OPEN A2 Kategorie:
Dein Weg zum städtischen Drohnenflug
Alle Voraussetzungen, Regeln und Sicherheitsbestimmungen für das Fliegen in städtischen Gebieten mit C2-Drohnen.
- • Drohnenklasse: C2-Drohnen (bis 4 kg)
- • Führerschein: A1/A3 Kompetenznachweis + A2 Fernpilotenzeugnis erforderlich
- • Mindestabstand: 30m zu Personen (5m im Langsamflugmodus möglich)
- • Einsatzgebiet: Städtische Gebiete, Wohn- und Gewerbegebiete erlaubt
Was ist die Unterkategorie OPEN A2?
Die Unterkategorie OPEN A2 ermöglicht es Drohnenpiloten, C2-Drohnen in dicht besiedelten oder städtischen Gebieten zu betreiben. Im Gegensatz zur restriktiveren A3-Kategorie, die den Betrieb nur weit entfernt von Menschen und bewohnten Gebieten erlaubt, bietet die A2-Kategorie deutlich mehr Flexibilität beim Drohnenflug.
Du kannst mit einer A2-Berechtigung näher an unbeteiligte Personen heranfliegen und sogar in städtischen Gebieten operieren - allerdings nur unter Einhaltung strenger Sicherheitsvorschriften.
- Städtische Gebiete: Flug in der Nähe von Wohngebieten, Gewerbegebieten und Industriegebieten erlaubt
- Reduzierte Abstände: Mindestabstand zu Personen nur 30m (oder 5m im Langsamflugmodus)
- Mehr Flexibilität: Deutlich weniger Einschränkungen als bei der A3-Kategorie
Voraussetzungen für die Unterkategorie OPEN A2
Um eine Drohne in der Unterkategorie A2 betreiben zu dürfen, musst du als Drohnenpilot spezifische Voraussetzungen erfüllen:
Ein horizontaler Mindestabstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen ist grundsätzlich einzuhalten.
💡 Langsamflugmodus:
Diese Distanz kann auf 5 Meter reduziert werden, wenn die Drohne im Langsamflugmodus (max. 3 m/s) betrieben wird. Dabei gilt die 1:1-Regel: Der horizontale Abstand muss mindestens der Flughöhe entsprechen.
Du benötigst zwei Zertifikate:
- EU-Kompetenznachweis A1/A3 (kleiner Drohnenführerschein)
- Fernpilotenzeugnis A2 (großer Drohnenführerschein) - erfordert eine theoretische Prüfung in einem anerkannten Prüfzentrum
Zusätzlich musst du eine Selbsterklärung über das praktische Training in einer sicheren Umgebung abgeben.
Deine Drohne muss folgende technische Anforderungen erfüllen:
- • CE-Kennzeichnung und Klassenmarkierung C2
- • Einstellbares Höhenlimit
- • Return-to-Home-System
- • Elektronische Identifikation (eID)
- • GEO-Awareness-System zur Überwachung von Flugbeschränkungen
Technische Anforderungen an C2-Drohnen in der OPEN A2
C2-Drohnen, die in der Unterkategorie A2 betrieben werden, müssen spezifische technische Anforderungen erfüllen:
Maximale Fluggeschwindigkeit
Die Drohne darf eine Geschwindigkeit von 19 m/s nicht überschreiten.
Return-to-Home Funktion
Diese Funktion muss standardmäßig verfügbar sein, um im Falle eines Verbindungsverlusts die Drohne sicher zurückzuführen.
GEO-Awareness
Ein System zur automatischen Überwachung von Flugbeschränkungszonen ist zwingend erforderlich.
Fernidentifikation
Die Drohne muss über ein System zur Fernidentifikation verfügen, das es Behörden ermöglicht, den Betreiber schnell zu identifizieren.
Der Weg zum Fernpilotenzeugnis A2
Das Fernpilotenzeugnis A2 ist unerlässlich für den Betrieb einer C2-Drohne in der Unterkategorie A2. Der Erwerb dieses Zeugnisses erfordert:
Der Pilot muss zunächst das A1/A3-Zertifikat durch eine Online-Schulung und eine Prüfung erwerben.
Ein praktisches Selbststudium in einer sicheren Umgebung (entsprechend den A3-Vorgaben) ist erforderlich. Der Abschluss dieses Selbststudiums muss in einer Selbsterklärung bestätigt werden.
Nach dem Selbststudium muss eine theoretische Prüfung in einem anerkannten Prüfzentrum bestanden werden.
