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Berufshaftpflicht / Diensthaftpflicht Lehrer, Erzieher & Betreuer

Die Arbeit zusammen mit Kindern und Jugendlichen ist eine verantwortungsvolle Tätigkeit. Die Eltern übertragen den Pädagogen und Lehrern die Aufsichtspflicht und möchten ihre Kinder sicher und gut betreut wissen. Doch auch wenn Sicherheit groß geschrieben wird, ist es kaum möglich, die Kinder und Jugendlichen vor allen denkbaren Gefahren und Unfällen zu 100 Prozent zu schützen. Die Augen der Lehrer, Kinderbetreuer und Erzieher können nicht überall sein. Oft bedarf es nur eines unachtsamen Momentes oder einer kurzen Ablenkung und ein Unfall ist nicht mehr vermeidbar. Daraus kann auch eine grobe Fahrlässigkeit gemacht werden, sollte der Lehrer seine Aufsichtspflicht verletzt haben. Ob es sich beim Lehramt um einen öffentlichen Dienst oder einer privaten Anstellung handelt, ist dabei nicht von Bedeutung, der Lehrer wird haftbar gemacht, sollte er in irgendeiner Weise einen Fehler gemacht haben.

Wer mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeitet und einen Erziehungsauftrag wahrnimmt, sollte sich mit einer entsprechenden beruflichen Versicherung gegen Forderungen im Schadensfall absichern. Die Berufshaftpflichtversicherung / Diensthaftpflichtversicherung ist in diesem Zusammenhang eine unerlässliche Absicherung für den beruflichen Alltag.


Dabei ist es ganz egal, ob es sich um Privatschullehrer, selbstständige Lehrer, verbeamtete oder angestellte Lehrer, Dozenten, Yogalehrer, Musiklehrer, Sportlehrer wie zum Beispiel Schwimmlehrer oder Tanzlehrer, Erzieher, Kinderbetreuer oder eine Tagesmutter in der Kindertagespflege handelt: Kommt ein Kind zu Schaden, muss sich der betreuende Person verantworten und kommt ohne entsprechende Diensthaftpflichtversicherung notfalls mit dem eigenen Vermögen für die Regulierung des Schadens bzw. für die Forderungen der Geschädigten auf. Handelt es sich um einen Schaden, der aus einer groben Fahrlässigkeit entstanden ist, kann sich die Höhe der Forderung auch im Millionen Euro Bereich bewegen.

Wer schreibt hier?


​​Matthes Schubert, geboren 1984 in Görlitz. Seit 2016 bin ich als CTO im Bereich Versicherungen und Insure-Tech tätig. Mit innovativen Tech Konzepten versuchen wie Sie bestmöglich zu beraten. So bin ich bemüht, unseren potentiellen Kunden jederzeit ein vollumfängliches Bild über alle abschließbare Policen zu geben - und das vollkommen provisionsunabhängig! Unser innovativer KI Ansatz erlaubt es uns, Sie so kostengünstig zu beraten, dass wir die Beratung auch dann für Sie übernehmen, wenn wir an der durch Sie final abgeschlossenen Police keine Makler-Provision verdienen.

Berufshaftplicht Lehrer & Erzieher: Jeder Erziehungssauftrag ist anders, die Berufshaftpflichtversicherung flexibel

Für die Verantwortungsträger ist es der schlimmste anzunehmende Fall, wenn ein Kind zu Schaden kommt. Schadensforderungen aufgrund von Vermögensschäden, die zum Beispiel dadurch entstehen, weil ein berufstätiges Elternteil zuhause bleiben und das Kind pflegen muss, können schnell ungeahnt hohe Summen annehmen. Diese privat zu zahlen bedeutet für viele einen großen Einschnitt. Für andere ist eine Schadensbegleichung vielleicht sogar gar nicht machbar. Entsteht ein Schaden in Höhe von mehreren Tausend oder sogar Millionen Euro, reichen die Rücklagen und die Einkommensverhältnisse oft nicht aus. Selbst der Verlust von Dienstschlüsseln kann für Lehrer des öffentlichen Dienstes sehr teuer werden, wenn es sich beispielsweise um eine komplexe Schließanlage handelt. Kommt dann noch der Verdacht von grober Fahrlässigkeit auf, stellen die Geschädigten gern hohe Schadensersatzforderungen. Ähnlich kann es sich verhalten, wenn sich ein Schüler verletzt, in erster Instanz wird an die Schule getreten, doch besteht kein Versicherungsschutz, kommt der Lehrer mit seinem Vermögen auf. Die Diensthaftpflichtversicherung sichert Lehrer, Betreuer und Schulhelfer und andere im öffentlichen Dienst (Lehramt) tätigen Personen ab. Mit der Diensthaftpflichtversicherung und dem Versicherungsschutz sind nicht nur Personen- und Sachschäden, sondern auch Vermögensschäden abgesichert.

Schließen Sie keine Berufshaftpflichtversicherung ab, gehen Sie ein hohes berufliches Risiko ein. Sie verlieren ihren Dienstschlüssel oder ein Schüler verletzt sich, weil Sie einen Augenblick abgelenkt waren, haften Sie mit Ihrem Vermögen, sollte keine Haftpflicht vorhanden sein. Doch auch andere weitere Schäden sollten mit den Leistungen einer Diensthaftpflichtversicherung / Berufshaftpflichtversicherung für Lehrer, Erzieher und Kinderbetreuer unbedingt abgedeckt sein:

Wer Zugang zu fremden Gebäuden hat und den Dienstschlüssel einer Schließanlage verliert, trägt die Kosten für den Austausch Letzterer. In Sporthallen, Schwimmbädern und öffentlichen Gebäuden, die beispielsweise von Hochschulen für Unterrichtszwecke genutzt werden, können die Kosten für den Tausch einer Schließanlage bis zu 50.000 Euro und mehr betragen. Auch Fahrten und Experimente (z. B. in den naturwissenschaftlichen Fächern Physik, Biologie und Chemie) sollten bei den entsprechenden Fachlehrern durch den Versicherungsschutz der beruflichen Haftpflichtversicherung abgedeckt sein.

