Krankenversicherung Hörgeräte
Alles über Kostenübernahme bei Hörgeräten durch GKV und PKV - plus optimaler Zusatzschutz
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- • GKV-Festbeträge: Gesetzliche Krankenkassen zahlen bis zu 741 € pro Hörgerät plus Zuzahlung von 10 €
- • PKV-Leistungen: Private Krankenversicherungen bieten oft bessere Konditionen und höhere Erstattungen
- • Zusatzschutz: Bei teuren Hörgeräten ist eine ergänzende Versicherung für Diebstahl und Schäden sinnvoll
Die Krankenversicherung übernimmt bei Hörgeräten je nach Versicherungsart unterschiedliche Kosten. Während die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) feste Beträge zahlt, bietet die private Krankenversicherung (PKV) oft bessere Leistungen. Hier erfährst du alles über Kostenübernahme, Voraussetzungen und sinnvollen Zusatzschutz.
Was zahlt die Krankenversicherung bei Hörgeräten?
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
- Festbetrag: Bis zu 741 € pro Hörgerät bei hochgradiger Schwerhörigkeit
- Standard-Festbetrag: Etwa 635 € pro Hörgerät bei normaler Schwerhörigkeit
- Zuzahlung: 10 € pro Hörgerät (max. 20 € für zwei Geräte)
- Otoplastik: Zusätzlich etwa 40-45 € für Ohrpassstücke
- Neubeschaffung: Frühestens nach 6 Jahren möglich
Private Krankenversicherung (PKV)
- Erstattung: Je nach Tarif 80-100% der Kosten
- Höchstbeträge: Oft bis zu 1.500 € pro Hörgerät oder mehr
- Wartezeiten: Meist kürzere Intervalle für Neubeschaffung
- Premium-Geräte: Bessere Abdeckung für hochwertige Hörgeräte
Voraussetzungen für Kostenübernahme durch Krankenkassen
Damit die Krankenversicherung die Kosten für Hörgeräte übernimmt, müssen bestimmte medizinische Voraussetzungen erfüllt sein:
Voraussetzung | Details |
---|---|
HNO-Untersuchung | Audiometrie und Sprachhörtest durch Facharzt |
Hörverlust | Mindestens 30 dB Hörverlust bei einseitiger Schwerhörigkeit |
Sprachverstehen | Verstehensquote unter 80% im Sprachhörtest |
Frequenzbereich | Hörverlust zwischen 500-4000 Hz |
Verordnung | Offizielle Verordnung durch HNO-Arzt |
Wichtig: Der HNO-Arzt muss zunächst prüfen, ob medikamentöse oder operative Behandlungsmöglichkeiten in Frage kommen, bevor eine Hörgeräte-Versorgung verordnet wird.
Gesetzliche vs. Private Krankenversicherung bei Hörgeräten
Gesetzliche Krankenversicherung
Private Krankenversicherung
Der Weg zum versicherten Hörgerät: Schritt-für-Schritt
HNO-Arzt Besuch
Vereinbare einen Termin beim HNO-Facharzt für eine umfassende Hörprüfung. Der Arzt führt eine Audiometrie und einen Sprachhörtest durch, um den Grad deiner Schwerhörigkeit festzustellen.
Verordnung erhalten
Bei entsprechendem Hörverlust stellt der Arzt eine Verordnung für Hörgeräte aus. Diese ist die Grundlage für die Kostenübernahme durch deine Krankenversicherung.
Hörgeräteakustiker aufsuchen
Gehe mit der Verordnung zu einem Hörgeräteakustiker. Dieser berät dich bei der Auswahl geeigneter Geräte und erstellt einen Kostenvoranschlag für deine Krankenkasse.
Genehmigung der Krankenkasse
Der Akustiker reicht den Kostenvoranschlag bei deiner Krankenversicherung ein. Nach Prüfung erhältst du die Genehmigung für die Kostenübernahme.
Anpassung und Nachsorge
Die Anpassung der Hörgeräte erfolgt über mehrere Termine. Der Akustiker optimiert die Einstellungen und führt abschließend eine Erfolgskontrolle durch.
Zusätzlicher Schutz: Hörgeräte-Versicherungen
Während die Krankenversicherung die Grundkosten übernimmt, deckt sie nicht alle Risiken ab. Für umfassenden Schutz sind zusätzliche Hörgeräte-Versicherungen sinnvoll:

Wertgarantie Hörgeräte-Schutz
- Reparaturen bis 10.000 €
- Diebstahl- und Verlustschutz
- 48-Stunden-Service
- Unbegrenzte Laufzeit

Alteos Hörgeräte-Schutz
- Verlust und Diebstahl weltweit
- Neuwerterstattung (3 Jahre)
- 48-Stunden-Ersatz (EU)
- Monatlich kündbar
Hinweis: Bei Abschluss über unsere Partnerlinks erhalten wir ggf. eine Provision. Dies hat keinen Einfluss auf unsere Bewertungen oder Empfehlungen. Wir sind unabhängiger Versicherungsmakler (§34d GewO) und arbeiten ausschließlich im Interesse unserer Kunden. Mehr Details in unseren AGB und der Datenschutzerklärung.
Was die Krankenversicherung NICHT abdeckt:
- • Diebstahl und Verlust von Hörgeräten
- • Schäden durch Feuchtigkeit (Schweiß, Wasser)
- • Sturzschäden und mechanische Beschädigungen
- • Elektronikdefekte außerhalb der Garantie
- • Bedienungsfehler und unsachgemäße Handhabung
- • Zubehör wie Batterien oder Fernbedienungen
Häufige Probleme und Lösungen
Ablehnung der Kostenübernahme
Problem: Die Krankenkasse lehnt die Kostenübernahme ab.
Lösung: Prüfe, ob alle medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind. Lass dir vom HNO-Arzt eine detaillierte Begründung geben und reiche gegebenenfalls Widerspruch ein.
Zu geringe Erstattung
Problem: Die Festbeträge reichen nicht für das gewünschte Hörgerät.
Lösung: Beantrage eine erhöhte Kostenübernahme bei medizinischer Notwendigkeit. Berufliche Erfordernisse können ebenfalls als Argument dienen.
Widerspruch einlegen
Bei Ablehnung oder unzureichender Leistung kannst du binnen eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen:
- • Detaillierte medizinische Begründung beifügen
- • Zweitmeinung eines anderen HNO-Arztes einholen
- • Berufliche oder persönliche Notwendigkeit darlegen
- • Bei anhaltender Ablehnung rechtlichen Beistand suchen
Optimaler Schutz für deine Hörgeräte
Die Krankenversicherung deckt nur die Grundkosten ab. Für umfassenden Schutz vor Diebstahl, Schäden und Reparaturen ist eine zusätzliche Hörgeräte-Versicherung die beste Wahl.
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