DJI Mavic 3 Classic/Pro:
Drohnenführerschein notwendig?
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- • Führerschein erforderlich: Ja, EU-Kompetenznachweis A1/A3 mindestens notwendig
- • Drohnenklasse: C1-Kategorie (über 250g Gewicht)
- • Zusatzqualifikation: A2-Zeugnis für städtische Gebiete und nähere Personenflüge

Die DJI Mavic 3 Classic und Pro sind technisch fortgeschrittene Drohnen. Doch benötigst du einen Drohnenführerschein? In diesem Artikel klären wir alle relevanten Aspekte.
Benötigt man einen Drohnenführerschein für die DJI Mavic 3 Classic und Pro?
Ja, sowohl die DJI Mavic 3 Classic als auch die Pro-Version erfordern einen EU-Kompetenznachweis A1/A3. Diese Drohnen fallen aufgrund ihres Gewichts von über 250 g in die C1-Kategorie.
Was ist der EU-Kompetenznachweis A1/A3?
Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 ist der grundlegende Drohnenführerschein. Er ist erforderlich, wenn Drohnen in der offenen Kategorie geflogen werden, die bestimmte Gewichtslimits nicht überschreiten.
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- • Ein umfassendes Online-Training
- • Eine einfache Online-Prüfung auf Deutsch
- • Kostenlose Wiederholungsprüfungen
Welche Zusatzqualifikationen benötigt man?
Zusätzlich zum EU-Kompetenznachweis A1/A3 benötigst du in städtischen Gebieten oder bei Flügen in der Nähe unbeteiligter Personen das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2.
Was deckt das EU-Fernpilotenzeugnis A2 ab?
- • Flüge in städtischen Gebieten
- • Flüge mit einem geringeren Mindestabstand zu unbeteiligten Personen
Registrierung und Kennzeichnung der Drohne
Alle Drohnenpiloten müssen sich beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren. Nach der Registrierung erhältst du eine elektronische Registrierungsnummer (eID), die gut sichtbar an der Drohne angebracht werden muss.
Vorgaben der EU-Drohnenverordnung für DJI Mavic 3 Classic
Die DJI Mavic 3 Classic ist eine der ersten Drohnen mit EU-Klassifizierung nach Drohnenklasse C1. Das bedeutet:
- • Betrieb in der Kategorie OPEN A1 (nahe an Menschen)
- • Maximale Flughöhe: 120 Meter
- • Flug nur in Sichtweite (VLOS)
- • Follow-Me-Modus erlaubt mit maximal 50 Meter Abstand
- • Privatsphäre beachten: keine Aufnahmen von Personen ohne Erlaubnis
- • Keine Überflüge von Menschenmassen
- • Fernidentifikation durch Remote-ID notwendig
Flugverbotszonen und Einschränkungen
Die Einhaltung der Flugverbotszonen ist essentiell:
- • 1,5 km Abstand zu Flugplätzen
- • 100 m Abstand zu Verkehrswegen und Energieanlagen
- • Kein Flug über Naturschutzgebieten oder Wohngrundstücken ohne Genehmigung
Die Deutsche Flugsicherung (DFS) bietet mit der DRONIQ-App eine hilfreiche Karte für Flugverbotszonen.
Ist eine Haftpflichtversicherung für Drohnen notwendig?
In Deutschland besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht. Eine Drohnen Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die durch den Betrieb der Drohne entstehen können. Es gibt zahlreiche Anbieter mit unterschiedlichen Tarifen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ja, für beide Modelle ist mindestens der EU-Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich.
Ja, die Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt ist verpflichtend.
Bei Anbietern wie Drone Class. Eine Alternative ist dph-drohnenschule.de.
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