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Berufshaftpflicht: Heilpraktiker & Physiotherapeuten
Wird das Leiden eines Patienten falsch oder nicht rechtzeitig erkannt oder eine nicht angebrachte therapeutische Maßnahme eingeleitet, kann dies schnell zu einem Personenschaden führen. Dies gilt für Heilpraktiker und Physiotherapeuten ebenso wie für alle weiteren therapeutischen und alternativ medizinischen Berufe.
Wenn der Patient Ansprüche gegen den behandelnden Heilpraktiker bzw. den behandelnden Physiotherapeuten geltend macht, entstehen je nach Schadensschwere hohe Kosten. Die Berufshaftpflicht ist daher für diese Berufsgruppen Pflicht. Heilpraktiker und Physiotherapeuten sollten auf den Abschluss einer für ihre Berufsgruppe geeigneten Berufshaftpflicht achten. Diese finden Sie hier mit Hilfe kompetenter und objektiver Informationen sowie einer individuellen Beratung, die sich an Ihren Fragen und Belangen orientiert!
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Wer schreibt hier?
Martin Krippner, geboren 1979 in Marburg und Familienvater zweier Söhne. Bereits seit dem Jahr 1998 bin ich im Bereich "Versicherungen" tätig, seit 2002 als unabhängiger Makler mit Schwerpunkt Gewerbeversicherungen und Hausverwaltungskonzepte. Mit der versicherDich Gmbh wollen wir dir Versicherungen als modernes Onlineprodukt präsentieren und dich so gut beraten, wie wir dich auch klassisch Offline beraten würden. Damit du immer das beste Versicherungsprodukt für dich findest...
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