Betriebshaftpflicht für Ferienwohnungen
Professioneller Schutz für Ferienwohnungs-Vermieter. Sichern Sie sich ab gegen Haftungsrisiken durch Gäste.
Schutz vor Personenschäden der Gäste
Absicherung bei Sachschäden
Deckung für Pool, Sauna & Co.
Warum brauchen Ferienwohnungs-Vermieter eine Betriebshaftpflicht?
Die Vermietung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses ist eine gewerbliche Tätigkeit – und bringt spezifische Haftungsrisiken mit sich. Als Vermieter bist du verantwortlich dafür, dass deine Gäste sicher in deiner Unterkunft wohnen können. Ein Stolperunfall auf rutschigen Fliesen, eine Verbrennung am defekten Herd oder eine Vergiftung durch mangelhafte Gasgeräte – solche Schadensfälle können schnell zu hohen Schadenersatzforderungen führen.
deine private Haftpflichtversicherung greift bei gewerblicher Vermietung nicht. du benötigst daher eine spezielle Betriebshaftpflichtversicherung für Ferienwohnungen. Diese schützt du vor den finanziellen Folgen von Personenschäden und Sachschäden, die während der Vermietung entstehen.
Besonders wichtig: Die Versicherung übernimmt nicht nur berechtigte Schadenersatzansprüche, sondern wehrt auch unberechtigte Forderungen ab. Dies kann du vor erheblichen Anwalts- und Gerichtskosten schützen.
Typische Risiken bei der Ferienwohnungs-Vermietung
Als Vermieter einer Ferienwohnung tragen du eine hohe Verantwortung. Die häufigsten Schadensszenarien umfassen:
- Sturzunfälle: Gäste können auf rutschigen Böden, steilen Treppen oder unebenen Gehwegen stürzen und sich verletzen. Besonders in der Urlaubszeit, wenn viel Wasser durch Pool oder Strand ins Haus getragen wird, erhöht sich das Risiko.
- Verbrennungen und Verbrühungen: Defekte Herde, Backöfen, Wasserkocher oder Kaffeemaschinen können zu Verbrennungen führen. Auch Kamine und Grills bergen Verletzungsrisiken.
- Elektrounfälle: Mangelhafte Elektroinstallationen oder defekte Geräte können zu Stromschlägen führen.
- Vergiftungen: Kohlenmonoxid-Vergiftungen durch defekte Gas-Heizungen oder Kamine sind selten, aber lebensbedrohlich.
- Wasserschäden: Undichte Leitungen oder defekte Waschmaschinen können zu Wasserschäden führen, die auch Nachbarwohnungen betreffen.
- Verletzungen durch Ausstattung: Pool, Sauna, Trampolin, Spielgeräte oder Fitnessgeräte bergen besondere Verletzungsrisiken.
Ohne Betriebshaftpflicht haften du für alle diese Schäden persönlich und unbegrenzt mit deinem gesamten Vermögen. Ein einziger schwerer Personenschaden kann dein finanzielles Aus bedeuten.
Was leistet die Betriebshaftpflicht für Ferienwohnungen?
Eine umfassende Betriebshaftpflicht für Ferienwohnungen deckt folgende Bereiche ab:
- Personenschäden: Verletzungen von Gästen durch mangelhafte Ausstattung, Stolperfallen oder defekte Geräte
- Sachschäden: Beschädigungen an Eigentum von Gästen oder Nachbarn (z.B. durch Wasserschaden aus deiner Wohnung)
- Vermögensschäden: Finanzielle Folgeschäden aus Personen- oder Sachschäden (z.B. Verdienstausfall nach Verletzung)
- Mietsachschäden: Wenn du die Ferienwohnung selbst gemietet haben und an Nachbarn vermieten
- Umweltschäden: Schäden durch ausgelaufenes Heizöl oder andere Umwelteinwirkungen
- Schlüsselverlust: Kosten für neue Schlösser, wenn ein Gast den Schlüssel verliert
- Ausfalldeckung: Schutz auch bei zahlungsunfähigen Schädigern (z.B. wenn ein Gast ohne Haftpflichtversicherung einen Schaden verursacht)
- Passive Rechtsschutzfunktion: Die Versicherung prüft Schadenersatzansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen notfalls gerichtlich ab
Wichtige Zusatzbausteine für Ferienwohnungen:
- Mitversicherung von Pool, Sauna, Whirlpool
- Mitversicherung von Spielgeräten und Trampolinen
- Europaweite oder weltweite Deckung (für Auslandsobjekte)
- Erhöhte Deckung für Umweltschäden
Praxisbeispiele: Schadensfälle bei Ferienwohnungen
Beispiel 1: Sturz auf rutschigen Fliesen
Eine Familie mit Kindern verbrachte ihren Urlaub in einer Ferienwohnung mit Poolzugang. Ein Kind rutschte auf den nassen Fliesen im Eingangsbereich aus und brach sich den Arm. Die Eltern forderten Schadenersatz für Behandlungskosten, Schmerzensgeld und die Kosten für einen vorzeitigen Abbruch des Urlaubs. Schadenshöhe: 12.000 Euro. Die Betriebshaftpflicht übernahm die berechtigten Ansprüche.
Beispiel 2: Brandschaden durch defekten Herd
In einer Ferienwohnung brach ein Brand aus, weil ein defekter Herd überhitzte. Die Gäste konnten sich rechtzeitig in Sicherheit bringen, erlitten aber eine Rauchvergiftung. Zudem wurde die Küche komplett zerstört und die darüberliegende Wohnung durch Rauch und Löschwasser beschädigt. Schadenshöhe: 65.000 Euro. Die Betriebshaftpflicht regulierte sowohl die Personenschäden als auch die Sachschäden.
Beispiel 3: Verletzung am Pool
Ein Gast rutschte am Beckenrand eines Pools aus und schlug mit dem Kopf auf. Er erlitt eine Gehirnerschütterung und musste stationär behandelt werden. Der Gast machte geltend, dass der Beckenrand zu rutschig und keine Warnhinweise vorhanden waren. Schadenshöhe: 18.500 Euro für Behandlung, Schmerzensgeld und Verdienstausfall. Die Betriebshaftpflicht übernahm die Kosten nach Prüfung der Verkehrssicherungspflicht.
Beispiel 4: Wasserschaden in Nachbarwohnung
Die Waschmaschine in einer Ferienwohnung hatte einen Defekt. Während die Gäste außer Haus waren, lief Wasser aus und beschädigte nicht nur die eigene Wohnung, sondern auch die darunterliegende Nachbarwohnung erheblich. Schadenshöhe: 28.000 Euro für Trocknung, Sanierung und Wiederherstellung. Die Betriebshaftpflicht übernahm die Kosten für den Schaden an der Nachbarwohnung vollständig.
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Ein Gast rutschte in meiner Ferienwohnung auf dem nassen Badezimmerboden aus und brach sich das Bein. Die Behandlung plus Schmerzensgeld betrugen 26.000 €. Meine Betriebshaftpflicht übernahm alles sofort. Als Vermieter haftet man für solche Unfälle – diese Versicherung ist ein Muss!
- Wolfgang Richter, Oberstdorf

Ein defekter Wasserboiler verursachte einen Wasserschaden in meiner Ferienwohnung, der auch die darunterliegende Wohnung betraf. Schadenshöhe: 31.000 €. Die Betriebshaftpflicht regulierte alles professionell. Für jeden Ferienvermieter unverzichtbar!
- Gisela Hoffmann, Garmisch
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