- • Regulierung: Civil Aviation Authority (CAA) über Parts 101 und 102
- • Maximale Flughöhe: 120 Meter über dem Boden ohne Genehmigung
- • Besonderheiten: DOC-Genehmigung für Nationalparks erforderlich
Neuseeland bietet atemberaubende Landschaften, die sich perfekt für Drohnenaufnahmen eignen. Dennoch gibt es klare gesetzliche Vorgaben, die beim Betrieb von Drohnen unbedingt eingehalten werden müssen. Die Civil Aviation Authority (CAA) reguliert die Nutzung von Drohnen unter den Parts 101 und 102 der Civil Aviation Rules.
Allgemeine Drohnen-Regeln (Part 101)
- Freizeit- und gewerbliche Nutzung: Beide sind ohne spezielle Anforderungen erlaubt.
- Maximale Flughöhe: 120 Meter (393,7 Fuß) über dem Boden.
- Versicherungspflicht: Nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen.
💡 Empfehlung: Eine Drohnenversicherung schützt dich vor hohen Schadensersatzforderungen und ist bereits ab wenigen Euro monatlich verfügbar.
- Kennzeichnung und Registrierung: Nicht erforderlich.
- Sichtweite: Die Drohne muss immer in direkter Sichtlinie des Piloten bleiben.
🚫 Flugverbotszonen
- • Mindestens 4 km Abstand zu Flughäfen
- • Flüge über Menschenmengen sind nicht gestattet
- • Respektiere die Privatsphäre anderer
- • In kontrolliertem oder speziell genutztem Luftraum ist eine Genehmigung erforderlich
- • Kein Fliegen über DOC-Gebiete ohne Genehmigung
🌙 Nachtflüge
Nur erlaubt, wenn die Drohne im Umkreis von 100 Metern um eine Erhebung fliegt (“Shielded Operation”).
🛣️ Straßenverkehr
Wichtiger Hinweis: Straßen in Neuseeland dürfen mit Drohnen nicht überflogen werden.
Das gilt für die gesamten 11.000 Kilometer des neuseeländischen Straßennetzes und ist besonders beim Fotografieren von Landschaften zu beachten.
Erweiterte Drohnen-Regeln (Part 102)
Falls die oben genannten Vorschriften nicht eingehalten werden können, muss eine individuelle Betriebsgenehmigung der CAA beantragt werden. Dies gilt insbesondere für:
- Drohnen über 25 kg
- Flüge außerhalb der Sichtweite
- Flüge in Flughafennähe oder kontrolliertem Luftraum
Drohnenflüge in Nationalparks und DOC-Gebieten
⚠️ Genehmigung erforderlich
Eine Genehmigung des Department of Conservation (DOC) ist für alle Flüge in Nationalparks erforderlich.
Kosten für private Anträge: ca. 65 NZ$ zzgl. Steuern.
❌ Nationalparks mit häufigen Ablehnungen
Einige Nationalparks lehnen Drohnenflüge fast immer ab:
- Abel Tasman National Park
- Arthur's Pass National Park
- Egmont National Park
- Fiordland National Park
- Mount Aspiring National Park
- Nelson Lakes National Park
- Paparoa National Park
- Tongariro National Park
🏔️ Aoraki/Mt. Cook National Park
Der Aoraki/Mt. Cook National Park hat spezielle Landeplätze für Drohnen, die meist schwer erreichbar sind.
Wichtige Tipps für Drohnenflieger in Neuseeland
AirShare-App nutzen
Die App zeigt erlaubte und verbotene Flugzonen an und ist dein wichtigster Begleiter für sichere Flüge.
Lokale Distrikte kontaktieren
Jede Region hat eigene Regeln für Drohnenflüge. Informiere dich vorab bei den lokalen Behörden.
Privatland beachten
Eine Erlaubnis des Eigentümers ist erforderlich. Respektiere immer die Privatsphäre anderer.
Planung ist wichtig
Spontane Flüge sind oft nicht möglich, da Genehmigungen notwendig sind. Plane deine Flüge im Voraus.
🚁 Alternative: Helikopter-Rundflüge
Bieten oft spektakulärere Aussichten als Drohnen in 120 m Höhe und sind eine großartige Alternative für atemberaubende Aufnahmen.
Weiterführende Informationen
Für aktuelle Informationen lohnt sich ein Besuch auf folgenden offiziellen Websites:
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