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Berufshaftpflichtversicherung: Ärzte & Zahnärzte - Vergleich & Kosten

Oberärzte, Assistenzärzte, Notärzte, Zahnärzte und Apotheker tragen eine hohe Verantwortung. Tagtäglich geht es um das Wohl vieler Patienten, die die Mediziner und Apotheker mit stets anderen, individuellen Anliegen aufsuchen. Selbiges trifft auf Notfallsanitäter der Rettungsdienste und angestellte Mediziner und Fachärzte im Krankenhaus wie zum Beispiel plastische Chirurgen und Medizinstudenten zu, die sich in der praktischen Ausbildung befinden. Sogar Tierärzte sollten sich mit dem Thema der Haftpflichtversicherung eingehend auseinandersetzen. Ein frühzeitiger Abschluss erspart Ärger und Kosten!

Neben dem Vollzug therapeutischer Maßnahmen, die zum Alltagsgeschäft eines jeden Arztes gehören, übernehmen die Mediziner auch beratende Funktion. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, die für jeden Arzt und beratenden Mediziner einen äußerst wichtigen Versicherungsschutz darstellt: Wer auf einen beruflichen Haftpflichtversicherungsschutz verzichtet, praktiziert mit einem nicht kalkulierbaren Risiko. Mit unseren Versicherern und deren Angebot bieten wir Ihnen bereits ab einem kleinen Jahresbeitrag maximalen Schutz und minimales Risiko.

Doch welche Schäden sind im Rahmen einer Berufshaftpflicht für einen Arzt versichert und was ist beim Abschluss einer passenden Versicherungspolice im Vorfeld zu berücksichtigen, um den richtigen Schutz zu erhalten?

Nicht nur klassische Behandlungs- und Beratungsfehler führen zu den klassischen Schadensszenarien, die jeder Arzt im Alltag fürchtet. Eine Berufshaftpflicht versichert neben berufsspezifischen Schäden auch alltägliche Schäden, wenn zum Beispiel ein Patient auf dem frisch gewischten Praxisboden ausrutscht. Eine Berufshaftpflicht für Ärzte ist aufgrund der oft hohen Schadensersatzansprüche von Dritten nicht nur ratsam, sondern sogar Pflicht!


Wir bieten Ihnen passende Berufshaftpflicht-Versicherungstarife, die auf die Belange von Medizinern, Assistenzärzten und Zahnärzten sowie auf die Bedürfnisse vieler anderer medizinischer und therapeutischer Berufe maßgeschneidert sind. Sie wollen weitere Informationen, kontaktieren Sie uns per E-Mail.

Aus Behandlungs- und Beratungsfehlern können Vermögensschäden resultieren

Eine Berufshaftpflicht reguliert die Ansprüche Dritter, die aus einem Vermögensschaden resultieren. Zugleich haben Ärzte und Medizinstudenten die Gewissheit, dass der Berufshaftpflicht-Versicherer Ansprüche notfalls prüft und – sollten diese unberechtigt sein - abwehrt.

Ein praktizierende Arzt, der keine Berufshaftpflichtpolice besitzt, kommt für juristische Abwehrkosten bzw. für die Regulation eines Vermögensschadens mit seinem privaten Vermögen auf. Ein Vermögensschaden ist schnell passiert: Eine falsche Beratung oder Diagnose kann eine Erkrankung verschlimmern oder den Leidensweg eines Patienten verlängern. Auch die falsche Erläuterung der erste Hilfe Leistungen oder ein Fehler bei einer kleinen OP kann teuer werden, ist der Arzt dann nicht beispielsweise über die deutsche Ärzteversicherung Berufshaftpflicht versichert.

Ist damit z. B. eine Berufsunfähigkeit verbunden, entstehen Verdienstausfälle und bei langfristiger Berufsunfähigkeit sogar Rentenansprüche. Nur eine abgeschlossene Berufshaftpflicht-Versicherungspolice für Ärzte kann diese Schäden versichern und den praktizierenden Arzt angemessen absichern.

Eine Berufshaftpflichtversicherung, abgestimmt auf die Bedürfnisse des Arztes, leistet noch mehr: Auch Missgeschicke und Fehler im Behandlungsalltag, die vielerorts verschwiegen werden, aber natürlich dennoch vorkommen, werden durch die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte versichert. Ein Arzt sollte sich an kompetenten Versicherungsgesellschaften und Vermittlern von Berufshaftpflichtversicherungen orientieren.

So können die Versicherungsnehmer sichergehen, dass Eventualitäten bei den medizinischen Tätigkeiten immer allumfassend versichert sind. Dies wird durch wichtige, für den Arzt-Beruf unerlässliche Klauseln in der Versicherungspolice sichergestellt, die z.B. regeln, dass auch unmittelbar aus einer Behandlung resultierende Personenschäden versichert sind.