✅ Erst nach bestandener Prüfung und abgegebener Selbsterklärung erhältst du das A2-Zertifikat, das zum Fliegen in der A2-Kategorie berechtigt.
Sicherheitsabstände und Flugregeln in der OPEN A2
Die Einhaltung der Sicherheitsregeln in der A2-Kategorie ist entscheidend, um das Risiko für unbeteiligte Personen zu minimieren:
Ein Abstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen ist grundsätzlich einzuhalten. Dieser Abstand kann im Langsamflugmodus auf 5 Meter reduziert werden.
Der Überflug über unbeteiligte Personen ist strikt verboten.
Der horizontale Abstand muss mindestens der Flughöhe entsprechen, um eine sichere Distanz zu gewährleisten.
Vergleich der Unterkategorien OPEN A1, A2 und A3
Um die Unterschiede zwischen den verschiedenen Unterkategorien der offenen Kategorie zu verdeutlichen:
Kriterium | OPEN A1 | OPEN A2 | OPEN A3 |
---|---|---|---|
Mindestabstand zu Personen | Kein Mindestabstand (C0-Drohnen) | 30 m, 5 m im Langsamflugmodus | 150 m zu Wohngebieten, Menschen, Industriegebieten |
Drohnenklasse | C0, C1 | C2 | C2, C3, C4 |
Fluggebiet | Nahe bei Menschen erlaubt | Nahe bei Menschen, in städtischen Gebieten | Weit weg von Menschen, keine unbeteiligten Personen |
Drohnenführerschein | Kein Führerschein (C0), A1/A3 (C1) | A1/A3, A2 | A1/A3 |
Zusätzliche Flugregeln und Beschränkungen in der OPEN A2
Neben den grundlegenden Voraussetzungen gibt es weitere wichtige Flugregeln und Beschränkungen, die du bei der Nutzung der A2-Kategorie beachten musst:
Mindestalter: Du musst mindestens 16 Jahre alt sein, um eine Drohne in der A2-Kategorie zu betreiben.
Sichtkontakt (VLOS): Der Betrieb muss stets innerhalb der Sichtweite erfolgen - du musst deine Drohne jederzeit mit bloßem Auge sehen können.
Maximale Flughöhe: Die Drohne darf nicht höher als 120 Meter über Grund betrieben werden.
Hindernisse: Du musst einen ausreichenden Abstand zu Hindernissen einhalten, um Kollisionen zu vermeiden.
Viele moderne Drohnen verfügen über einen speziellen Low-Speed-Modus (Langsamflugmodus), der besondere Vorteile in der A2-Kategorie bietet:
- • Reduzierter Sicherheitsabstand: Im Langsamflugmodus kann der Abstand zu unbeteiligten Personen auf nur 5 Meter reduziert werden
- • Maximale Geschwindigkeit: Die Drohne darf höchstens 3 m/s fliegen
- • 1:1-Regel beachten: Der horizontale Abstand sollte mindestens der Flughöhe entsprechen
Drohnenversicherung in der OPEN A2
Zusätzlich zu den flugbetrieblichen Anforderungen ist eine Drohnenhaftpflichtversicherung für den Betrieb einer Drohne in der A2-Kategorie gesetzlich vorgeschrieben. Diese Versicherung schützt sowohl dich als Drohnenbetreiber als auch Dritte im Falle eines Unfalls oder Schadens.
Eine maßgeschneiderte Drohnenversicherung für die A2-Kategorie bietet:
- • Gesetzeskonformität: Erfüllt alle rechtlichen Anforderungen
- • Umfassender Schutz: Deckung für C2-Drohnen in der A2-Kategorie
- • Personen- und Sachschäden: Vollständige Haftpflichtabdeckung
- • Rechtssicherheit: Schutz vor finanziellen Risiken
Fazit: Die Unterkategorie OPEN A2 bietet neue Möglichkeiten
Die Unterkategorie OPEN A2 eröffnet neue Möglichkeiten für Drohnenbetreiber, ihre C2-Drohnen in dichter besiedelten oder städtischen Gebieten einzusetzen. Die erweiterten Freiheiten gehen jedoch mit höheren Anforderungen an die technischen Fähigkeiten der Drohne sowie an die Qualifikationen des Piloten einher.
Eine gründliche Vorbereitung und der Erwerb des Fernpilotenzeugnisses A2 sind daher unerlässlich für den sicheren und rechtmäßigen Betrieb.
💡 Wichtiger Hinweis: Eine Drohnenversicherung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch eine sinnvolle Investition, um potenzielle Risiken abzusichern.
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