- • Behörde: Civil Aviation Safety Authority of Papua New Guinea (CASA PNG)
- • Maximale Flughöhe: 120 Meter im unkontrollierten Luftraum
- • Registrierung: Nicht erforderlich (Drohnen über 10 kg brauchen Genehmigung)
Die Nutzung von Drohnen in Papua-Neuguinea unterliegt den Vorschriften der Civil Aviation Safety Authority of Papua New Guinea (CASA PNG). Die maßgeblichen Bestimmungen sind in den Teilen 101 und 102 der Civil Aviation Rules enthalten.
Allgemeine Drohnen-Vorschriften
- Maximale Flughöhe: 120 Meter (400 Fuß) im unkontrollierten Luftraum
- Sichtverbindung: Die Drohne muss immer in direkter Sichtweite des Piloten bleiben
- Flugzeiten: Nur tagsüber und unter guten Wetterbedingungen erlaubt
- Flugverbotszonen: Keine Flüge über Menschenmengen, bewohnten Gebieten oder innerhalb von 4 km um Flughäfen
- Sicherheitsabstand: Mindestens 30 Meter Abstand zu unbeteiligten Personen
Regeln für verschiedene Drohnen-Klassen
Teil 101 Operationen
Diese Regelungen gelten für Drohnen unter 25 kg, die unter standardisierten Bedingungen betrieben werden:
- Unter 10 kg: Keine Genehmigung erforderlich
- 10-25 kg: Eine Genehmigung der CASA PNG ist notwendig
- Flüge nur bei Tageslicht: Nachtflüge sind nur in Gebäuden erlaubt
- Bemannten Flugzeugen Vorrang gewähren
Teil 102 Operationen
Dieser Abschnitt betrifft Drohnen, die nicht unter die Bedingungen von Teil 101 fallen. Es ist ein Unmanned Aircraft Operator Certificate (UAOC) erforderlich.
Kennzeichnung und Registrierung
- Registrierungspflicht: Drohnen müssen nicht registriert werden
- Plakettenpflicht: Keine Kennzeichnung der Drohne erforderlich
Gewerbliche Nutzung von Drohnen
Die gewerbliche Nutzung von Drohnen ist in Papua-Neuguinea ohne besondere Anforderungen erlaubt. Dennoch sollten sich Unternehmer über die Vorschriften informieren.
Tipp für gewerbliche Drohnen-Nutzung: Informiere dich über eine passende gewerbliche Drohnenversicherung, um Risiken zu minimieren.
Versicherungspflicht
Eine Haftpflichtversicherung ist in Papua-Neuguinea nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen.
Empfehlung: Vergleiche verschiedene Drohnenversicherungen und sichere dich optimal ab!
Besondere Regeln für Drohnenflüge
- Zu Flughäfen muss ein Abstand von mindestens 4 km eingehalten werden
- Flüge in kontrolliertem Luftraum erfordern eine Genehmigung der Flugsicherung PNG Air Services Ltd
- Vor Flügen in Militärgebieten muss eine Sondergenehmigung eingeholt werden
- Bei Flügen über Menschenmengen ist eine schriftliche Einwilligung aller Personen erforderlich
- Bei Flügen über Privatgelände muss die Genehmigung des Eigentümers vorliegen
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Benötige ich eine Drohnen-Lizenz in Papua-Neuguinea?
Für die meisten Flüge unter 120 Metern ist keine spezielle Lizenz erforderlich. Komplexere Operationen fallen unter Teil 102 und erfordern eine UAOC.
Muss ich meine Drohne in Papua-Neuguinea registrieren?
Nein, eine Registrierungspflicht besteht nicht.
Gibt es eine Versicherungspflicht?
Nein, eine Versicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber empfohlen.
Darf ich nachts mit meiner Drohne fliegen?
Nein, Drohnenflüge sind nur bei Tageslicht erlaubt. Ausnahme: Flüge in Gebäuden.
Welche Strafen drohen bei Regelverstößen?
Wer gegen die Drohnen-Gesetze verstößt, muss mit hohen Geldstrafen oder einem Flugverbot rechnen.
Fazit
Die Drohnen-Gesetze in Papua-Neuguinea sind vergleichsweise locker, solange grundlegende Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Die wichtigsten Punkte sind:
- Maximalhöhe von 120 Metern
- Keine Registrierungspflicht
- Sicherheitsabstand zu Personen und Flughäfen
- Gewerbliche Nutzung ohne Einschränkungen
Schütze deine Drohne: Vergleiche verschiedene Drohnenversicherungen und sichere dich gegen Schäden ab!
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