Betriebshaftpflicht Landwirtschaft
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Die Betriebshaftpflichtversicherung für Landwirte auf einen Blick
Viele landwirtschaftliche Tätigkeiten haben ein hohes Potenzial für Unfälle und Gefahren, die einen selbst aber auch andere leicht verletzen können. Um sicherzustellen, dass die gesamte Existenz des Unternehmens nicht durch Schadensersatzansprüche bedroht ist, gibt es für landwirtschaftliche Betriebe eine landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung.
Das Ausmaß der finanziellen Folgen des Schadens kann die Existenz der Landwirte ernsthaft gefährden. Welcher Landwirt verfügt schon über die finanziellen Mittel, um Kosten für die dauerhafte Behandlung von Unfallopfern oder die Schmerzensgelder zu tragen. Die Haftpflichtversicherung garantiert die Langlebigkeit von Haus und Hof, da die landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung im Wesentlichen den Wert beschädigter oder zerstörter Waren ersetzt und die Kosten von Sachverständigen, Fachleuten und Anwälten abdeckt.
Ist der Abschluss der Betriebshaftpflichtversicherung für landwirtschaftliche Betriebe Pflicht?
Die landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sollte jedoch als Verpflichtung für jeden Landwirt und auch alle Forstwirte angesehen werden. Tätigkeiten in diesem Bereich sind mit Arbeiten verbunden, die besonders schadensempfindlich sind, weshalb das Risiko eines Schadens höher ist als in anderen Branchen.
Wer braucht eine Betriebshaftpflicht?
Zielgruppen der landwirtschaftlichen Betriebshaftpflicht
- 1Forstwirtschaftsbetriebe und Landwirtschaftsbetriebe
- 2Subunternehmer für Landwirtschaftsbetriebe
- 3Lieferanten für Großabnehmer
Haftpflichtversicherer für Landwirtschaftsbetriebe versichern in der Regel alle Bereiche der landwirtschaftlichen Tätigkeit, auch Umweltrisiken.
WAS DECKT DIE BETRIEBSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG AB?
Welche Leistungen und Risiken deckt eine landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung ab?
Versicherte Leistungen und Risiken in einer Betriebshaftpflicht
- 1Personen und Sachschäden
Versicherungssumme / Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro für Personen und Sachschäden bei einer Jahreshöchstleistung beziehungsweise Maximierung von 6 Millionen Euro pro Jahr. Dies bedeutet, dass diese Mindestversicherungssumme 2x pro Jahr ausgezahlt werden kann, denn 3 Millionen x 2 = 6 Millionen - 2Unechte Vermögensschäden (Vermögensschaden, der in der Folge eines Personenschadens oder Sachschadens entstanden oder solchen Schäden zuzuordnen ist)
Versicherungssumme / Deckungssumme von mindestens 100.000 Euro für unechte Vermögensschäden bei einer Jahreshöchstleistung beziehungsweise Maximierung von mindestes 200.000 Euro pro Jahr. Dies bedeutet, dass diese Mindestversicherungssumme 2x pro Jahr ausgezahlt werden kann, denn 100.000 x 2 = 200.000 - 3Umweltschäden
Versicherungssumme / Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro für Umweltschäden bei einer Jahreshöchstleistung beziehungsweise Maximierung von mindestes 6 Millionen Euro pro Jahr. Dies bedeutet, dass diese Mindestversicherungssumme 2x pro Jahr ausgezahlt werden kann, denn 3 Millionen x 2 = 6 Millionen. - 4weitere Bausteine/Optionen
- Sachschäden durch häusliche Abwässer und durch Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals
- Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Bauherrenhaftpflicht
- Mietsachschäden an gemieteten Wirtschaftsgebäuden
- Privat Haftpflichtversicherung
- Pferdehaltung (Pferde, Kleinpferde, Esel) für Pferde, die regelmäßig zu Arbeiten im landwirtschaftlichen Betrieb verwendet werden
- Prüfung von Ansprüchen
- Abwehr von unbegründeten Ansprüchen
- Übernahme von Prozesskosten und Gutachterkosten bei einem Gerichtsverfahren wegen der Abwehr von unbegründeten Ansprüchen
- Bezahlung von begründeten Ansprüchen
- Bei Ihnen tätige Angestellte und Mitarbeiter sind mitversichert, wenn diese in häuslicher Gemeinschaft lebende Angehörige sind
In allen Bereichen können Selbstbeteiligungen vereinbart werden. - 5Sachschäden durch häusliche Abwässer und durch Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals
- Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Bauherrenhaftpflicht
- Mietsachschäden an gemieteten Wirtschaftsgebäuden
- Privat Haftpflichtversicherung
- Pferdehaltung (Pferde, Kleinpferde, Esel) für Pferde, die regelmäßig zu Arbeiten im landwirtschaftlichen Betrieb verwendet werden
- Prüfung von Ansprüchen
- Abwehr von unbegründeten Ansprüchen
- Übernahme von Prozesskosten und Gutachterkosten bei einem Gerichtsverfahren wegen der Abwehr von unbegründeten Ansprüchen
- Bezahlung von begründeten Ansprüchen
- Bei Ihnen tätige Angestellte und Mitarbeiter sind mitversichert, wenn diese in häuslicher Gemeinschaft lebende Angehörige sind
In allen Bereichen können Selbstbeteiligungen vereinbart werden.
