Plegble PL-510:
Drohnenführerschein notwendig?
Erfahre hier, welche Lizenz du für deine Plegble PL-510 Drohne benötigst und welche Pflichten gelten.
- • Drohnenführerschein: Nicht erforderlich (unter 250g)
- • Registrierung: Pflicht bei Kamera-Ausstattung
- • Versicherung: Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben
- • Empfehlung: EU-Kompetenznachweis trotzdem sinnvoll
Die Plegble PL-510 ist eine leichte Drohne mit einem Gewicht von unter 250 Gramm. Gemäß der aktuellen EU-Drohnenverordnung benötigst du für Drohnen dieser Kategorie keinen Drohnenführerschein . Allerdings gibt es weitere wichtige Pflichten, die du unbedingt beachten musst.

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Welche Pflichten gelten für die Plegble PL-510?
Auch wenn kein Drohnenführerschein notwendig ist, gibt es wichtige gesetzliche Vorgaben für den Betrieb deiner Plegble PL-510:
Registrierungspflicht beim Luftfahrt-Bundesamt
Da die Plegble PL-510 mit einer Kamera ausgestattet ist, unterliegt sie der Registrierungspflicht . Du musst dich beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren und erhältst eine e-ID, die sichtbar und dauerhaft an der Drohne angebracht werden muss.
Haftpflichtversicherung
In Deutschland ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Drohnen gesetzlich vorgeschrieben. Diese Versicherung schützt dich vor finanziellen Schäden durch Unfälle und ist unabhängig vom Gewicht deiner Drohne.
Flugverbotszonen beachten
Auch für die Plegble PL-510 gelten die Vorschriften zu Flugverbotszonen und Sicherheitsabständen. Dazu zählen:
- Flughäfen und kontrollierte Lufträume
- Naturschutzgebiete
- Sensible Bereiche wie Krankenhäuser oder Industrieanlagen
FAQ zur Plegble PL-510
Ja, da die Drohne mit einer Kamera ausgestattet ist, ist eine Registrierung beim LBA erforderlich.
Ja, alle Drohnenbetreiber sind verpflichtet, eineHaftpflichtversicherung abzuschließen.
Nein, der Überflug überMenschenansammlungen ist grundsätzlich verboten.
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