Des Weiteren sollte ein Arzt beim Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung auf eine ausreichend hohe Deckungssumme achten. Diese ist – so raten Experten – mindestens bei 3 Millionen Euro, besser sogar bei 5 Millionen anzusetzen. Eine Erhöhung der Deckungssumme macht bei den Versicherern einen in der Regel nur geringfügig erhöhten Versicherungsbeitrag aus. Einen Berufshaftpflicht-Tarif mit einer höheren Deckungssumme zu wählen, macht für Mediziner also durchaus Sinn. Benötigen Sie Hilfe, um den richtigen Schutz für Ihre Praxis und Ihre Tätigkeiten als Arzt zu finden, wir stehen Ihnen per E-Mail sowie Telefon zur Seite. Mit unseren Versicherern können wir Ihnen nicht immer die günstigste Versicherungspolice bieten, in der Regel jedoch das beste Preis-Leistungs-Verhältnis.

Wer schreibt hier?


​​Matthes Schubert, geboren 1984 in Görlitz. Seit 2016 bin ich als CTO im Bereich Versicherungen und Insure-Tech tätig. Mit innovativen Tech Konzepten versuchen wie Sie bestmöglich zu beraten. So bin ich bemüht, unseren potentiellen Kunden jederzeit ein vollumfängliches Bild über alle abschließbare Policen zu geben - und das vollkommen provisionsunabhängig! Unser innovativer KI Ansatz erlaubt es uns, Sie so kostengünstig zu beraten, dass wir die Beratung auch dann für Sie übernehmen, wenn wir an der durch Sie final abgeschlossenen Police keine Makler-Provision verdienen.

Was kostet eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte?

Wenn Versicherungsangebote und konkrete Tarife/Leistungen einem Vergleich unterzogen werden, steht natürlich auch die Frage nach den jährlichen Versicherungskosten im Zentrum des Interesses. So facettenreich wie die medizinische Tätigkeit ausfällt, so unterschiedlich sind auch die Versicherungsbeiträge, die für eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte im Jahr anfallen. Folgende Faktoren und Bedingungen beeinflussen die Kosten und das Angebot für die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte, Zahnärzte und Therapeuten:

  • Position des Arztes (Oberarzt, Chefarzt, Assistenzarzt, niedergelassener Arzt, Arzt in einer G.-Praxis
  • Berufliche Erfahrung
  • Medizinische Tätigkeit
  • Ambulante oder stationäre Tätigkeit

Mit Hilfe der unabhängigen und dennoch gesellschaftsübergreifenden Beratung von VersicherDich finden Ärzte günstige Versicherungsprodukte aus dem Bereich der Berufshaftpflicht. Viele Ärzte können sich schon für weniger als 75 Euro pro Jahr umfassend versichern.

Was DECKT DIE BerufshaftpflichtVersicherung ab?

  • PERSONENSCHÄDEN
  • SACHSCHÄDEN
  • VERMÖGENSSCHÄDEN

Personenschäden

Die Berufshaftpflichtversicherung deckt berufsspezifische Sachschäden inkl. finanzieller Folgeschäden ab und sorgt dafür, dass der Geschädigte die ihm zustehende Forderung erhält. Dabei passt sich der optimale Versicherungsschutz Ihren beruflichen Umständen und Bedürfnissen an.

Heilpraktiker und Physiotherapeuten sind mit einer Berufshaftpflichtversicherung optimal abgesichert

Nicht nur Ärzte, sondern auch andere therapeutische Berufsgruppen wie zum Beispiel die der Physiotherapeuten und Heilpraktiker sind mit einer Berufshaftpflichtversicherung umfassend abgesichert.

Wie auch Ärzte, so sind auch Therapeuten wie Chiropraktiker, Therapeuten der Osteopathie und Heilpraktiker keinesfalls vor Fehlern wie zum Beispiel Beratungs- und Behandlungs- sowie Diagnosefehlern gefeit.

Werden von geschädigten Patienten Forderungen an den behandelnden Therapeuten oder Heilpraktiker gerichtet, steht die Berufshaftpflicht in allen rechtlichen Fragen zur Seite. Neben der Prüfung der individuell gestellten Forderung reguliert die Haftpflichtversicherung für Ärzte, Heilpraktiker und Therapeuten den Schaden umgehend. Auch Vergleiche lassen sich durch die Unterstützung der Versicherungen schneller und ohne Imageverlust für den Mediziner schließen. So erfahren die Versicherungsnehmer einen umfassenden Schutz in allen Bereichen und Disziplinen.

Beruflicher Haftpflichtversicherungsschutz für Psychotherapeuten und Logopäden

Berufshaftpflichtversicherungen für den therapeutischen Zweig der Psychotherapie und Logopädie verfolgen den Zweck, Schäden, die auf unwissentlich fehlerhaften Beratungen und Behandlungen des behandelnden Logopäden oder Psychotherapeuten beruhen, zu regulieren und zu prüfen.

Doch auch für den Praxisalltag sollte die Berufshaftpflichtpolice umfassend versichern: Niedergelassene Therapeuten und Ärzte sind gut beraten, Versicherungsklauseln vor dem Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung zu prüfen und ggf. mit dem Versicherer nachzubessern. Hier hilft eine umfassende und kompetente Beratung, die basierend auf den Kategorien „Preis“ und „Leistung“ stattfindet.

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