Wahlweise weitere Zusatzleistungen und Risiken in einer Betriebshaftpflicht
- 1Höhere Versicherungssumme / Deckungssumme als 3 Millionen Euro für Personenschäden
- 2Höhere Versicherungssumme / Deckungssumme als 3 Millionen Euro für Sachschäden
- 3Höhere Versicherungssumme / Deckungssumme als 100.000 Euro für unechte Vermögensschäden
- 4Höhere Versicherungssumme / Deckungssumme als 3 Millionen Euro für Umweltschäden
- 5Mit oder ohne Selbstbeteiligung
- 6Haftpflicht aus der Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen einschließlich der Betriebsgebäude und Wohngebäude
- 7Mastbetriebe
- 8Tätigkeit als selbstständiger Dorfhelfer und Betriebshelfer
- 9Alle Hunde, außer Kampfhunde und Jagdhunde
- 10Pferdehaltung (Pferde, Kleinpferde, Esel) für Reitpferde ohne oder mit Nutzung durch Betriebsfremde (auch gelegentlich, ohne Entgelt)
Welche Leistungen und Risiken sind in einer Betriebshaftpflicht ausgeschlossen?
- 1Jagdhunde, da für diese eine Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss
- 2Kampfhunde, wie Rottweiler und Dobermann, American Pit Bull Terrier und Pit Bull Terrier, American Stafford Terrier und American Staffordshire Terrier, American Bulldog, Bandog, Bordeaux Dogge und Dogue de Bordeaux, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Espanol Mastino Napoletano, Staffordshire Bullterrier, Pitbull, Tosa-Inu, sowie Kreuzungen mit diesen Rassen.
- 3Bei der Pferdehaltung (Pferde, Kleinpferde, Esel) Schäden an Zaum- und Sattelzeug sowie sonstigem Zubehör für Nutzung und Pflege
- 4Bei der Pferdehaltung (Pferde, Kleinpferde, Esel) Haftpflichtansprüche der Reiter und Fahrer bei Überlassung der Tiere gegen Entgelt
- 5Gewahrsamschäden ohne die Mitversicherung von Bremsschäden, Betriebsschäden und Bruchschäden (Bremsschäden sind Schäden, die unmittelbar durch den Bremsvorgang entstehen. Betriebsschäden sind Schäden, die durch eine falsche Bedienung entstehen. Ebenfalls als Betriebsschäden gelten Schäden, die durch Feldbearbeitungen und ähnliche Bodenbearbeitungen entstehen, insbesondere durch Steine oder sonstige Gegenstände auf oder im Boden. Bruchschäden sind Schäden, die durch einen Gewaltbruch und durch einen Ermüdungsbruch oder einen Dauerbruch entstehen.)
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Wie viel kostet die Betriebshaftpflicht für einen Landwirtschaftsbetrieb?
Die Kosten der Betriebshaftpflichtversicherung werden anhand mehrerer Faktoren berechnet. Entscheidend sind Art und Größe des Vermögenswertes sowie die Höhe der im Schadensfall vereinbarten Versicherungssumme / Deckungssumme und etwaige individuelle Ergänzungen zur Haftpflichtversicherung. Beitragskosten können reduziert werden, wenn eine höhere Selbstbeteiligung für Schäden vereinbart wird.
Betriebshaftpflichtversicherung in der Landwirtschaft: Es lohnt sich, die Tarife der Versicherungen zu vergleichen
Im Allgemeinen ist das Preis-Leistungs-Verhältnis der verschiedenen Versicherungen sehr unterschiedlich, sodass ein Preisvergleich für interessierte Landwirte dringend empfohlen wird. Um auf der sicheren Seite zu sein und den besten Tarif zu finden, kann ein unabhängiger Versicherungsmakler damit beauftragt werden, die Tarife der Versicherungen zu vergleichen.
