei der Wahl der richtigen Drohnenversicherung
Bei der Wahl der passenden Drohnenversicherung sollten verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass alle potenziellen Risiken abgedeckt sind:
Die Mindestdeckung sollte mindestens eine Million Euro betragen, aber in bestimmten Situationen kann eine höhere Summe erforderlich sein. Besonders in städtischen Gebieten oder bei gewerblichen Einsätzen kann eine höhere Deckungssumme notwendig sein.
Einige Versicherungen bieten weltweiten Schutz, während andere nur in bestimmten Regionen wie Europa gelten. Wer die Drohne auch im Ausland nutzen möchte, sollte sicherstellen, dass die Versicherung international gültig ist.
Der Umfang der Versicherung sollte klar definiert sein, insbesondere ob Indoor- und Outdoor-Einsätze abgedeckt sind, ob Flüge mit Kamera oder spezielle Flugmanöver wie FPV-Rennen eingeschlossen sind und ob autonome Flugmodi abgedeckt werden.
Bei einigen Policen gibt es eine Selbstbeteiligung, die den Versicherungsnehmer verpflichtet, einen Teil der Schadenskosten selbst zu tragen. Es ist wichtig zu prüfen, ob eine Selbstbeteiligung sinnvoll ist oder ob eine Vollversicherung ohne Eigenbeteiligung besser passt.
Einige Versicherungen decken nur eine bestimmte Anzahl von Drohnen oder Steuerer ab, während andere flexibler sind und mehrere Drohnen unter einer Police versichern. Auch sollten die Bedingungen für die Nutzung durch Dritte klar sein.
Fazit
Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch eine unverzichtbare Maßnahme zum Schutz vor den finanziellen Risiken, die durch Sachschäden im Drohnenbetrieb entstehen können.
Die Wahl der richtigen Versicherung hängt von mehreren Faktoren ab, einschließlich der Einsatzart der Drohne, des gewünschten Versicherungsumfangs und der Bereitschaft, eine Selbstbeteiligung in Kauf zu nehmen. Durch eine sorgfältige Auswahl können Drohnenbesitzer sicherstellen, dass sie umfassend geschützt sind.
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