Sie sind also gut beraten eine Berufshaftpflichtversicherung / Diensthaftpflichtversicherung abzuschließen, haben Sie einen Blick darauf, dass individuelle Eventualitäten, von denen ein potentielles Risiko ausgeht, mitversichert sind. Weitere Information und Beratung dazu finden Sie auf unserem Versicherungsportal.

Was DECKT DIE BerufshaftpflichtVersicherung ab?

  • PERSONENSCHÄDEN
  • SACHSCHÄDEN
  • VERMÖGENSSCHÄDEN

Personenschäden

Die Berufshaftpflichtversicherung deckt berufsspezifische Sachschäden inkl. finanzieller Folgeschäden ab und sorgt dafür, dass der Geschädigte die ihm zustehende Forderung erhält. Dabei passt sich der optimale Versicherungsschutz Ihren beruflichen Umständen und Bedürfnissen an.

Berufshaftpflichtversicherung für private und selbstständige Lehrer?

Verbeamtete und staatliche Lehrer oder bei einem Schulträger angestellte Lehrer genießen in der Regel einen versicherungsrechtlichen Schutz durch den Dienstherrn (Öffentlicher Dienst). Wird ein Lehrer zum Beispiel aufgrund einer Aufsichtspflichtverletzung in Regress genommen, tritt zunächst die Dienstherr-Berufshaftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden (Personenschäden, Vermögensschäden und Sachschäden) ein. Ggf. tritt der Dienstherr aber in einem zweiten Schritt an die angestellte Lehrkraft heran, um den entstandenen Schaden aufzuarbeiten und die Lehrkraft unter bestimmten Umständen zur Übernahme der Kosten für beispielsweise Sachschäden oder Personenschäden zu veranlassen.

Versicherte Lehrer, Erzieher und Kinderbetreuer treten in einem derartigen Fall mit Ihrer Berufshaftpflichtversicherung / Diensthaftpflichtversicherung in Kontakt, die den Schaden (Personenschäden, Vermögensschäden und Sachschäden) gemäß der bestehenden Vertragsbedingungen übernimmt. Egal, ob es sich um einen Personen- oder Sachschaden handelt, mit dem richtigen Versicherungsschutz sind sämtliche Eventualitäten abgedeckt.

Muss eine Schule über eine Haftpflicht verfügen, um die Lehrer im öffentlichen Dienst und ihrer Tätigkeit ordentlich über eine Diensthaftpflicht abzusichern, verhält es sich bei freiberuflichen Lehrern etwas anders. Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung / Diensthaftpflichtversicherung für private und selbstständige Lehrer, die keine staatliche Anstellung des öffentlichen Dienstes bzw. keine Anstellung an einer staatlich anerkannten Privatschule genießen, ist daher ganz besonders wichtig. Da die schützende Hand eines Dienstherrn fehlt und sie persönlich haften müssen. Zudem ist der Lehrer zugleich auch der erste Ansprechpartner, wenn es um eine schadensbasierte Forderung geht. Verletzt sich ein Schüler während der Lehrer einer anderen Tätigkeit nachkommt und so nicht den vollen Schutz der Schüler gewähren kann, ist es sogar möglich, dass dem Lehrer grobe Fahrlässigkeit unterstellt wird, diese ist oft mit hohen Forderungen verbunden. Während ein Lehrer im öffentlichen Dienst über den Schutz der Diensthaftpflichtversicherung des Dienstherrn versichert ist, kommt ein freiberuflicher Lehrer selbst für die Kosten auf. Der Tipp führender Versicherer und Versicherungsberater: Schließen Sie eine für Pädagogen spezialisierte Berufshaftpflichtversicherung / Diensthaftpflichtversicherung ab, um kein Risiko einzugehen! Die Berufshaftpflichtversicherung für Lehrer ist auch als Berufshaftpflicht für Erzieher geeignet, sollten Sie also einer Tätigkeit als Erzieher nachgehen und eine "Berufshaftpflicht Erzieher" suchen, erhalten Sie bei versichere-dich.de weitere Infos.

Auf unserer Seite finden Sie weitere Informationen für Ihre Berufsgruppe und was für die Wahl der richtigen Berufshaftpflichtversicherung wichtig ist. Neben günstigen Preisen und einem guten Online Support profitieren Sie von einer 100-prozentiger Transparenz und einer objektiven, kompetenten Beratung per E-Mail, Telefon oder Live-Chat. Zudem finden Sie viele Informationen rundum die Diensthaftpflicht für Lehrer und die Berufshaftpflicht für Erzieher.

Anders als andere Versicherer arbeitet das Online-Angebot anbieterübergreifend. Sie sind also nicht nur an einen oder wenige Versicherungsanbieter gebunden, sondern können sich einen gewinnbringenden Überblick über die aktuelle Tarif- und Versicherungslandschaft der Berufshaftpflichtversicherung verschaffen und müssen sich nicht mit dem erstbesten Versicherungsschutz und der niedrigsten Versicherungssumme zufrieden geben.

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