Wo ist die Hundehaftpflicht Pflicht?
Versicherungspflicht in 6 Bundesländern • Listenhunde-Regelungen • Bußgelder bei Verstoß
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Geschäftsführer der ANCORA Versicherungs-Vermittlungs GmbH mit 20+ Jahren Erfahrung als selbstständiger Versicherungsmakler.
Während viele Gesetze vom Bundestag beschlossen werden und somit flächendeckend bundesweit in Kraft treten, werden andere nur für die jeweiligen Länder beschlossen. Die Hundehaftpflicht fällt in den Zuständigkeitsbereich der Länder – unterschiedliche Vorgaben und Richtlinien sind die Folge.
Während die Versicherung in einigen Bundesländern Pflicht ist, gilt sie für Bürger anderer Bundesländer nicht als Pflichtversicherung. Letztere können sich also frei entscheiden, ob sie für ihren Vierbeiner eine Hundehaftpflicht abschließen möchten oder nicht.
Immer mehr Bundesländer machen die Hundehaftpflicht zur Pflichtversicherung
⚠️ Generelle Versicherungspflicht für ALLE Hunde
Wer seinen Wohnsitz in den folgenden Bundesländern hat, muss für seinen Vierbeiner zwangsläufig eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen:
Schleswig-Holstein
Thüringen
Niedersachsen
Sachsen-Anhalt
Hamburg
Berlin
⚠️ Ist ein Hund nicht gesetzeskonform versichert, kann es für den Hundehalter teuer werden. Es drohen nicht nur Strafen – jeder Schaden muss auch aus der eigenen Tasche gezahlt werden!
Keine Versicherungspflicht (aber trotzdem empfohlen!)
Keine generelle Versicherungspflicht besteht in:
Bayern
NRW
Mecklenburg-Vorpommern
Rheinland-Pfalz
Bremen
Baden-Württemberg
Brandenburg
Hessen
Saarland
💡 Der Großteil der Hundehalter hat aber auch in diesen Bundesländern eine Hundehaftpflicht!
Dies ist kein Wunder, denn die Anzahl von Schäden, verursacht durch einen Hund, ist alles andere als gering. Zu den Schäden zählen: Sachschäden, Bissschäden, Deckschäden und Personenschäden, die aufgrund potentieller Schadensersatzforderungen sehr teuer werden können.
Achtung: Für Listenhunde gelten besondere Vorschriften
Als Listenhunde (landläufig auch als Kampfhunde bezeichnet) gelten Hunde, von denen laut Statistik eine besondere Gefahr ausgehen kann.
Du besitzt einen Listenhund? Dann solltest du dich ganz besonders informieren. Mit hoher Wahrscheinlichkeit gilt für dich auch dann eine Versicherungspflicht, wenn du in einem Bundesland ohne generelle Versicherungspflicht lebst.
Versicherungspflicht für Listenhunde in:
Sachsen, NRW, Bremen, Baden-Württemberg, Brandenburg, Saarland, Rheinland-Pfalz (zusätzlich zu den 6 Bundesländern mit genereller Pflicht)
Warum ist die Hundehaftpflicht überall empfehlenswert?
✓Unbegrenzte Haftung: Als Halter haftest du unbegrenzt für alle Schäden – auch ohne Versicherungspflicht
✓Hohe Schadenskosten: Personenschäden können Millionen kosten (lebenslange Rentenzahlungen)
✓Günstig: Für nur 60-85€/Jahr bist du rundum geschützt
✓Sicherheit: Auch der bravste Hund kann mal einen Schaden verursachen
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