Daten und Informationen, die Ihre Betriebshaftpflicht beim Vertragsabschluss benötigt
- 1Beginn der Versicherung
- 2Dauer der Versicherung
- 3Anzahl der Betriebsinhaber / Unternehmer und arbeitenden Personen / Angestellten / Mitarbeiter
- 4Daten Ihres Betriebs, zum Beispiel die Summe Ihres Umsatzes
- 5Datum der Gründung Ihres Betriebs
- 6Art und Anzahl der Arbeitsmaschinen, die zu Ihrem Hof gehören
- 7Zahlweise
Beispiele für Schäden in der Betriebshaftpflicht für Landwirte
1) Eine Kuh verlässt den landwirtschaftlichen Stall oder überquert den Zaun, der die Weide von anderen Grundstücken und Straßen trennt. Sie läuft mitten in den Verkehr. Dadurch muss ein Auto in die entgegengesetzte Richtung abbiegen. Ergebnis: ein schwerer Unfall mit Schäden an Autos und Verletzten, die im Krankenhaus behandelt werden müssen. Die Krankheitskosten und die Sachschäden an Autos sind durch die Haftpflichtversicherung des Landwirts gedeckt.
2) Ein Milcherzeuger betreibt mehrere Milchtankstellen in der Umgebung. In einem von ihnen ist Rohmilch mit unbemerkten Bakterien kontaminiert, was auf die schlechte Arbeitsweise eines Mitarbeiters zurückzuführen ist. Die Milch wird zum Verkauf angeboten und mehr als 30 Menschen leiden unter Bauchschmerzen und anderen Symptomen. Einige brauchen sogar eine Krankenhausbehandlung. Auch hier übernimmt die Haftpflichtversicherung alle Schadensersatzforderungen.
3) Die Arbeitsmaschinen zum Pflügen von Feldern weisen am Dieseltank ein unbemerktes Leck auf. Dadurch tritt der Kraftstoff aus, dringt in den Boden ein und erreicht sogar das Grundwasser und kontaminiert dieses. Infolgedessen muss die gesamte Erde wegen der Schadstoffe abgetragen werden. Die Umwelthaftpflichtversicherung des Landwirts übernimmt die Kosten dieser Bodensanierung.
4) Ein Tank leckt über Nacht, weil eine Schraubverbindung nicht dicht ist. Die Umweltbehörde handelt. Die Entfernung des kontaminierten Bodenbereichs ist kostenpflichtig. Diese werden ersetzt.
Weitere wichtige Versicherungen für Landwirte
Inhaltsversicherung
Neben der Betriebshaftpflicht ist eine Inhaltsversicherung als Selbstständiger in allen Branchen genauso sinnvoll und eine sehr wichtige Versicherung, denn sie schützt Sie vor finanziellen Verlusten, wenn Ihre Bestände durch Diebstahl, Feuer, Leitungswasser, Stürme oder Hagel beschädigt oder zerstört werden. Im Schadensfall erstattet Ihnen die Versicherung dann die Kosten für die Reparatur oder den Wiederbeschaffungswert der zerstörten Gegenstände.
Eine solche Inhaltsversicherung sollten Sie zusätzlich auch durch eine „Small Business Loss“ -Versicherung (Kleinbetriebsunterbrechungsversicherung) ergänzen. Diese Art der Zusatzversicherung schützt Sie vor Einkommensverlusten als Selbständiger, wenn Ihre Geschäftstätigkeit für einen gewissen Zeitraum aufgrund der entstandenen Schäden unterbrochen wird. Deshalb ist diese Versicherung fast unabdingbar für Sie als Freiberufler, da eine Störung des Geschäftsbetriebs Ihre Existenz gefährdet.
Firmenfahrzeugversicherung
Für den rechtlichen Schutz rund um Ihre landwirtschaftlichen Fahrzeuge ist diese unbedingt notwendig, um gut versichert zu sein.
Tierseuchenversicherung / Ertragsausfallversicherung
Wenn beispielsweise die Gefahr der Afrikanischen Schweinepest droht, hilft Ihnen eine Ertragsschadenversicherung und Tierseuchenversicherung, den Verlust der Tiere auszugleichen.
Diese Versicherung bezahlt Ihnen den allgemeinen Netto-Tierwert. Unter Umständen wird die mit der Tierseuche zusammenhängende angeordnete Reinigung und Desinfektionsmaßnahmen auch bezahlt. Nicht bezahlt wird der Ertragsschaden infolge einer Betriebssperre, einem Vermarktungsverbot, und die Tierarztkosten.
Bei einem Schadensfall müssen ebenso die weiterlaufenden Kosten wie Löhne, Gebühren, Fremdkapital gezahlt werden.
