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Hundekrankenversicherung: Was ist zu beachten bei Vorerkrankungen?

Hundehalter, die auf der Suche nach eine Krankenversicherung für ihren Vierbeiner sind, fragen sich natürlich vor dem Abschluss eines entsprechenden Tarifs, ob denn für jeden Hund und für jede Rasse eine Hundekrankenversicherung abgeschlossen werden kann.

Versicherergesellschaften werben damit, dass Tarife für eine breite Masse an Hunden abgeschlossen werden können. Doch man sollte sich im Vorfeld mit der Materie „
Hundekrankenversicherung“ genauer auseinanderzusetzen. Denn: So einfach wie es scheint, ist es dann manchmal doch nicht:

Insbesondere chronisch kranke Hunde, Hunde mit Vorerkrankungen und diejenigen Hunde, bei denen im Vorfeld bereits besondere operative Eingriffe stattgefunden haben, können oft nicht mehr versichert werden.

Wie kann ich erfahren, ob ich meinen Hund mit einer Vorerkrankung dennoch über eine Hundekrankenversicherung absichern kann?

Chronisch kranke Hunde können ggf. nicht mehr versichert werden

Hunde, die unter einer chronischen Krankheit leiden, können ggf. nicht mehr im Rahmen einer Hundekrankenversicherung abgesichert werden. Viele Versicherer schließen diese Hunde zumeist kategorisch aus, um sich vor immens hohen und regelmäßigen Behandlungskosten zu schützen, deren Ausmaß nur schwer abzusehen ist.

Die AGILA Tierversicherung erwähnt beispielsweise ganz explizit, dass nur für diejenigen Hunde eine Hundekrankenversicherung abgeschlossen werden kann, die als gesund gelten und keine chronischen Krankheitsbilder haben.

Ausnahmen für Hunde mit Krankengeschichte

Dass alle Hunde, die jemals in tierärztlicher Behandlung gewesen sind, per se nicht mehr durch eine Hundekrankenversicherung abgesichert werden können, ist so aber auch nicht richtig. Grundsätzlich ist es wichtig, mit dem Versicherer in Kontakt zu treten und das individuelle Anliegen zu besprechen.

Wie auch bei uns Menschen, so ist auch jeder Hund verschieden und kein Krankheitsverlauf gleicht dem anderen. Viele Hunde haben eine Krankheit erfolgreich überstanden und gelten nunmehr als gesund bzw. geheilt. Ist die Krankheit also nicht chronisch und ist ein möglicher operativer Eingriff, der nicht primär krankheitsbedingt war, beispielsweise schon längere Zeit her (z.B. Kastration oder Sterilisation), so kann der Hund, sofern er die Altersbestimmungen für die einzelnen Versicherungstarife noch erfüllt, ggf. doch noch krankenversichert werden.

Die Uelzener gilt als Versicherung, die auch für diese Gruppe von Hunden immer wieder Möglichkeiten schafft. Wichtig für den Hundehalter: Informiere dich noch vor Abschluss eines Tarifs über die expliziten Bestimmungen der Versicherer.

Trete mit uns in Kontakt und bespreche die Möglichkeiten einer Hundekrankenversicherung, die bestenfalls individuell auf deinen Hund abgestimmt werden kann, in einem persönlichen Gespräch! Unsere Mitarbeiter beraten dich gern individuell rund um das Thema Hundekrankenversicherung, so dass wir alle deine Fragen in einem persönlichen Gespräch beantworten können.

Angaben bei Versicherungsabschluss müssen stimmen

Natürlich ist es auch denkbar, beim Abschluss einer Hundekrankenversicherung auf die Angabe möglicher Vorerkrankungen zu verzichten. Dies ist allerdings keinem Hundehalter zu raten. Denn: Sollten zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer tierärztlichen Behandlung oder Untersuchung Hinweise auf bereits diagnostizierte Krankheiten offensichtlich werden, ist der zwischen dem Hundehalter und dem Versicherer geschlossene Vertrag nicht mehr gültig. Die Hundekrankenversicherung kann die Versicherungsleistung in diesem Fall verweigern, der Versicherungsschutz erlischt und der Hundehalter muss die Kosten für Behandlung selbst tragen.

Als wahrscheinlich gilt in einem solchen Fall außerdem, dass der Versicherer deine Hundekrankenversicherung kündigt.

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