Sie müssen auch für Ihren Lebensunterhalt sorgen können, wenn die Einnahmen ausbleiben. Die Veterinärbehörde macht vielleicht Auflagen, die schadenbedingt weitere Kosten verursachen, wie die Desinfektion des Stalles, die Ihre Versicherung dann bezahlen wird.
Wetterversicherung
Starke Wetterschwankungen, Regen und Dürre werden zunehmend zum Problem.
Die Wetterversicherung sichert allerdings keine Schäden an Gegenständen oder Personen ab, sondern sie gleicht nur die finanziellen Verluste aus, die durch geschäftsschädigende Wetterereignisse entstehen.
Die Leistung wird anhand von Wettermessungen festgelegt und setzt sich nicht aus dem konkret entstandenen Schaden zusammen.
Die versicherten Werte werden bei dieser Versicherung im Vorhinein vom Versicherten selber festgelegt. Treten diese Wetterverhältnisse dann ein, zahlt die Versicherung. Die Höhe der Versicherungssumme / Deckungssumme richtet sich dabei nach der Anzahl der versicherten Schlecht-Wetter-Tage. Tritt der Versicherungsfall ab dem 12. Regentag ein, ist der Beitrag günstiger ,als wenn die Versicherung schon ab dem 8. Tag bezahlt.
Maschinenversicherung
In der Maschinenversicherung können alle Arten von Maschinen versichert werden, sowohl stationäre und elektronische Anlagen, als auch selbstfahrende und nicht selbstfahrende Maschinen.
Stationäre Anlagen
- 1Melkanlagen
- 2Tanks
- 3Pumpen
- 4Heizungsanlagen
- 5Silos
- 6Fütterungsanlagen
- 7Trocknungsanlagen
Elektronische Anlagen
- 1Wiegeeinrichtungen
- 2Telefonanlagen und Faxanlagen
- 3PC's
- 4Brandmeldeanlagen
Selbstfahrende Maschinen
- 1Roder
- 2Mähdrescher
- 3Feldhäcksler
- 4Ballenpresse
Nicht selbstfahrende Maschinen
- 1Erntemaschinen
- 2Güllewagen
- 3Pflanzenschutzgeräte
- 4Düngegeräte
Reserveteile, Zusatzgeräte und Fundamente können ebenso mitversichert werden.
Elektronikversicherung für Photovoltaikanlagen
Diese Versicherung kommt für alle Schäden an den elektronischen Teilen der Anlagen auf.
Versicherte Schadensursachen
- 1Blitzschlag
- 2Überspannung
- 3Kurzschluss
- 4Sturm
- 5Hagel
- 6Marderschäden
- 7Vandalismus
- 8Sabotage
- 9Diebstahl
- 10Bedienungsfehler
- 11Fahrlässigkeit
- 12Unsachgemäßer Gebrauch
Zusätzlich können Schäden durch Konstruktionsfehler, Materialfehler und Ausführungsfehler versichert werden. Allerdings werden diese Schäden seitens der Versicherer an die Hersteller und Installateure weitergegeben. Wenn es wegen der Beschädigungen zu einem Ausfall der Anlage kommt, werden die entgangenen Einnahmen ersetzt, wenn eine Ausfallversicherung mit inbegriffen ist.
Besonders wichtig beim Abschluss dieser Versicherung ist, dass sie gemäß der „Allgemeinen Bedingungen für die Elektronikversicherung (ABE)“ abgeschlossen wird. Damit sind dann alle eventuellen Schäden abgedeckt. Ausgeschlossene Schäden müssen dabei ausdrücklich genannt werden.
Die hier aufgelisteten Versicherungen sollen einen Überblick verschaffen. Wir übernehmen keine Gewähr, dass diese Liste vollständig ist. Hierzu sollten Sie sich persönlich von uns beraten lassen.
Wo kann ich als Landwirt eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen?
Für weitere Informationen, eine kostenlose Bedarfsanalyse, Beratung und einen Vergleich von Haftpflichtversicherern sowie anderen Versicherungen sollte ein Versicherungsspezialist als Berater konsultiert werden, da ein unabhängiger Berater viele Vorteile bietet, wenn Sie die Leistungen, Risiken und Versicherungssummen / Deckungssummen sowie andere für Ihre individuelle berufliche Tätigkeit empfohlene Versicherungen kennenlernen wollen. Dieser Vergleich ermöglicht es Ihnen auch, schnell die richtigen Arten von Versicherungen zu finden, so dass Sie Ihren Schutz und Ihren Service mit diesen Tipps kennen und somit Ihren persönlichen Versicherungsschutz individuell durch Verträge, Versicherungen und angemessene Versicherungssummen / Deckungssummen ergänzen können.
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